Aus Leserbriefen an die Redaktion
Sero waste
→ Zu jW vom 12.8.: »Kein Vorreiter beim Recycling«
In der DDR hat Recycling (Sero, die Sekundärrohstofferfassung) besser funktioniert. (…) Es gab insgesamt weniger Verpackungsmüll als heute. Heute kommt es ja schon auf die Verpackung an, die Hauptsache ist, es ist alles schön bunt. Da ersticken wir lieber im Müll. Was nützen da die wenigen Verordnungen und Appelle an die Wirtschaft, wenn am Ende so weiterproduziert wird wie bisher? Dabei könnte doch soviel unnützer und nicht recycelbarer Verpackungsmüll vermieden werden.
Joachim Becker, per E-Mail
Kaum vorstellbare Rechtsbrüche
→ Zu jW vom 17.8.: »Geschlossene Gesellschaft«
Mit dem Urteil zum Verbot der KPD erhielt die damalige Bundesregierung, was sie bestellt hatte. Kanzler Adenauer war geradezu vom Antikommunismus besessen und wurde hierin zusätzlich noch durch die parallel zu dieser Zeit in den USA ablaufende Kommunistenverfolgung durch McCarthy bestärkt. Das Bundesverfassungsgericht, welches auch damals bereits über die Einhaltung von Recht und Gesetz wachen sollte, beging leider Rechtsbrüche, die heute kaum noch vorstellbar sind. Die Offenlegung der Akten nach über 60 Jahren brachte dabei einiges zutage, worauf beteiligte Zeitzeugen immer wieder hingewiesen hatten. Hierzu zählte nicht nur, dass Adenauer während des laufenden Verfahrens den Präsidenten des Gerichts zu sich nach Bonn bestellte, um mit ihm »verfahrenstechnische Fragen« zu besprechen. Die KPD‑Vertretung wurde daran nicht beteiligt. Von Friedrich Karl Kaul, einem der Prozessbevollmächtigten der Partei, wissen wir: Im Widerspruch zu Paragraph 30 Absatz 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz, wonach der gerichtlichen Entscheidung ausschließlich das zugrunde gelegt werden darf, was auch Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist, wurden im Verbotsurteil mehr als 50 Zitate als Beweisunterlagen angeführt, die in der mündlichen Verhandlung von jeder Verlesung und Erörterung ausgeschlossen waren. Darüber hinaus wurden Zitate aus elf Schriften bzw. Büchern als Beweisunterlagen angeführt, die überhaupt nicht zur Verhandlung zugelassen worden waren. Das Gericht führte Geheimakten, deren Inhalt ebenfalls der KPD vorenthalten wurde.
Ralph Dobrawa, Gotha
Erpressung per Erlass
→ Zu jW vom 17.8.: »Geschlossene Gesellschaft«
Willi Geiger steht für deutsche Richterkontinuität, vom Nazi zum Bundesverfassungsgericht. 1933 leitete er per »Doktorarbeit« Berufsverbote für jüdische und marxistische Redakteure ein. In der BRD folgten nach dem KPD-Verbot weitere Höhepunkte seines »Rechts«-Schaffens: darunter das Grundsatzurteil zur »Verfassungstreue im Öffentlichen Dienst« am 22. Mai 1975 (Geigers 66. Geburtstag). Es sicherte den Radikalenerlass mit offiziell über 1.500 Berufsverboten gegen Linke ab. In meinem Fall erfolgte der Ablehnungsbescheid im Oktober 1975. Vor dem Examen hatte ich mit sieben anderen Unterzeichnenden in einer öffentlichen Erklärung den Schiess-Erlass (die baden-württembergische Variante, nach Karl Schiess) als »Erpressung« bezeichnet. Zur Begründung meines Berufsverbots zitierte der Präsident des Stuttgarter Oberschulamts aus Geigers taufrischem Urteil 17 Zeilen: »Vom Beamten wird erwartet, dass er diesen Staat (…) als einen hohen Wert (…) anerkennt« (das Wort »nationalsozialistischen« Staat aus dem Gesetz 1933 hat Geiger 1975 weggelassen). Das Oberschulamt schloss: »Bewerber, die diesen Staat (…) bejahen, können sich durch die Unterzeichnung der ›Belehrung und Erklärung‹ (Schiess-Erlass) nicht erpresst fühlen.« Die Zahl der Suizide infolge des Berufsverbots war auch in den 70er Jahren zweistellig. Geiger erhielt ab 1977 für seine »treuen Dienste« eine üppige Pension.
Martin Hornung, Eppelheim
»Unbeschwertes Miteinander«
→ Zu jW vom 11.8.: »Reise in ein bedrohtes Land«
Danke an Kai Köhler für seinen Bericht über Belarussland. Er erinnerte mich an die Zeit Anfang der 70er Jahre, als ich mit einer Gruppe von 40 zukünftigen Russischlehrerinnen zwei Semester an der Minsker Staatlichen Universität studierte.
Wir studierten in einer Stadt, in der damals kein Gebäude älter als 30 Jahre war, die zweimal vom Krieg überrollt und völlig neu aufgebaut worden war. Die Minsker waren neugierig auf uns, denn dass eine Gruppe Nemzy in der Stadt war, hatte sich schnell herumgesprochen. Wir wurden nach Hause eingeladen und erfuhren viel über die Geschichte der Familien. Der Zweite Weltkrieg war immer ein Thema. Schuldzuweisungen erlebte ich aber nur ein einziges Mal durch eine alte Frau auf der Straße.
Unser Professor hat als Kind mit seiner Familie bei den Partisanen in den belarussischen Wäldern gelebt und hat als Bote Informationen weitergegeben. Er und seine Verwandten wurden im Partisanen-Museum geehrt. Viele Biographien unserer Dozenten waren ähnlich. Trotzdem sind wir immer freundlich behandelt worden.
Wie Kai Köhler beeindruckte auch uns die Festung Brest, die wir gemeinsam mit unseren Dozenten besichtigten. Chatyn und der »Friedhof der Dörfer« blieben in unserem Gedächtnis. Im Internat wohnten wir zusammen mit Russen, Belarussen und Ukrainern. Wir lernten gemeinsam, kochten unsere Nationalgerichte und verbrachten unsere Freizeit gemeinsam, alle verstanden sich.
Damals sind Freundschaften geschlossen worden, auch wenn sie nicht alle gehalten haben. Es ist für mich schwer vorstellbar, dass Walja aus Kiew, Walja aus einem Dorf in der Nähe von Minsk und ich aus Berlin heute nicht mehr so unbeschwert miteinander umgehen könnten. Ich bin dankbar für dieses belarussische Jahr und hoffe, dass kommende Generationen dieses unbeschwerte Miteinander wieder erleben können.
K. Berner, per E-Mail
Damals sind Freundschaften geschlossen worden, auch wenn sie nicht alle gehalten haben. Es ist für mich schwer vorstellbar, dass Walja aus Kiew, Walja aus einem Dorf in der Nähe von Minsk und ich aus Berlin heute nicht mehr so unbeschwert miteinander umgehen könnten.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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