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KPD

Geschlossene Gesellschaft

70 Jahre KPD‑Verbot. Von der Westintegration der BRD zur Kriegsertüchtigung

Foto: picture alliance/SZ Photo
Nach Bestätigung des Verbots: Räumung des Büros der KPD-Landesleitung in Hamburg (17.8.1956)

»Das Gericht hatte also in diesem Verfahren lediglich über die Rechtsfrage zu befinden, ob nach den Zielen und dem Verhalten der KPD der gesetzliche Tatbestand des Art. 21 Abs. 2 GG vorliegt. Es hatte zu prüfen, ob diese Ziele mit den Grundvorstellungen unserer Demokratie vereinbar sind. Als Wissenschaftslehre ist die Doktrin des Marxismus-Leninismus nicht Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens.«¹

Die Geschichte des KPD-Verbots² beginnt nicht mit dem Antrag der Adenauer-Regierung am 22. November 1951, und sie endet nicht mit dem Urteil am 17. August 1956. Als das Bundesverfassungsgericht die KPD für illegal erklärt, stand das am Ende eines längeren politischen Prozesses. In den Jahren vom Antrag bis zum Verbot war die Wiederbewaffnung durch den Beitritt zur EVG 1952 institutionalisiert, die BRD bereits Mitglied der NATO geworden (1955) und die Bundeswehr gegründet (1955). Die Auseinandersetzungen um Mitbestimmung, politischen Streik und die gesellschaftliche Rolle der Gewerkschaften waren weitgehend entschieden. Karlsruhe verlieh einer ohnehin laufenden Entwicklung verfassungsrechtliche Verbindlichkeit. Das fünf Jahre dauernde Verbotsverfahren macht den repressiven Rahmen für alle diese Entscheidungen aus, der gezielt die Möglichkeiten politischen Widerständigkeit eingrenzte.

Wer das KPD-Verbot verstehen will, muss deshalb früher ansetzen. 1945 ist der weitere Weg Deutschlands keineswegs vorgezeichnet gewesen. Weder die spätere Teilung noch die Einbindung in gegeneinander stehende Militärblöcke waren zwangsläufig. Mit der Gründung der BRD am 23. Mai und der DDR am 7. Oktober 1949 begann sich dieser Möglichkeitsraum institutionell zu schließen. Die Reihenfolge wird heute oft vergessen. Die deutsche Teilung ist nicht Ausgangspunkt, sondern bereits Ausdruck der sich verfestigenden Blockkonfrontation.³ Aus der Niederlage des deutschen Faschismus und seiner bedingungslosen Kapitulation gingen zwei deutsche Staaten hervor, deren Entwicklung zunehmend von der sich verschärfenden weltpolitischen Konfrontation bestimmt wurde.

Der Weg vom 8. Mai 1945 zum 17. August 1956 verlief weder geradlinig noch zwangsläufig. Aus dem antifaschistischen Gründungshorizont entwickelte sich ein antikommunistischer Integrationskonsens, der die politische Ordnung der frühen Bundesrepublik prägte. Der Blick auf diese Entwicklung dient deshalb nicht primär der historischen Rückschau. Er fragt nach der Genealogie autoritärer Formierung unter den Bedingungen imperialer Konfrontation – und nach ihren Echos in den gegenwärtigen Debatten über Sozialkahlschlag, Grundrechteabbau, Militarisierung, Kriegsertüchtigung und imperialistischer Neuvermessung der Welt.

Offener Horizont

Der 9. Mai 1945 markiert das katastrophale und (vorerst) vollständige Scheitern des über Jahrzehnte verfolgten deutschen Anspruchs auf politische, wirtschaftliche und militärische Vorherrschaft in Europa. Was bereits im Kaiserreich mit dem Sendungsanspruch »Am deutschen Wesen soll die Welt genesen« ideologisch vorbereitet worden war, erreichte im Rassen- und Vernichtungskrieg der Nazis seinen barbarischsten Ausdruck. Rund sechs Millionen europäische Juden wurden systematisch verfolgt, erniedrigt und ermordet. So wie 500.000 Sinti und Roma im Porajmos. Der Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion forderte rund 27 Millionen Tote – etwa zwei Drittel von ihnen waren Zivilisten. Noch auf dem Rückzug betrieben Wehrmacht und SS planmäßig eine Politik der verbrannten Erde: Städte und Dörfer wurden zerstört, Ernten vernichtet, Infrastruktur gesprengt, Zivilisten wahllos ermordet. Zugleich eröffnete dieser beispiellose Zivilisationsbruch einen historischen Möglichkeitsraum.

Der antifaschistische Konsens der unmittelbaren Nachkriegszeit erschöpfte sich nicht in der Ablehnung des deutschen Faschismus. Er richtete sich gegen jene politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse, aus denen Faschismus, Krieg und Vernichtung hervorgegangen waren. Der Schwur von Buchenwald formulierte diesen Anspruch: »Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.«⁴ Das daraus erwachsene Leitmotiv »Nie wieder Faschismus! Nie wieder Krieg!« war keine moralische Formel. Es war ein politisches Programm.

Diese Offenheit prägte auch die Arbeiterbewegung. Die Erfahrung ihrer Spaltung in der Weimarer Republik und ihrer Zerschlagung durch die Nazis verlieh der Idee einer Einheitsgewerkschaft existentielle Überzeugungskraft. Im März 1945 wurde im bereits befreiten Aachen die erste Einheitsgewerkschaft auf deutschem Boden gegründet. Die organisierte Arbeiterschaft sollte künftig unabhängig von parteipolitischen oder konfessionellen Bindungen gemeinsam handeln und verhindern, dass sich die Niederlage von 1933 wiederholen konnte.

Ebenso offen schien die Frage der künftigen Wirtschaftsordnung. Forderungen nach Wirtschaftsdemokratie, Vergesellschaftung zentraler Industrien und wirksamer Kontrolle über die Wirtschaft fanden weit über die Arbeiterbewegung hinaus Unterstützung. Selbst das Ahlener Programm der CDU von 1947 dokumentiert, wie weit der gesellschaftliche Konsens über die Notwendigkeit eines grundlegenden Bruchs mit den wirtschaftlichen Machtverhältnissen des alten Deutschlands zunächst reichte – bis hin zur Überwindung der »unumschränkten Herrschaft des privaten Kapitalismus« und der Sozialisierung der Schlüsselindustrien.⁵

Auch eine erneute deutsche Armee galt keineswegs als selbstverständlich. Nach zwei von Deutschland ausgegangenen Weltkriegen überwog der Wille, dem deutschen imperialistischen Expansionsdrang dauerhaft die materielle Basis zu entziehen. Der gesellschaftliche Druck war so groß, dass sich selbst Franz Josef Strauß – später entschiedener Befürworter der Wiederbewaffnung – im Bundestagswahlkampf 1949 zu der Erklärung genötigt sah: »Wer noch einmal ein Gewehr in die Hand nehmen will, dem soll die Hand abfallen.«⁶ Von diesem offenen Horizont führte kein gerader Weg in die westintegrierte, konsequent antikommunistische BRD der fünfziger Jahre. Der politische Möglichkeitsraum schloss sich nicht von selbst. Er wurde unter den Bedingungen der beginnenden Blockkonfrontation Schritt für Schritt systematisch demontiert – von politischen, wirtschaftlichen und administrativen Herrschaftsträgern, deren personelle und institutionelle Kontinuitäten weit in den Nazistaat zurückreichten.

Antikommunismus

Der Horizont blieb nur kurze Zeit offen. Nicht weil sich die Erwartungen der unmittelbaren Nachkriegszeit von selbst erschöpft hätten, sondern weil die Neuordnung des imperialistischen Weltsystems unter Führung der USA den gesellschaftlichen Integrationspunkt der BRD vom Antifaschismus zum Antikommunismus verschob. Der Zweite Weltkrieg besiegelte den Übergang der Führungsrolle innerhalb der kapitalistischen Staatenwelt von Großbritannien auf die USA. Die Entwicklung, die sich bereits im Ersten Weltkrieg abgezeichnet hatte, war damit abgeschlossen. Fortan wurden die politischen, wirtschaftlichen und militärischen Bedingungen der westlichen Nachkriegsordnung in Washington bestimmt.

Noch vor dem formellen Ende des Krieges kündigte sich die kommende Konfrontation des Kalten Krieges an. Die Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki waren im wesentlichen ein machtpolitisches Signal an die Sowjetunion, nicht an das militärisch bereits besiegte Japan. Sie markierten den Beginn einer Ordnung, in der militärische Abschreckung, imperiale Führung und politische Loyalität miteinander verschmolzen. Auch die sogenannte deutsche Frage wurde nun der Blocklogik unterworfen. Mit Truman-Doktrin (1947), Marshallplan (1948), NATO-Gründung (1949) und Koreakrieg (1950–1953) erhielt die Blockkonfrontation ihre politische Gestalt. Zugleich beschleunigte sie die Wiederbewaffnung der BRD.

Die deutsche Teilung war nicht Ausgangspunkt, sondern Ausdruck der bereits fortgeschrittenen Blockkonfrontation. Bei der Gründung der Bundesrepublik am 23. Mai 1949 war die westdeutsche Staatsbildung bereits vollzogen gewesen. Adenauers Politik zielte auf die feste Einbindung ins westliche Bündnissystem – zum Preis auch einer damit vertagten Wiedervereinigung.⁷ So veränderten sich die Grenzen politischer Legitimität unter dem Verdikt der Staatsräson. Nicht mehr die Frage nach den gesellschaftlichen Ursachen von Faschismus und Krieg bildete den maßgeblichen Bezugspunkt. Entscheidend wurde die Loyalität zur US-dominierten Ordnung. Wer Westintegration, Wiederbewaffnung oder kapitalistische Wirtschaftsordnung grundsätzlich in Frage stellte, geriet zunehmend unter Verdacht, nicht nur eine andere politische Position zu vertreten, sondern die BRD selbst zu bekämpfen.

Der Antikommunismus war dabei keine originäre Erfindung der BRD. Er knüpfte an eine schon aus der Weimarer Republik stammende konterrevolutionäre Herrschaftsideologie an, die in Nazideutschland zu einem rassistisch-antisemitischen Antibolschewismus radikalisiert wurde. Der bildete dann das ideologische Fundament der Verfolgung und Eliminierung von Opposition nach innen und des faschistischen Vernichtungskrieges gegen die Sowjetunion nach außen. Nach 1945 kehrte diese Ideologie nicht unverändert zurück. Unter den Bedingungen des Kalten Krieges wurde sie in der BRD bürgerlich-demokratisch verbrämt reartikuliert und faktisch fortgeführt: als Konstruktion eines existentiellen äußeren Feindes und ideologischer Kitt innerer Geschlossenheit, mit dem die realen Klassengegensätze hinter den Erfordernissen nationaler Machtpolitik zurücktreten sollten und mit dem oppositionelle gesellschaftliche Kräfte delegitimiert und diszipliniert wurden. Die neue Ordnung musste jedoch auch innerhalb der Arbeiterbewegung durchgesetzt werden. Dort traf der Anspruch klassenautonomer Gegenmacht auf die zunehmende Einbindung der Gewerkschaften in die westdeutsche Staats- und Wirtschaftsordnung.

Formierung zu »Sozialpartnern«

Bereits im März 1945 entstand im befreiten Aachen mit dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) die erste freie und zentral organisierte Einheitsgewerkschaft Deutschlands. Ihr Organisationsprinzip knüpfte unmittelbar an die Lehren aus der Zerschlagung der Arbeiterbewegung 1933 an.⁸ Daraus entwickelten sich in Ost und West jedoch unterschiedliche Organisationsmodelle. Während in der sowjetischen Besatzungszone das FDGB-Prinzip der zentralen Einheitsgewerkschaft verwirklicht wurde, setzte sich in den westlichen Besatzungszonen – nicht zuletzt unter erheblichem Einfluss der britischen Militärregierung – das Modell föderativ organisierter Industriegewerkschaften unter einem vergleichsweise schwachen Dachverband (DGB) durch.⁹ Damit war die Organisationsfrage von Beginn an zugleich eine Machtfrage: Sie entschied darüber, wieviel eigenständige gesellschaftliche Handlungsfähigkeit Gewerkschaften gegenüber Staat und Kapital künftig entfalten konnten.

Ebenso offen war zunächst ihr politischer Auftrag. Für weite Teile der Gewerkschaftsbewegung gehörten Wirtschaftsdemokratie, Vergesellschaftung zentraler Industrien und die demokratische Kontrolle wirtschaftlicher Macht selbstverständlich zu den Konsequenzen aus Faschismus und Krieg. Die paritätische Montanmitbestimmung von 1951 schien diesen Weg zunächst zu bestätigen. Bereits das Betriebsverfassungsgesetz von 1952 markierte jedoch den Richtungswechsel. Wirtschaftliche Mitbestimmung blieb ausgeschlossen, Betriebsräte wurden auf die betriebliche Ebene verwiesen und zur »vertrauensvollen Zusammenarbeit« mit dem »Arbeitgeber« verpflichtet – Verbot von »Maßnahmen des Arbeitskampfes« eingeschlossen. Damit war nicht nur der Umfang betrieblicher Mitbestimmung festgelegt, sondern auch, wo gesellschaftliche Konflikte künftig ausgetragen werden durften – und wo gerade nicht.¹⁰

Das rief erheblichen Widerstand hervor. Der DGB mobilisierte zu Kundgebungen, Teile der Gewerkschaftsbewegung forderten darüber hinaus Streiks gegen das Gesetz. Ende Mai 1952 legte die IG Druck und Papier mit einem zweitägigen Zeitungsstreik große Teile der Presseproduktion lahm.¹¹ Adressat dieses Arbeitskampfes waren nicht die Verleger, sondern Bundestag und Bundesregierung. Damit stellte sich eine Grundsatzfrage, die weit über das Betriebsverfassungsgesetz hinausreichte: Sollen Gewerkschaften ihre Organisationsmacht auch einsetzen, um auf grundlegende politische Entscheidungen Einfluss zu nehmen, oder sollen sie sich auf Tarifpolitik und betriebliche Interessenvertretung beschränken (lassen)?

Die innergewerkschaftliche politische Entscheidung für den zweiten Weg blieb nicht ohne personelle Konsequenzen. Exemplarisch zeigen dies die Biographien von Viktor Agartz (1897–1964)¹² und Willi Bleicher (1907–1981).¹³ Agartz, Direktor des Wirtschaftswissenschaftlichen Instituts des DGB und Sozialdemokrat, vertrat weiterhin Wirtschaftsdemokratie, Vergesellschaftung zentraler Industrien und eine demokratische Kontrolle wirtschaftlicher Macht. Seine politische Marginalisierung und Entlassung aus dem DGB (1955),¹⁴ der anschließende Hochverratsprozess im direkten Zusammenhang mit dem KPD-Verbot¹⁵ und sein Ausschluss schließlich aus der SPD zeigen, dass die Ausgrenzung marxistischer Positionen längst nicht mehr auf Kommunisten beschränkt war.

Ähnliches gilt für Willi Bleicher. Der ehemalige Widerstandskämpfer und spätere Bezirksleiter der IG Metall Baden-Württemberg hielt an seiner marxistischen Orientierung fest, lehnte jedoch den stalinistisch geprägten Kurs der Nachkriegs-KPD ab. Er trat Anfang 1950 aus der Partei aus.¹⁶ Der Austritt schützte ihn aber nicht. Noch im selben Jahr wurde er gemeinsam mit Fritz Salm und Karl Küll aus dem Vorstand der IG Metall gedrängt. Entscheidend war nicht länger die Parteimitgliedschaft, sondern die politische Orientierung und der Anspruch, Gewerkschaften als eigenständige gesellschaftliche Gegenmacht zu begreifen. 1953 trat Bleicher in die SPD ein. Rückblickend beschrieb er diesen Schritt ausdrücklich als »opportunistische« Konsequenz seiner Verantwortung für die Gewerkschaft – nicht als Abkehr von seiner marxistischen Überzeugung.¹⁷

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Die sozialpartnerschaftliche Formierung der Gewerkschaften vollzog sich damit nicht allein programmatisch oder organisatorisch. Sie wurde zugleich personell durchgesetzt. Der antikommunistische Konsens bestimmte zunehmend, welche politischen Positionen innerhalb der Gewerkschaften überhaupt noch als legitim galten und wo die Grenzen gewerkschaftlicher Eigenständigkeit verliefen.

Verrechtlichung

Die politische Neuordnung der BRD war jedoch erst dauerhaft gesichert, nachdem die ihrer staatlichen Verfasstheit zugrundeliegenden politischen Grundentscheidungen nicht mehr allein politisch vertreten, sondern rechtlich verankert waren. Aus gesellschaftlichen Kräfteverhältnissen wurde Rechtsordnung. Aus politischen Konflikten wurden juristische Kategorien. Was Ergebnis politischer Auseinandersetzungen war, erschien fortan als objektives Recht. Dieser Prozess setzte früh ein. Mit dem verfassungsrechtlichen Schutz des Privateigentums – insbesondere an Produktionsmitteln – in Artikel 14 Absatz 1 Grundgesetz und dem Vorrang des Bundesrechts (Art. 31 GG) wurden zentrale wirtschaftspolitische Entscheidungen und landesverfassungsrechtlich geregelte Sozialisierungsentscheidungen der unmittelbaren Nachkriegszeit der politischen Auseinandersetzung weitgehend entzogen. Das Betriebsverfassungsgesetz von 1952 führte diese Entwicklung fort, indem es die wirtschaftliche Mitbestimmung bewusst ausklammerte und den Einfluss der Beschäftigten auf die Unternehmensleitung auf soziale und personelle Angelegenheiten begrenzte.

Damit war die autoritäre Formierung jedoch nicht abgeschlossen. Politische Grundentscheidungen mussten nicht nur institutionell abgesichert, sondern auch gegen künftige gesellschaftliche Auseinandersetzungen immunisiert werden. Erst dort, wo sich diese politische Formierung in der Rechtsprechung und Rechtswissenschaft selbst niederschlug, gewann sie jene Dauerhaftigkeit, die weit über wechselnde parlamentarische Mehrheiten hinausreichte.

Exemplarisch zeigt sich dieser Prozess im Wirken Hans Carl Nipperdeys, des ersten Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts (1954–1963). Im Zentrum stand die Frage, ob sich die Koalitionsfreiheit des Grundgesetzes auf Tarifpolitik beschränke oder auch das Recht umfasse, durch politische Demonstrationsstreiks auf grundlegende staatliche Entscheidungen Einfluss zu nehmen. Nipperdey setzte 1955 die Rechtsauffassung durch, wonach politische Streiks den legitimen Aufgabenbereich der Gewerkschaften überschreiten.¹⁸ Damit wurde weit mehr entschieden als eine arbeitsrechtliche Einzelfrage. Die Verrechtlichung verlieh dieser politischen Grenzziehung den Anschein objektiven Rechts. Nicht mehr Staat und Unternehmer mussten begründen, weshalb sie den politischen Handlungsspielraum der Gewerkschaften begrenzten. Vielmehr mussten Gewerkschaften sich rechtfertigen, wenn sie den ihnen zugewiesenen Rahmen überschreiten wollten. Der organisierten Arbeiterbewegung wurde ausgerechnet jenes Mittel weitgehend entzogen, mit dem sie auf grundlegende politische Weichenstellungen hätte reagieren können – auf Wiederbewaffnung, Kriegsvorbereitung, Sozialkahlschlag oder andere Entscheidungen, welche die gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse insgesamt veränderten.¹⁹

Gewerkschaftliche Organisationsmacht blieb ausdrücklich anerkannt – allerdings nur, soweit sie die politischen und ökonomischen Grundentscheidungen der BRD nicht grundsätzlich in Frage stellte. Mit dem KPD-Verbot von 1956 wurde der antikommunistische Integrationskonsens schließlich verfassungsrechtlich sanktioniert und institutionalisiert. Der reaktionär-repressive politische Formierungsprozess hatte damit seine dauerhafte rechtliche Gestalt gefunden. Seine Rechtslogik erschöpfte sich jedoch nicht im Jahr 1956. Die sogenannten Notstandsgesetze von 1968 und der »Radikalenerlass« von 1972 knüpften unter veränderten historischen Bedingungen bruchlos an dieselbe Grundfigur an. Nicht zufällig richteten sich Berufsverbote in erster Linie gegen Kommunisten sowie emanzipatorische und antiautoritäre Aktivisten. Der »Radikalenerlass« machte zugleich sichtbar, wie weit dieser Prozess inzwischen fortgeschritten war. Er wurde nicht mehr nur allein von den alten institutionellen Kontinuitäten und Herrschaftsträgern getragen. Mit Willy Brandt als Bundeskanzler und Herbert Wehner als einem seiner maßgeblichen politischen Architekten wurde er ausgerechnet von Persönlichkeiten verantwortet, die aus der Arbeiterbewegung, dem antifaschistischen Widerstand und – im Fall Wehners – sogar der kommunistischen Bewegung kamen.

Angesichts der heutigen Debatten über Kriegsertüchtigung, den »Operationsplan Deutschland« und die mögliche Reaktivierung des Arbeitssicherstellungsgesetzes gewinnt diese Entwicklung erneut unmittelbare politische Aktualität.

Kriegsertüchtigung

Das Deutschland des Jahres 2026 ist nicht die BRD des Jahres 1956. Die internationalen Kräfteverhältnisse haben sich verändert, der Kalte Krieg ist Geschichte, die DDR existiert nicht mehr. Gerade deshalb verbietet sich jede einfache historische Gleichsetzung.

Und dennoch lohnt der Blick zurück. Die Geschichte des KPD-Verbots erzählt nicht allein von einer verbotenen Partei. Sie zeigt, wie unter den Bedingungen imperialer Blockkonfrontation durch die alten Herrschaftsträger eine autoritäre gesellschaftliche (Re-)Formierung gesellschaftlicher Verhältnisse durchgesetzt wurde – politisch, institutionell und schließlich rechtlich und kulturell. Sie macht sichtbar, wie aus dem antifaschistischen Gründungshorizont Schritt für Schritt ein antikommunistischer Integrationskonsens wurde. Heute gewinnen erneut Deutungsmuster an Einfluss, die lange als überwunden galten. Der deutsche Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion erscheint in Teilen der öffentlichen Debatte zunehmend als Präventivkrieg gegen den Bolschewismus.²⁰ Russophobie tritt an die Stelle historischer Analyse. Zugleich erklärt die Bundesregierung, Deutschland solle zum dritten Mal über die stärkste konventionelle Armee Europas verfügen. Parallel dazu werden – jenseits aller völkerrechtlich verbindlichen Regelungen und Vereinbarungen – die Ausweitung der nuklearen Teilhabe und sogar eine eigenständige atomare Bewaffnung Deutschlands öffentlich diskutiert: Entwicklungen, die noch vor wenigen Jahren außerhalb des politisch Vorstellbaren lagen.

Historische Kontinuität besteht deshalb nicht in einer Wiederkehr des Faschismus. Sie liegt in der erneuten gesellschaftlichen Anschlussfähigkeit eines Antikommunismus, der Klassenkonflikte hinter nationale Geschlossenheit zurücktreten lässt und Aufrüstung, Militarisierung und Kriegsvorbereitung zum patriotischen Sachzwang erklärt.

Nicht die Einordnung dieser historischen Fakten entscheidet jedoch über den Ausgang der aktuellen gesellschaftlichen Zuspitzung, sondern die Existenz gesellschaftlicher Kräfte, die ihr praktisch entgegentreten können. Die Geschichte des KPD-Verbots verweist nicht nur auf die antikommunistische Vergangenheit der BRD. Sie verweist auf eine deutsche Gegenwart, in der sich erneut die Frage stellt, wer sich dem imperialistischen Krieg nach außen und dem sozialen Krieg nach innen wirksam entgegenstellen kann – und mit welchen Mitteln. Dieser Kampf wird wie schon immer nicht ohne die organisierte Arbeiterbewegung gewonnen werden können. Und zu diesem Kampf gehört zwingend die Wiederaneignung jener klassenautonomen kollektiven Handlungsfähigkeit, die der Arbeiterbewegung im Verlauf ihrer autoritär sozialpartnerschaftlichen Formierung Schritt für Schritt genommen wurde – bis hin zum politischen Massenstreik und Generalstreik gegen Sozialkahlschlag, Grundrechteabbau, Militarisierung und Kriegsertüchtigung.

Die aktuell zunehmenden und an Eindeutigkeit nicht zu überbietenden Aktivitäten von Teilen der Gewerkschaftsbasis lassen diesbezüglich hoffen: »Wir engagieren uns in unserer Gewerkschaft und verlangen so bald wie möglich, Demonstrationen gegen die Gier der Bosse, gegen die Regierung und für eine bessere Zukunft zu organisieren. Bis hin zum Streik. Und wenn die Gewerkschaftsspitzen sich zieren, dann machen wir das selbst.« Der Hauptfeind steht nach wie vor im eigenen Land.

Anmerkungen

¹ Aus der dem Urteil vorgestellten »Klarstellung« des Gerichts »zur Vermeidung von Missverständnissen«; kurzlinks.de/13i0

² kurzlinks.de/e0xp

³ https://kurzlinks.de/wsrl

widerstaendig.de/schwur-von-buchenwald

kurzlinks.de/8t36

www.fjs.de/fjs-in-wort-und-bild/zitate

dserver.bundestag.de/btp/03/03021.pdf

kurzlinks.de/f6m2

kurzlinks.de/q8l3; kurzlinks.de/rf9m

¹⁰ kurzlinks.de/97y5

¹¹ kurzlinks.de/zwgl

¹² www.gewerkschaftsgeschichte.de/biografien-55540.htm

¹³ www.kontextwochenzeitung.de/zeitgeschehen/735/linker-dickschaedel-10211.html

¹⁴ library.fes.de/gmh/main/pdf-files/gmh/1995/1995-05-a-310.pdf

¹⁵ kurzlinks.de/e47m

¹⁶ www.youtube.com/watch?v=3BQg5UcraL0

¹⁷ kurzlinks.de/pwf1

¹⁸ www.nd-aktuell.de/artikel/1181792.streikrecht-der-konservative-geist-lebt-fort.html

¹⁹ kurzlinks.de/frhd

²⁰ kurzlinks.de/2pd8

→ Andreas Buderus schrieb an dieser Stelle zuletzt am 20. Mai 2026 über die bundesweiten Betriebsratswahlen: Tiger oder Bettvorleger?

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Erschienen in der Ausgabe vom 17.08.2026, Seite 12, Thema

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→ Leserbriefe
  • Andreas Bruderus 26. Aug. 2026 um 10:10 Uhr
    »Stalinismus« ist keine Erfindung der Bourgeoisie

    Erwiderung auf Online-Leserzuschrift von Franz S. aus R., 21. Aug. 2026, 13:22 Uhr

    »Stalin war der treue Wegbegleiter und der erfolgreiche Fortsetzer der Politik Lenins.« So teilt es Franz S. aus R. im Leserbrief vom 21.8.2026 mit. Zu empfehlen sind all jenen, die es »immer gewusst« haben, dass der »Stalinismus ein logisches Produkt des Bolschewismus« sei, angefangen bei Stalin selbst, den Vertretern der II. Internationale, Anarchisten, der gesamten Reaktion, exemplarisch die Lektüre der Texte Lenins, verfasst zwischen dem 23.12.1922 und dem 31.12.1922 (»Brief an den Parteitag« bis »zur Frage der Nationalitäten …«). Es ist die Abrechnung mit Stalin, Ordshonikidse und Dzierzynski sowie der Kampf um die Festigung der Partei.
    Lenin selbst warnte im Brief an den Parteitag vor der »unermesslichen Macht«, die Stalin als Generalsekretär konzentriert hatte, und schlug ausdrücklich vor, ihn aus diesem Amt zu entfernen. Damit ist die spätere Entwicklung zum Stalinismus nicht abschließend erklärt. Eine bruchlose Linie von Lenin zu Stalin lässt sich keineswegs konstruieren.

    »Stalinismus« sei ein Kampfbegriff der Bourgeoisie, teilt uns Franz S. mit. Ein Begriff wird nicht dadurch bürgerlich, dass die Bourgeoisie ihn benutzt. Und auch die, mit Bezug auf eine MLPD-Quelle verbreitete Behauptung, Trotzki habe den Begriff »erfunden«, wäre Gegenstand historischer Forschung. Belegbar ist, dass Trotzki ihn selbst verwendete. Dafür, dass er ihn auch geprägt oder gar als Erster verwendet hat, müsste ein entsprechender Erstbeleg erbracht werden. In seiner 1929 verfassten Autobiographie »Mein Leben« schreibt Trotzki jedenfalls ausdrücklich: »Stalinismus ist vor allem die automatische Arbeit des unpersönlichen Apparates am Abstieg der Revolution.« (Leo Trotzki: Mein Leben (1929))
    Das ist bemerkenswert, weil damit die angegriffenen autoritären Fehlentwicklungen eben nicht auf die Person Stalin reduziert werden. Gemeint ist ein politischer Prozess: die Verselbständigung des Apparates gegenüber der revolutionären Bewegung und schließlich seine Herrschaft über sie.

    Genau in diesem Sinne habe ich von einer »Stalinisierung der KPD« gesprochen: die zunehmende Unterordnung ihrer politischen und strategischen Entscheidungen unter KPdSU und Komintern (nach ihrem vorherigen Tod, dann schließlich 1943 aufgelöst); die Zurückdrängung innerparteilicher Diskussion und Opposition zugunsten einer hierarchischen Apparatestruktur; die Durchsetzung wechselnder Moskauer Vorgaben – bis zur verhängnisvollen Sozialfaschismusthese – als verbindliche Parteilinie; schließlich eine politische Kultur von Disziplinierung, Ausschlüssen und Führerorientierung anstelle des offenen und lebendigen politischen Streits zwischen Genoss*innen.

    Die Kritik an der autoritären Entwicklung kam aus der kommunistischen Bewegung selbst. So teilte auch Amadeo Bordiga, Begründer der italienischen kommunistischen Linken, in zentralen Fragen die Kritik Trotzkis und der russischen Linken, ohne deshalb Anhänger oder Parteigänger Trotzkis gewesen zu sein. Gerade 1925/26 standen beide in der Auseinandersetzung mit der Entwicklung von KPdSU und Komintern durchaus nahe beieinander. Bordiga verteidigte Trotzki gegen dessen politische Ausgrenzung und erklärte 1926 ausdrücklich, die italienische Linke teile die Kritik der russischen Linken an der politischen Entwicklung in Russland. Zugleich hielt er deren Kominternpolitik für unzureichend und lehnte es ab, sich organisatorisch unter das Banner der russischen Opposition zu stellen (Brief an Karl Korsch). Später ging Bordigas Kritik in entscheidenden Punkten sogar weiter. Sie richtete sich gegen den »Sozialismus in einem Land«, gegen die Preisgabe des proletarischen Internationalismus und gegen die Behauptung, eine Gesellschaft mit Warenproduktion, Lohnarbeit und Wertgesetz könne Sozialismus sein (The Communist Left in the Third International).

    Kommunistische Stalinismus-Kritik war also keine von außen in die Bewegung eingeschleppte Erfindung. Sie war Teil eines erbitterten Streits innerhalb der kommunistischen Bewegung darüber, was Kommunismus überhaupt bedeutet.
    Und dieser Streit blieb nicht theoretisch. Besonders bitter zeigt das der Spanische Krieg 1936–39. Die Sowjetunion unterstützte die Spanische Republik gegen Franco und damit gegen die massive militärische Intervention Hitlerdeutschlands und Mussolinis. Angesichts der faktischen Preisgabe der Republik durch die westlichen bürgerlichen Demokratien bis hin zur französischen Volksfront darf diese Unterstützung nicht kleingeredet werden.

    Zur selben Geschichte gehört aber die ausgesprochen üble Rolle des sowjetischen Geheimdienstes NKWD innerhalb des republikanischen Lagers. Der Kampf gegen die Opposition in der Sowjetunion wurde nach Spanien getragen: gegen die POUM und andere revolutionäre Linke, die sich der stalinistischen Linie widersetzten. Exemplarisch dafür ist der Fall Andreu Nin. Heute gilt als belegt, dass der NKWD hinter der Verhaftung der POUM-Führung im Juni 1937 und der anschließenden Ermordung Nins stand; NKWD-Leute fälschten sogar Material, um die POUM als Verbündete Francos erscheinen zu lassen. Die Operation erfolgte zunächst ohne Wissen der Regierung Negrín (Wie der Geheimdienst NKWD in Barcelona mordete). Gerade diese Widersprüchlichkeit muss ausgehalten werden: sowjetische Hilfe bei der Verteidigung der Republik gegen den Faschismus – und zugleich stalinistische Repression gegen revolutionäre Gegner*innen innerhalb des antifaschistischen Lagers. Das eine verschwindet nicht, weil mensch das andere benennt.

    Dasselbe gilt für Führerkult, Moskauer Schauprozesse, die Ausschaltung und physische Vernichtung großer Teile der alten bolschewistischen Führung und Opposition, Deportationen und das Lager- und Zwangsarbeitssystem des GULag. Dabei bezeichnet »GULag« zunächst eine konkrete sowjetische Institution. Zur antikommunistischen Chiffre wird daraus erst dort, wo die gesamte Geschichte der Sowjetunion auf Lager und Terror reduziert werden soll. Dafür braucht es auch keine bürgerliche Totalitarismustheorie. Faschismus und Stalinismus werden nicht dadurch verständlich, dass man Führerkult, Geheimpolizei, Lager und Terror unter eine gemeinsame Herrschaftskategorie packt. Eine marxistische Analyse fragt nach den unterschiedlichen Klassenverhältnissen, gesellschaftlichen Voraussetzungen und historischen Funktionen. Gerade deshalb verbietet sich auch die geschichtsblinde Gleichsetzung von Auschwitz und GULag.

    Die ungeheure Leistung der Arbeiter*innen, Bauern/Bäuer*innen und Soldaten der Sowjetunion bei der Zerschlagung des deutschen Faschismus, der Befreiung Europas und damit auch der Beendigung der Shoah bleibt davon unberührt. Und dies unter den Bedingungen der Enthauptung der Roten Armee im Rahmen der Moskauer Prozesse. Der entscheidende Punkt bleibt: Antistalinismus ist nicht notwendig Antikommunismus. Kommunistische Kritik am Stalinismus gehört selbst zur Geschichte der kommunistischen Bewegung.

    Rosa Luxemburg formulierte bereits 1916 den Maßstab, an dem sich die sozialistische Bewegung messen lassen muss: »Selbstkritik, rücksichtslose, grausame, bis auf den Grund der Dinge gehende Selbstkritik ist Lebensluft und Lebenslicht der proletarischen Bewegung.« Wer Trotzki, Bordiga und die vielen Kommunist*innen, die dem stalinistischen Apparat zum Opfer fielen, kurzerhand der Bourgeoisie zuschlägt, entsorgt einen Teil der eigenen Geschichte – und damit gerade jene Erfahrungen, aus denen Kommunist*innen für die Zukunft lernen müssen. Wer sich der von Luxemburg eingeforderten schonungslosen Selbstkritik verweigert – aus welchem Grund auch immer, betreibt deshalb weit eher das Geschäft des Klassenfeindes als diejenigen, die sich der eigenen Geschichte kritisch stellen, um aus ihr für die Kämpfe von heute und morgen zu lernen.
  • Onlineabonnent*in Franz S. aus R. 21. Aug. 2026 um 13:22 Uhr
    »Ähnliches gilt für Willi Bleicher. Der ehemalige Widerstandskämpfer und spätere Bezirksleiter der IG Metall Baden-Württemberg hielt an seiner marxistischen Orientierung fest, lehnte jedoch den stalinistisch geprägten Kurs der Nachkriegs-KPD ab.« Eine Erklärung, was denn ein »stalinistisch geprägter Kurs« ist, liefert der Autor aus gutem Grund nicht. Stalin war der treue Wegbegleiter und der erfolgreiche Fortsetzer der Politik Lenins. Insofern wäre leninistisch oder sozialistisch geprägter Kurs richtig gewesen. Stalinismus ist ein Kampfbegriff der Bourgeoisie, in die Welt gesetzt von Trotzki: »Trotzki erfand in seinem Kampf gegen die von Stalin geführte sozialistische Sowjetunion den antikommunistischen Kampfbegriff des ›Stalinismus‹ und wurde dafür sowohl in der Weimarer Republik und von den Nazis, als auch von den wechselnden Regierungen Nachkriegsdeutschlands als wichtigster Kronzeuge gegen den Sozialismus herangezogen. Seit Jahrzehnten – und speziell in Zeiten politischer Wendepunkte – wird der Trotzkismus von den Herrschenden benutzt« (aus https://www.mlpd.de/themen/trotzkismus). Ich habe zwar mit den Positionen der MLPD so meine Probleme (z. B. »echter Sozialismus«), aber an diesem Artikel ist nichts auszusetzen. Kurt Gossweiler: »Gorbatschow hat den Anti-Stalinismus treffend gekennzeichnet – und damit unfreiwillig auch den Hauptinhalt seines eigenen Wirkens –, als er in einem Interview für die KPF-Zeitung ›l´Humanité‹ am 4. Februar 1986 auf die Frage nach dem ›Stalinismus‹ in der Sowjetunion sagte: ›Stalinismus ist ein Begriff, den sich die Gegner des Kommunismus ausgedacht haben und der umfassend dafür genutzt wird, die Sowjetunion und den Sozialismus insgesamt zu verunglimpfen.‹« Und ebenso wie in den bürgerlichen Medien wird von den zahlreichen trotzkistischen Gruppen (z. B. Sozialistische Alternative, Marx21, Klasse gegen Klasse) der Kampfbegriff »Stalinismus« wie selbstverständlich verwendet.
  • Peter Nowak aus Berlin 18. Aug. 2026 um 14:16 Uhr
    Gut, dass Buderus auch auf Nipperday eingegangen ist, der im NS-Faschismus und in der BRD das Arbeitsrecht prägte. Deswegen erinnert auch in Köln eine Straße an ihn. In vielen Städten haben Basisinitiativen dafür gesorgt, dass Straßennamen mit NS-Hintergrund verschwinden. Es scheint bisher in Köln noch keine Bestrebungen gegeben zu haben, den Namen Nipperday zu ersetzen, beispielsweise durch Viktor Agartz. An das Opfer des Adenauer-Regimes erinnert bis heute keine Straße. Peter Nowak
  • Onlineabonnent*in Ralph D. aus G. 17. Aug. 2026 um 10:26 Uhr
    Mit dem Urteil zum Verbot der KPD erhielt die damalige Bundesregierung, was sie bestellt hatte. Kanzler Adenauer war geradezu vom Antikommunismus besessen und wurde hierin zusätzlich noch durch die parallel zu dieser Zeit in den USA ablaufende Kommunistenverfolgung durch McCarthy bestärkt. Das Bundesverfassungsgericht, welches auch damals bereits über die Einhaltung von Recht und Gesetz wachen sollte, beging leider Rechtsbrüche, die heute kaum noch vorstellbar sind. Die Offenlegung der Akten nach über 60 Jahren brachte dabei einiges zutage, worauf beteiligte Zeitzeugen immer wieder hingewiesen hatten. Hierzu zählte nicht nur, dass Adenauer während des laufenden Verfahrens den Präsidenten des Gerichts zu sich nach Bonn bestellte, um mit ihm »verfahrenstechnische Fragen« zu besprechen. Die KPD‑Vertretung wurde daran nicht beteiligt. Von Friedrich Karl Kaul, einem der Prozessbevollmächtigten der Partei, wissen wir: »Im Widerspruch zu § 30 I BVerfGG, wonach der gerichtlichen Entscheidung ausschließlich das zugrunde gelegt werden darf, was auch Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist, wurden im Verbotsurteil mehr als 50 Zitate als Beweisunterlagen angeführt, die in der mündlichen Verhandlung von jeder Verlesung und Erörterung ausgeschlossen waren.Darüber hinaus wurden Zitate aus elf Schriften bzw. Büchern als Beweisunterlagen angeführt, die überhaupt nicht zur Verhandlung zugelassen worden waren. Das Gericht führte Geheimakten, deren Inhalt ebenfalls der KPD vorenthalten wurde. Ralph Dobrawa, Gotha
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

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