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Wohnraum als Ware

Wer ist für den Zustand des Hauses verantwortlich?

In Hamburg-Altona musste ein Wohngebäude plötzlich evakuiert werden. Der Vermieter darf nicht davon kommen, sagt Heike Sudmann

Foto: Christian Charisius/dpa
Abriss in der Holstenstraße in Hamburg-Altona am Dienstag

An der Holstenstraße in Hamburg-Altona haben am Donnerstag vergangene Woche die Abrissabreiten an dem einsturzgefährdeten Hinterhaus eines Mehrfamilienhauses begonnen. Was ist das Besondere an diesem Fall?

Am 23. Juli mussten die langjährigen Mieterinnen und Mieter fluchtartig wegen akuter Einsturzgefahr aufgrund einer behördlichen Anordnung das Haus verlassen. Sie hatten wenige Minuten Zeit, um ihre wichtigsten Sachen mitzunehmen. In der Panik vergisst man da natürlich alles Mögliche, was eigentlich wichtig wäre. Einer der Bewohner wurde mit der Bemerkung zitiert: »Super, ich habe drei Winterpullover mitgenommen.«

Die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses hatten also keine Möglichkeit mehr, persönliche Dinge oder wichtige Unterlagen in Sicherheit zu bringen?

Nein. Man fragt sich da schon, was der Eigentümer danach noch versucht hat, um das zu ermöglichen, zum Beispiel indem ein Bergungsroboter eingesetzt wird. Aber da scheint nicht so viel passiert zu sein. Es hieß zwar, die Mietenden könnten beim Abriss selbst noch Sachen retten, doch daraus wurde am Ende nichts. Die Bewohner und Bewohnerinnen mussten alles zurücklassen: lieb gewordene Möbel, Erinnerungsstücke und dergleichen. Das ist jetzt alles unter Schutt begraben, da liegt also quasi ihr ganzes Leben in Trümmern.

Das Ganze hat ja eine längere Vorgeschichte.

Die Mieterinnen und Mieter hatten schon vor Wochen dem Vermieter mitgeteilt, dass Risse in den Wänden des 1894 erbauten Hauses zu sehen seien. Sie hatten auch das Bezirksamt informiert. Die sind aber erst Anfang Juli tätig geworden, haben einen Statiker geschickt. Und da hieß es dann eben: Sofort raus! Im Hauptausschuss des Bezirks Altona hat eine Anwohnerin jetzt berichtet, dass zwischen der ersten Meldung der Risse und dem Termin mit dem Prüfstatiker mehr als fünf Wochen vergangen seien.

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Wie viele Personen sind denn von der Räumung und dem Abriss konkret betroffen?

Nach meiner Kenntnis handelt es sich um elf Mieterinnen und Mieter. Wegen der Einsturzgefahr wurden auch noch zwei Nachbarhäuser geräumt, das betrifft Medienberichten zufolge bis zu 90 Personen. Die können erst dann zurück in ihre Wohnungen, wenn die Statik des nicht abgerissenen Vorderhauses das hergibt.

In der Kritik steht jetzt vor allem der Eigentümer des Gebäudes. Um wen handelt es sich da?

Das ist laut Medienberichten Wolf-Peter Schneider, Inhaber eines Planungsbüros. Auf seiner Homepage wirbt er damit, auf Immobilien im »Luxussegment« in Hamburg und auf Sylt spezialisiert zu sein. Die Rede ist von »exklusiven Objekten« und »höchster Qualität«. Angesichts solcher Aussagen frage ich, warum dieser »Spezialist« ein Wohngebäude, das ihm seit mindestens acht Jahren gehört, so verkommen lässt. Da kommt selbstverständlich der Verdacht auf, dass wir es mit Spekulation zu tun haben. Wenn so ein Haus irgendwann nicht mehr bewohnbar ist, könnte es ja abgerissen und durch teure Neubauten ersetzt werden.

Der runtergerockte Zustand des Wohnhauses lässt nur den Schluss zu, dass der Eigentümer sich jahrelang nicht um die Instandhaltung gekümmert, aber munter die Miete kassiert hat. Eine Mieterin hatte ja die Risse gemeldet, aber es gab auch vorher schon Anzeichen für den schlechten Zustand des Gebäudes. So musste mal ein Fenster gewechselt werden, doch der neue Fensterrahmen passte nicht in das Mauerwerk hinein. Die mussten dann den Rahmen zurechtsägen, weil alles schon so verzogen war.

Der Hamburger Verein »Mieter helfen Mietern« ist der Ansicht, dass es juristische Konsequenzen für den Eigentümer geben muss. Wie sehen Sie das?

Selbstverständlich darf der Eigentümer nicht davonkommen. Eigentum verpflichtet, das sagt schon das Grundgesetz. Aus meiner Sicht muss der Eigentümer auch den gesamten zusätzlichen Aufwand, den die geräumten Mietenden jetzt haben, von Kosten für die Unterkunft über Essen im Hotel oder Restaurant mangels einer eigenen Küche und vieles mehr, bezahlen. Ich hoffe auch, dass die mittlerweile eingegangene Strafanzeige gegen den Eigentümer Erfolg haben wird.

Sie bereiten in der Sache eine Anfrage an den Hamburger Senat vor. Was wollen Sie so herausfinden?

Ich will vor allem wissen, ab wann die Behörden über die Mängel informiert waren, was unternommen wurde, auch was der Eigentümer gemacht oder nicht gemacht hat. Und dann würde mich auch interessieren, ob es schon Bauvoranfragen vom Eigentümer für die Adresse gibt, also ob er da was plant. Politisch finde ich die Forderung der Mietervereine nach einem verpflichtenden »Wohnraum- oder Gebäude-TÜV« unterstützenswert. Vermietende müssten dann regelmäßig nachweisen, dass ihre Gebäude baulich sicher und frei von gefährlichen Mängeln sind.

Heike Sudmann ist Kovorsitzende der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft und Fachsprecherin für Wohnen, Miete und Verkehr.

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Erschienen in der Ausgabe vom 20.08.2026, Seite 2, Inland

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