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BAMF widerruft Schutzstatus von vielen in der BRD lebenden Syrern
Auch 20 Monate nach dem Sturz des Staatspräsidenten Baschar Al-Assad ist die Lage in Syrien instabil, von regionalen Konflikten und der Verfolgung religiöser und ethnischer Minderheiten geprägt. Die humanitäre Lage ist katastrophal, im ganzen Land mangelt es an sauberem Trinkwasser, medizinischer Versorgung, Treibstoff und Strom, auch an Wohnraum. Das alles hindert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht daran, in Deutschland lebenden Syrerinnen und Syrern zunehmend den Status als Flüchtling abzuerkennen. Das hat die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag ergeben, über die dpa am Sonntag berichtete.
Nach Angaben der Regierung schloss das BAMF im ersten Halbjahr 2026 von insgesamt 8.320 Überprüfungen 23,2 Prozent mit dem Widerruf oder der Rücknahme des Schutzstatus ab. Im gesamten Jahr 2025 hatte die Bundesbehörde dagegen nur 3,7 Prozent der syrischen Geflüchteten diesen Status entzogen, 2024 waren es 3,1 Prozent. Zum Widerruf des Schutzstatus kann es kommen, wenn die Voraussetzungen für den Schutz wegfallen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn sich die Lage im Herkunftsland grundsätzlich geändert hat. Unter dem Übergangspräsidenten und Islamisten Ahmed Al-Scharaa, auch bekannt unter seinem Kampfnamen Al-Dscholani, hat sich die Lage tatsächlich geändert – aber nicht unbedingt zum Besseren.
Aufgrund der unklaren Lage nach dem Machtwechsel Ende 2024 hatte das BAMF damals alle Entscheidungen über Asylanträge von Menschen aus Syrien ausgesetzt. Dann begann die Behörde mit Widerrufsprüfungen, zunächst lediglich in Verfahren von straffällig gewordenen Syrern und sogenannten Gefährdern sowie in den Fällen, bei denen eine Heimreise nach Syrien den Behörden bekannt wurde. Mitte Juni begann das Bundesamt laut Antwort der Bundesregierung damit, »sukzessive die Aberkennungstätigkeit auszuweiten«. Und zwar auf die Gruppen, auf welche die »Entscheidungstätigkeit im Asylverfahren aufgrund der Verbesserung der humanitären Lage in Syrien bereits ausgeweitet worden ist«, wie es beschönigend heißt. Tatsächlich ist nach UN-Schätzungen der Bedarf an humanitärer Hilfe in Syrien so hoch wie nie zuvor. Mehr als 16 Millionen der knapp 24 Millionen Einwohner sind weiterhin dringend auf Hilfe angewiesen.
Für das BAMF ist das offenbar nicht von Interesse. Es hat die »Aberkennungstätigkeit« auf folgende zwei Gruppen ausgeweitet, wie es in der Antwort auf die Linken-Anfrage heißt: zum einen Menschen, deren Asylverfahren schon länger als 21 Monate andauern, respektive Verfahren, »in denen das BAMF aufgrund des Erfolgs einer Untätigkeitsklage durch ein Verwaltungsgericht zur Entscheidung verpflichtet ist«. Zum zweiten Menschen, die »nicht besonders schutzbedürftig sind«. Bei ihnen geht die Behörde davon aus, »dass sie in Syrien ihren Lebensunterhalt selbständig sichern können« oder »ein familiäres Netzwerk beziehungsweise ein soziales Umfeld die Gewähr für eine ausreichende Versorgung bietet«.
Auch nach einem Entzug des Schutzstatus ist momentan eine Abschiebung eher unwahrscheinlich. Denn bisher kommen »Rückführungen« nach Syrien, für die es im Einzelfall einer Kooperation der syrischen Übergangsregierung und ihrer Behörden bedarf, kaum zustande, auch wenn die Bundesregierung und die Länder ein großes Interesse daran haben. Im vergangenen Jahr war erstmals seit Beginn des Bürgerkrieges wieder ein Syrer in sein Herkunftsland abgeschoben worden. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres gab es drei Abschiebungen nach Syrien.
Clara Bünger, fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, kritisierte die Haltung der Regierung und des BAMF. Die BRD habe etwa eine Million Schutzsuchende aus Syrien aufgenommen. Angesichts des »furchtbaren Kriegs und der brutalen Repression durch das Assad-Regime« sei das etwas, »worauf wir stolz sein können«. Aber auch die anderen syrischen Geflüchteten benötigten Schutz. Die Lage in Syrien sei »extrem instabil, viele Gruppen werden bedroht, verfolgt und vertrieben«. Eine Rückkehr unter Zwang sei »unter diesen Bedingungen unzumutbar«. Widerrufsverfahren seien für die Betroffenen »belastend und für Behörden und Gerichte sehr aufwendig«. Die Bundesregierung solle sich für einen andauernden Schutz und Bleiberechtsmöglichkeiten für diejenigen einsetzen, die schon länger in Deutschland leben.
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