- → Inland
Tarifabschluss reißt Lohnuntergrenze
In Hamburg hat der fünfte Verdi-Tarifbezirk den Pilotabschluss für den Groß- und Außenhandel übernommen. Das Ergebnis birgt einige Probleme für die Gewerkschaft
Klappe, die fünfte. Nach Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und NRW hat mit Hamburg nun der nächste Verdi-Bezirk im Fachbereich Handel einen Tarifabschluss im Groß- und Außenhandel erzielt. Vorlage der am Dienstag in der Hansestadt getroffenen Einigung ist wie schon in den Bezirken zuvor der Pilotabschluss in Bayern. »Die Verhandlungen waren schwierig«, erklärte Heike Lattekamp, die örtliche Verdi-Verhandlungsführerin für den Groß- und Außenhandel. Am Ende sei es doch »gelungen, eine Einigung zu erzielen«. Entscheidend dafür sei die Bereitschaft der Beschäftigten gewesen, »gemeinsam für ihre Forderungen einzustehen«, zitierte eine Mitteilung der Gewerkschaft. »Ohne den Druck aus den Betrieben wäre dieses Ergebnis nicht möglich gewesen«, pflichtete ihr demnach auch Jan Görbitz aus der Tarifkommission bei. »Wir haben gemeinsam eine spürbare Verbesserung erreicht.«
Ob diese allerdings bei allen Kolleginnen und Kollegen wirklich spürbar wird, ist fraglich. Von den ursprünglich von Verdi geforderten sieben Prozent mehr Entgelt, mindestens aber 250 Euro im Monat, bleibt nicht mehr viel übrig. Die Laufzeit des Tarifvertrags wird doppelt so lang ausfallen wie ursprünglich gefordert und entspricht mit 24 Monaten jener aus dem Pilotabschluss in Bayern. Ebenfalls dementsprechend sollen die Löhne und Gehälter der rund 60.000 Beschäftigten im hamburgischen Großhandel ab August um 2,9 Prozent angehoben werden. Eine weitere Erhöhung der Löhne und Gehälter um 2,1 Prozent soll ab dem 1. Mai 2027 erfolgen. Azubis sollen der Regelung zufolge ab August 40 Euro mehr erhalten, weitere 30 Euro gibt es dann ab August 2027 monatlich obendrauf, teilte Verdi am Dienstag mit.
Die erzielte Erhöhung für die in Lehre befindlichen Kolleginnen und Kollegen entspricht ebenfalls knapp der Hälfte der von Verdi geforderten 150 Euro. Zudem liegt die Erhöhung nur knapp über der Ende Juli vom Statistischen Bundesamt ausgegebenen Schätzung von 2,8 Prozent Inflation. Angesichts zu erwartender Spätfolgen des Iran-Kriegs und der Blockade der Straße von Hormus ist aktuell nicht absehbar, ob eine gut zweiprozentige Erhöhung die Verbraucherpreisentwicklung im kommenden Jahr auffangen kann. Auch stehen für die Beschäftigten Nullmonate im Ergebnis – Mai, Juni und Juli. Für die Zeit der laufenden Tarifverhandlungen seit Ende April gehen die Beschäftigten leer aus – ein Umstand, den Verdi während der Gesprächsrunden als inakzeptabel zurückgewiesen hatte.
Und es gibt noch ein Problem in dem bayerischen Pilotabschluss. Denn sollte dieser in einigen Tarifgebieten übernommen werden, würden Lohngruppen ab Januar 2027 unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns von 14,90 Euro fallen. Im Tarifgebiet Berlin-Brandenburg gibt es Beschäftigte mit Berufsausbildung in mehreren Entgeltgruppen, die mit dem Abschluss nicht auf das stündliche Mindestsalär kommen. »Um Unternehmen und Mitarbeitenden dennoch so schnell wie möglich Rechtssicherheit durch einen gültigen Tarifabschluss bieten zu können, wurde im vorliegenden Abschluss die Lohngruppe L1 unter 18 Jahren nicht abschließend geregelt und statt dessen eine Verhandlungsverpflichtung aufgenommen«, zitierte die Lebensmittelzeitung vergangene Woche den Handelsverband in Baden-Württemberg.
Das könnte Verdi gegenüber den Beschäftigten, vor allem aber gegenüber den eigenen Mitgliedern in Erklärungsnot bringen, sollte es zum Streitfall kommen. Denn eine Verhandlungsverpflichtung ist kein verpflichtender Abschluss; Unternehmen im Handelsverband könnten sich im Zweifel auf die Unterschrift von Verdi im Vertrag berufen, sollte der Zoll ihnen wegen Mindestlohnverstößen aufs Dach steigen wollen. Vor diesem Hintergrund mutet es seltsam an, dass Silke Zimmer, Verdi-Bundesvorständin für den Handel, den Pilotabschluss im Verdi-Fachblatt Handel als »erste Tarifeinigung mit Signalwirkung« bezeichnete. Sicher ist aber auch, dass der Abschluss letztlich höher ausfällt als sämtliche Angebote der Handelsverbände in 20 Tarifgebieten.
Oder vielmehr 36, werden die Gebiete des Einzel- und Versandhandels unter Zimmers Regie mitgezählt. Die Zersplitterung der einzelnen Gebiete mit unterschiedlichen Laufzeiten und Friedenspflichten macht es Verdi und den Beschäftigten der Branche seit Jahren schwer, tatsächliche Durchsetzungsmacht zu entfalten. Trotz bis zu 14.000 warnstreikenden Kolleginnen und Kollegen, auf die Zimmer in ihrem Beitrag für Handel verweist, hat sich der Handelsverband in den Regionen Bayern, Berlin-Brandenburg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland einseitig aus den Tarifverhandlungen für den Einzel- und Versandhandel gezogen, weil er der Bundeszentrale »Einmischung« in die Verhandlungen in Baden-Württemberg vorwirft. Für Hessen und NRW steht in zwei Wochen die nächste Gesprächsrunde an. Die fünfte dann.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
