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Rheinmetall enteignen – Merz ausmustern
Der deutsche Rüstungskonzern meldet einen weiteren Großauftrag. Auch dagegen gehen Schülerinnen und Schüler bundesweit zum vierten Mal in den Streik
Im Leben ist nichts sicher, außer der Tod – und das Geschäft damit. Nach dieser Devise meldet der Rüstungskonzern Rheinmetall einen Großauftrag nach dem nächsten. So hat ein internationaler Kunde eine fünfstellige Anzahl an 155-mm-Artilleriegeschossen für einen niedrigen dreistelligen Millionenbetrag bestellt, wie der Düsseldorfer Konzern am Mittwoch verkündete. Im ersten Halbjahr 2026 steigerte der Konzern seinen Umsatz um 39 Prozent auf 5,2 Milliarden Euro, das operative Ergebnis sogar um 74 Prozent auf 786 Millionen Euro. Der sogenannte Backlog lag Ende Juni bei 80,5 Milliarden Euro. Darin enthalten sind neben bereits bestehenden Aufträgen auch erwartete Abrufe aus Rahmenverträgen.
Große Zahlen, die sich beinahe überschlagen. Davon kann das Karrierecenter der Bundeswehr nur träumen. Seit Anfang des Jahres wirbt die Bundeswehr mit Millionenaufwand um Freiwillige für den neuen Wehrdienst. Allein für Personalwerbung stehen in diesem Jahr rund 70,5 Millionen Euro bereit. Gleichzeitig wurden im zweiten Quartal laut Spiegel bereits 24 Prozent der untersuchten Bewerber als wehrdienstunfähig eingestuft. Rund 86.000 Menschen hatten bis dahin den Wehrdienstfragebogen ausgefüllt, mehr als die Hälfte bekundete dabei, kein Interesse an der Bundeswehr zu haben. Auch die Jugendoffiziere, die nach der von der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisierten Kooperationsvereinbarung zwischen Berliner Schulen und der Bundeswehr als externe Referenten in den Unterricht geladen werden können, werden nicht alle Jugendlichen überzeugen.
Trotzdem landen seit einigen Wochen die ersten Musterungsbriefe in den Briefkästen von 18jährigen – selbst bei denen, die damals, als sie den Fragebogen ausfüllen mussten, kein Interesse an der Bundeswehr bekundet hatten. Dazu äußerte sich Bela Breitner, Sprecher des Bündnisses »Schulstreik gegen Wehrpflicht«, am Donnerstag gegenüber jW: »Die Zwangsmusterungen, die eigentlich erst Juli 2027 beginnen sollten, sind ein weiterer Schritt Richtung Wehrpflicht. Die Bundesregierung meint es ernst, aber wir lassen uns nicht verarschen! Ihr zwingt uns zur Musterung – wir streiken erst recht!«
Damit geht der Schulstreik in über 100 deutschen Städten an diesem Freitag in die vierte Runde. Vorab kam es bereits bundesweit zu Anquatschversuchen durch Verfassungsschutzmitarbeiter. Aber auch Schikanen innerhalb der Schulen wurden bekannt. So sollen Klausurtermine bewusst auf den Tag der Streiks gelegt und Schüler auf dem Schulgelände eingesperrt worden sein, wie die Landesschüler*innenvertretung NRW am Mittwoch mitteilte.
Dass an den maroden Schulen die Tore überhaupt gehalten haben, verwundert – schließlich fehlt dort nicht erst seit dem Kriegskurs der Regierung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) das Geld. Deutschland soll 2026 insgesamt 108,2 Milliarden Euro für Verteidigung ausgeben können, davon 82,69 Milliarden aus dem regulären Etat und 25,51 Milliarden aus dem sogenannten Sondervermögen. Auch nächstes Jahr sind die Summen riesig: 140 Milliarden Euro sind für das Militär veranschlagt, so viel wie nie zuvor. Gleichzeitig wird nach Angaben der GEW der Etat des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) um knapp eine Milliarde Euro gekürzt.
Der Staat gibt das Geld aus, die Rüstungskonzerne bekommen verlässliche Aufträge – Eigentümer und Aktionäre heimsen die Rekorderträge ein. Vor dem Hintergrund der laufenden Vergesellschaftungsdebatte sollte auf die Losung »Rheinmetall Entwaffnen« bald diese folgen: »Rheinmetall Enteignen«. Dann könnte man auch mal die ganze Übung umdrehen: Nicht die Jugend muss sich für die Kriegspolitik mustern lassen, sondern sich die Kriegspolitik gegenüber der Jugend rechtfertigen. Einschätzung: Merz ausmustern wegen Dienstunfähigkeit.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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