Wer sagt nein?
Geraune
In der Politik macht man Pläne, nicht nur einen, sondern viele, für alle Fälle. Wenn mehrere Akteure involviert sind, treffen diese Pläne aufeinander. Sind die Pläne wechselseitig unbekannt, kann das recht schnell zu unerwarteten Wendungen führen. Plötzlich stehen die Handelnden vor erschreckenden Optionen. Dass die es in sich haben können, hat sich in historischen Maßstäben schon mehr als einmal gezeigt. Der Weg in den Ersten Weltkrieg lässt sich als ein solcher Pfad verstehen. Mittlerweile ist es unter all jenen, die die Interessen des Finanzkapitals gerne verschwiegen wollen, Mode geworden, von »Schlafwandlern« (Christopher Clark) zu reden, um den Weg zum Ausbruch des Krieges zu erklären. Heute fragt man sich erneut, ob der eingeschlagene Weg nicht geradewegs, aber eben doch auf verschlafenen Pfaden, in den dritten Weltkrieg führt. Und genauso wie damals würde sich die Lage leicht aufklären lassen, wenn man nur die Regel »Follow the money« beherzigt. Wer das lieber vermeidet, endet unweigerlich wieder bei dem Gequatsche von den Schlafwandlern.
Womit wir bei dem »Nein!« wären. Um von dem fatalen Weg abzukommen, bräuchte es einen Widerspruch, der den vorgezeichneten Pfad verlässt. Wer aber wäre in der Lage, ein solches Nein durchzusetzen? Die Frage nach dem Nein gleicht der Frage nach dem Souverän. Von Rechts wegen liegt die Souveränität beim Volk. Würde man es nur fragen, ob es in den Krieg ziehen will, wäre die Sache klar. Wieder und wieder suchen die Wähler Parteien, die sie nicht in den Krieg führen. In der Regel sind es die falschen Alternativen, und dann auch vergeblich. Wenn nicht die Wähler, wer hätte in einer parlamentarischen Demokratie die Macht, nein zu sagen?
Ginge alles mit rechten Dingen zu, würde das Nein dem gewählten Staatsoberhaupt zufallen. Nun machen die Staatsoberhäupter aber einen ausgesprochen schlafwandlerischen Eindruck. Schritt für Schritt rücken sie näher an den Krieg, verschleudern dabei ungeheure Summen an Geld und lassen sich von noch so unterirdischen Umfrageergebnissen nicht von ihrem Vorhaben abbringen. Als hinge ihre Stellung daran, diesem vorgezeichneten Pfad zu folgen.
Geht man davon aus, dass sie keinesfalls schlafen, sondern leider nicht mehr ganz bei Trost sind, stellt sich die Frage nach dem Souverän noch einmal anders. Es mag nämlich sein, dass er AWOL ist, wie es beim Militär heißt, abwesend ohne Beurlaubung.
Wann immer der Kapitalismus an Grenzen kommt, geschieht zweierlei. Die Kapitalfraktionen beginnen, sich untereinander um den Kuchen zu streiten. Ein sehr kostspieliger Streit. Da er aber auf Staats- und Steuerkosten ausgetragen wird, spüren die Industriekapitäne davon erst einmal nur die Umsätze und die Gewinne. Die wenigsten werden sich dem Geldregen verweigern, selbst wenn er sie selbst und alles um sie herum vernichten kann. Aber was kann historische Erfahrung schon gegen den nächsten Quartalsbericht ausrichten? Der Pfad des Geldes folgt der Gewinnautomatik.
Ein Gremium, das Einhalt gebieten könnte, gibt es in der Welt der Finanzen nicht. Sie ist eine perfekt umgekehrte Hobbessche Ausgeburt. Auch wenn, aber vielleicht ja auch gerade weil, das Leben dort keinesfalls »einsam, armselig, ekelhaft, tierisch und kurz« ist, kämpft trotzdem jeder bei jeder Gelegenheit gegen jeden anderen um Profite, Marktanteile und Pfründe aller Art. Nur gibt es in der Laissez-faire-Welt keinen König, der den Unfug abstellen könnte.
Statt dessen haben sie es mit einem nach Gutdünken funktionierenden Staat zu tun, dessen oberste Diener auf ihrem verschlungenen Weg durch allerlei Drehtüren längst gelernt haben, wem sie – von der Verfassung einmal abgesehen – in allen sonstigen Angelegenheiten zu Dienst verpflichtet sind.
Woraus sich ableiten lässt, dass es in diesem Staat niemanden gibt, der dazu willens und in der Lage wäre, laut und wirksam nein zu sagen. Woraus man folgern könnte, dass in Abwesenheit politischer Souveränität das »Nein!« doch wieder dem verfassungsmäßigen Souverän zufällt – uns allen.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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