Mumia setzt auf UNO
USA: Petition an UN-Gremium für willkürliche Inhaftierungen fordert Freilassung des Bürgerrechtlers und Langzeitgefangenen Abu-Jamal
Zur Lage des weltweit bekannten US-Bürgerrechtlers und seit 1981 in Pennsylvania inhaftierten politischen Gefangenen Mumia Abu-Jamal (72) hat Samah Sisay, Menschenrechtsanwältin beim »Center for Constitutional Rights« (CCR), kürzlich erklärt: »Er ist betagt und krank und sollte nicht länger eingesperrt sein!« Die Juristin gehört einer in der US-Bürgerrechtsbewegung verankerten Gruppe von Rechtsbeiständen an, die gemeinsam mit Abu-Jamals Anwalt Bret Grote vom »Abolitionist Law Center« (Pittsburgh) am 28. Juli eine Petition bei der »Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen« der Vereinten Nationen in Genf eingereicht haben. Neben dem CCR gehören dazu die »American Civil Liberties Union«, die »Release Aging People in Prison Campaign« (alle in New York City) sowie die »California Coalition for Women Prisoners« (Oakland). Sie ersuchen das UN-Gremium um humanitäre Unterstützung für die Durchsetzung der Forderung nach unverzüglicher Freilassung des zu Unrecht inhaftierten Menschenrechtsaktivisten und Autors.
Die Petition bringt Abu-Jamals seit Jahrzehnten wiederholt vorgebrachte Beschwerde vor ein Völkerrechtsgremium außerhalb der Gerichtsbarkeit der USA: Er sei wegen eines Verbrechens, das er nicht begangen habe, willkürlich inhaftiert worden. Das Verteidigungsteam des seit 2015 mehrfach lebensbedrohlich erkrankten Gefangenen fasste den Beschluss, sich im Namen des Mandanten an die UNO zu wenden, nachdem nahezu alle in den USA möglichen Rechtsmittel ausgeschöpft waren. Das in der Petition beklagte Unrecht hat einen Namen: die »Mumia-Ausnahme«. Der US-Investigativjournalist Linn Washington prägte den Begriff, um aufzuzeigen, dass die US-Justiz Abu-Jamal routinemäßig dieselben Rechtsansprüche verweigert, die anderen Personen gewährt werden.
Erniedrigende Behandlung
Aktuell betrifft das vor allem Abu-Jamals Recht auf eine angemessene medizinische Versorgung. Bereits am 20. April 2021, also vor mehr als fünf Jahren, hatten UN-Menschenrechtsexperten in Genf gegenüber der US-Regierung ihre »ernsthafte Besorgnis über die Behandlung und das Wohlergehen von Mumia Abu-Jamal« geäußert. Der Veteran der »Black Panther Party« saß zu diesem Zeitpunkt bereits seit fast 40 Jahren in Haft. Der Hohe Kommissar für Menschenrechte intervenierte, als der politische Gefangene anlässlich einer Operation am offenen Herzen an sein Klinikbett gefesselt wurde. Gleiches war ihm zwei Monate zuvor während der Behandlung seiner akuten Herzinsuffizienz vier Tage lang widerfahren. »Diese fortgesetzte grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung, einschließlich der vorsätzlichen Missachtung seiner Würde und der unmenschlichen Haftbedingungen, stellt eine klare Verletzung der fundamentalen Rechte von Mr. Abu-Jamal dar«, so das Urteil der UN-Experten. Die Fesselung sei »verwerflich«, da sie bei dem schwer erkrankten Häftling »zusätzliches und unnötiges Leid« verursache. An die US-Behörden erging die Aufforderung, sich umgehend mit den über Abu-Jamals Fall hinausreichenden Vorwürfen der »rassistischen Diskriminierung bei der medizinischen Behandlung von Gefangenen in Pennsylvania zu befassen«. Es sei dafür zu sorgen, dass die körperliche Unversehrtheit und das Leben vor allem der älteren Gefangenen geschützt werden, die besonders von der damals grassierenden Covid-19-Pandemie betroffen waren.
Trotz weltweiter Proteste gegen die medizinische Vernachlässigung hat sich die allgemein prekäre Lage der Menschen im US-Gefängnissystem und die persönliche Situation von Mumia Abu-Jamal im Staatsgefängnis Mahanoy in Frackville, Pennsylvania, seitdem nicht zum Besseren verändert, wie die aktuell neu eingereichte Petition hervorhebt.
Haft bis zum Tod
Abu-Jamal war in jungen Jahren Mitbegründer der Ortsgruppe der »Black Panther Party« in Philadelphia, arbeitete seit den 1970er Jahren als Journalist und wurde zum Vorsitzenden der Vereinigung schwarzer Journalisten gewählt. Im Dezember 1981 kam es in seiner Heimatstadt zu einem Vorfall rassistischer Polizeigewalt, bei dem der Polizeibeamte Daniel Faulkner ihn durch einen Schuss in die Brust lebensgefährlich verletzte. Faulkner selbst starb durch die Kugeln eines flüchtigen Schützen. Abu-Jamal wurde dafür angeklagt und nach einem kurzen und unfairen Prozess ein halbes Jahr später zum Tode verurteilt. Seitdem beteuert er, nicht für den Tod des Polizisten verantwortlich zu sein, sondern selbst Opfer von Polizeigewalt geworden zu sein. Die Petition belegt das Unrecht des Verfahrens mit sachlicher Argumentation und zahlreichen Dokumenten.
Nach über 28 Jahren Isolationshaft in der Todeszelle erreichte die Verteidigung von Abu-Jamal die Aufhebung des Todesurteils vor den US-Bundesgerichten. Die Strafe wurde jedoch in lebenslange Haft ohne Bewährung umgewandelt. In den USA bedeutet dies eine Haft bis zum Tod, was Abu-Jamal als »langsame Todesstrafe« oder »Tod durch Inhaftierung« bezeichnet. Laut Petition wurde seitdem »jeder Versuch, Mr. Abu-Jamal ein neues und faires Verfahren zu sichern, abgelehnt«. Anwalt Bret Grote erklärte dazu gegenüber dem US-Portal Truthout, die Petition, die gemäß den UN-Regeln auf 20 Seiten begrenzt ist, sei der Versuch, fast ein halbes Jahrhundert der »Versäumnisse des Strafrechtssystems« im Fall Abu-Jamal auf den Punkt zu bringen: ein »unfaires Verfahren, voreingenommene Berufungsverfahren, jahrzehntelange Überwachung und Zensur sowie eine lebenslange Freiheitsstrafe, wie sie bereits generell von der UNO als Verstoß gegen internationale Menschenrechtsstandards anerkannt« worden sei.
Die Neigung der US-Justiz zu lebenslangen Freiheitsstrafen ist berüchtigt. Aktuell verbüßen mehr als 200.000 Menschen eine solche Strafe, was etwa jedem siebten Inhaftierten im US-Gefängnissystem entspricht. Für Abu-Jamal ist es ermutigend, dass das »Center for Constitutional Rights« und das »Abolitionist Law Center« in dieser Frage mit einer früheren Petition an den UN-Menschenrechtsausschuss im Jahr 2023 einen Erfolg erzielten. Der Ausschuss überprüfte, ob die USA mit lebenslangen Freiheitsstrafen ohne Bewährung den »Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte« verletzen. Er forderte die USA auf, ein Moratorium für die Verhängung solcher Strafen zu verhängen, da diese jede Möglichkeit einer rechtlichen Überprüfung und vorzeitigen Entlassung von Verurteilten ausschließen. Auch mit der neuen Petition für Abu-Jamal wird der Kampf um das Moratorium fortgesetzt.
Befangene Richter
In einem aktuellen Telefoninterview mit dem britischen Guardian aus Anlass der Petitionseinreichung erklärte Abu-Jamal, der Schritt sei Teil seiner persönlichen und rechtlichen Bemühungen, die Hoffnung am Leben zu erhalten. »Hoffnung ist doch ein Bestandteil des Kampfes, oder nicht?« sagte er. »Oder, wie wir früher immer sagten: ›A luta continua‹ – der Kampf geht weiter!« Er wolle optimistisch bleiben und habe seine Hoffnung selten in Gerichte gesetzt. »Ich vertraue vielmehr auf meine Mitmenschen, denn sie sind es, die Bewegungen aufbauen und Veränderungen bewirken.« Er begrüße die Gelegenheit, mit der Petition die Fakten seines Falles solchen Experten vorzulegen, die keinem starken politischen Druck ausgesetzt sind, wie es bei US-Richtern der Fall sei, die um ihre Wiederwahl fürchten müssten. Bei der gerichtlichen Anhörung seines Antrags für die Wiederaufnahme seines Verfahrens im Jahr 1995 sei er »fassungslos« gewesen, als er erfuhr, dass vier der sieben Richter am Obersten Gerichtshof Pennsylvanias von der rechten Polizeibruderschaft FOP unterstützt wurden, die ihn bis heute nicht in Freiheit sehen will. »Die Vorlage meiner Argumente vor der UN-Arbeitsgruppe wird zum ersten Mal vor Menschen erfolgen, die sie ohne Eigeninteresse beurteilen werden«, sagte er dem Guardian.
In der Petition verweist Abu-Jamals Verteidigungsteam auf medizinische Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass ihr Mandant im Jahr 2025 »eine häufig auftretende und leicht behandelbare Komplikation nach einer Kataraktoperation entwickelte«, die sein Sehvermögen beeinträchtigte. Eine Behandlung habe jedoch bisher nicht stattgefunden, und er leide weiterhin »an mehreren komplexen Augenerkrankungen, darunter eine proliferative diabetische Retinopathie und ein Glaukom, die beide ein erhebliches Risiko für eine dauerhafte Erblindung darstellen«.
Grote räumte zwar ein, dass die UN-Arbeitsgruppe gegenüber den USA über keine direkten Durchsetzungsbefugnisse verfügt, eine scharfe Verurteilung durch das Gremium könne die Bemühungen um ein Wiederaufnahmeverfahren oder eine Strafmilderung jedoch unterstützen. »Die Wahrheit darüber, was Mumia in seinem Fall widerfahren ist, muss ans Tageslicht gebracht werden«, erklärte Grote gegenüber Truthout. Angesichts der mehr als 44 Jahre, die Abu-Jamals Fall bereits andauert, sei es »sicher noch eine größere Herausforderung, weitere Unschuldsbeweise zu finden, die von den Gerichten auch fair beurteilt würden«. Die Petition biete jedoch die Chance, dass die UN-Arbeitsgruppe in ihrer Stellungnahme anerkennt, dass Abu-Jamals »fortdauernde Inhaftierung einen Verstoß gegen internationale Menschenrechtsnormen darstellt«. Das könnte »der Kampagne, ihn zu seiner Familie und seiner Community zurückzubringen, neuen Aufschwung verleihen«.
Das Pariser Kollektiv »Libérons Mumia« teilte dazu mit, dass die französische Gemeinde Saint-Denis, die bereits eine Straße nach Abu-Jamal benannt hat, ihn parallel zur Abgabe seiner Petition zum Ehrenbürger ernannte. Damit sind es 27 französische Städte, darunter die Hauptstadt Paris, die den politisch Verfolgten mit dieser Geste der Solidarität würdigen.
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