Zum Inhalt der Seite
Klassenjustiz

Gesinnungstest à la BAMF

Bundesamt schafft paralleles Rechtssystem für Menschen ohne deutschen Pass: Palästinenser verliert wegen angeblicher »Terrorunterstützung« Schutzstatus

Von Annuschka Zak
Foto: Middle East Images/IMAGO
Symbole des palästinensischen Widerstands gegen Vertreibung, Besatzung und Unterdrückung (Berlin, 11.10.2025)

Willkommen in der Bundesrepublik Deutschland: Hier gilt das Recht auf freie Meinungsäußerung nur für Menschen mit deutschem Pass. An alle anderen: Bitte Mund halten. »Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge missbraucht das Asylrecht, um jedes standardisierte rechtliche Verfahren zu umgehen. Ich habe keine Vorstrafen, und wenn ein deutscher Staatsbürger genau dasselbe wie ich getan und gesagt hätte, dann hätte er rechtlich nichts zu befürchten«, sagte Zaid Abdulnasser im Gespräch mit jW vergangene Woche. Das BAMF habe faktisch ein paralleles Rechtssystem geschaffen, das nur Migranten bestrafe. »Nicht nur das, es ist auch ein Lehrbuchbeispiel für einen Gesinnungstest. Und die Justiz lässt das alles zu«, so Abdulnasser.

Der 31jährige Familienvater ist Palästinenser und in Syrien geboren. 2015 kam er als Student in die BRD. Mit seinem gültigen Studentenvisum hatte er nicht vor, sich der entwürdigenden Prozedur einer Asylbeantragung zu unterziehen. Er arbeitete ehrenamtlich bei der Caritas und übersetzte für arabischsprachige Migranten und Geflüchtete. Zwei Jahre später – in Syrien tobte der Bürgerkrieg – musste er doch Asyl beantragen. »Für die deutschen Behörden, die den palästinensischen Staat nicht anerkennen, bin ich ein staatenloser Ausländer«, sagt Abdulnasser. Er bekam subsidiären Schutz.

Im Juli 2023 lag ein Schreiben des BAMF im Briefkasten, es wolle den Schutzstatus überprüfen, da der letzte Wohnsitz des Ingenieurs nicht in Syrien, sondern in den Vereinigten Arabischen Emiraten gewesen sei. Dann begann Israels Krieg gegen Gaza, und politisches Engagement für den palästinensischen Widerstand war immer härteren Repressionen ausgesetzt. Anfang des Jahres 2024 trudelte Post ein: Nun stand »Terrorunterstützung« als Begründung für die Aberkennung des Schutzstatus im Brief der Behörde. Dagegen klagte Abdulnasser. Persönliche Folgen der BAMF-Entscheidung: »Ich darf die Bundesrepublik nicht verlassen, sonst komme ich vielleicht nicht mehr rein. Wenn ich Berlin länger als drei Tage verlassen möchte, muss ich die Behörden informieren. Ich kann zum Beispiel nicht mit meiner Familie einfach nach Köln umziehen, das müsste ich extra beantragen.«

Im Prozess vor dem Verwaltungsgericht Berlin ging es dann überhaupt nicht mehr um die Frage des Wohnsitzes in Syrien oder den Vereinigten Arabischen Emiraten. Einzig allein die vermeintliche »Terrorunterstützung« wurde verhandelt. Zur Erinnerung: Abdulnasser ist nie von einem Gericht verurteilt worden. Das BAMF störte sich an seiner ehemaligen Mitgliedschaft in der Gefangenensolidaritätsorganisation Samidoun, die seit dem 2. November 2023 in der BRD verboten ist. Auch angeführt wurde ein Interview von November 2023. Dort beschrieb Abdulnasser die Hamas als militante Massenorganisation, die den Widerstand in Palästina anführe – eine durchaus zutreffende Beschreibung, findet sein Anwalt Alexander Gorski. BAMF und Gericht sehen in der Aussage jedoch die »Unterstützung einer Terrororganisation«.

Anzeige

»Das BAMF versucht, die Grenzen politischer Äußerungen von Migranten in diesem Land festzulegen. Diese Grenzen zu ignorieren soll zur Folge haben, dass die schiere Existenz der Person in diesem Land bedroht wird«, kritisierte Abdulnasser. Das BAMF mache aus verfassungsmäßigen Rechten optionale Richtlinien.

Am Dienstag verkündete das Verwaltungsgericht sein Urteil: Abdulnassers Klage wurde abgewiesen, sein Schutzstatus bleibt aberkannt. Eine Begründung des Gerichts steht noch aus. »Dieses Urteil bedeutet für mich und alle anderen Flüchtlinge, dass die Justiz den Asylstatus in Deutschland geradezu bedeutungslos macht. Fünf Richter haben gemeinsam entschieden, dass eine nicht vorbestrafte Person aufgrund ihrer nicht strafbaren politischen Aussagen ihren Schutz verlieren soll«, äußerte sich der 31jährige nach Bekanntwerden des Urteils gegenüber jW. Das sei eine existenzbedrohende Bestrafung durch rückgratlose Verwaltungsrichter für etwas, »wofür mich die Strafjustiz nicht einmal mit einer Ordnungswidrigkeit belegt hat«, so der Familienvater. Die Abweisung der Klage bedeutet nicht das Ende des rechtlichen Kampfes. Abdulnasser und Gorski werden gegen das Urteil in Berufung gehen.

Ende August erfuhr der Ingenieur von einem Freund, dass sein Name auf einer sogenannten US-Terrorliste steht. Im Juli stellten die USA eine neue Doktrin vor, mit der sie weltweit gegen »linken Terrorismus« vorgehen wollen.

Wird eine Vereinigung als »ausländische Terrororganisation« eingestuft, ist es strafbar, ihr wissentlich »materielle Unterstützung oder Ressourcen« zukommen zu lassen. Mitglieder und Unterstützer können nach dem US-Einwanderungsrecht an der Einreise gehindert oder deportiert werden. Die USA behaupten, Abdulnasser sei eine Führungsperson der Gruppe Masar Badil, die in der BRD nicht verboten ist.

Welche Konsequenzen sich dadurch hierzulande für den Familienvater ergeben, ist noch unklar. Persönliche Erfahrungen mit EU-Sanktionen hat der Journalist Hüseyin Doğru: »Genau wie ich wurde Zaid wegen seines legalen Verhaltens bestraft. Er hat seine Meinung ausgesprochen. Diese Meinung passt dem Staat jedoch nicht«, sagte er am Montag zu jW. Im Rahmen ihres 17. Sanktionspakets sperrte die EU Doğrus Konten und verhängte ein Arbeits- sowie Berufsverbot – ohne Verfahren, ohne Urteil, dafür mit fadenscheiniger Begründung. Während der Bundeskanzler Friedrich Merz den Kriegsverbrecher Benjamin Netanjahu nach Deutschland einlade, werde Zaid, der sich gegen Kriegsverbrechen stelle, bestraft, so Doğru. Es habe den Anschein, dass die Meinungsfreiheit ihre Grenzen hat in der BRD. »Eine Grenze ist die ›Staatsräson‹, wenn es um Israel geht, eine zweite sind die außenpolitischen Ziele der Bundesregierung. Jeder, der sich dem unterordnet, darf sich auf Meinungsfreiheit berufen«, kritisierte der sanktionierte Journalist.

Geschichten, die der Rechtsstaat schreibt.

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 19.09.2026, Seite 9, Schwerpunkt

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

+++ No War On Cuba! Protestwache vor der US-Botschaft in Berlin! +++ No War On Cuba! Protestwache vor der US-Botschaft in Berlin! - No War On Cuba! +++