Akt der Wahrheitsfindung: Satire
Der Kapitalismus macht alles marktförmig, zum Spektakel. Jeder Politikerspruch ist entweder Werbeparole oder Rumgeeiere. Wer gesteht Probleme oder gar Fehler ein? Wer redet Tacheles? Stellen Sie sich einen Kanzler vor, der vor das Volk tritt und sagt: »Hören Sie, ich würde Ihnen gern ein gutes Schul- und Gesundheitssystem bieten, faire Löhne, bezahlbare Wohnungen undsoweiter, und alles dadurch finanzieren, dass wir den Super- und Hyperreichen einen kleinen Teil von ihrem Zaster abnehmen, aber die Herrscher von und in Shi Tolkantri und hierzulande haben leider andere Pläne.« Klingt nach Satire, wäre aber echt.
Umgekehrt sind die tatsächlichen Verlautbarungen mancher Institution oder Volksvertreterin mitunter so wirklichkeitsfremd, dass man sie Realsatire nennen muss. So sanktioniert bekanntlich die EU ohne Anklage, Prozess, Richter, Gesetz oder anderen rechtlichen Firlefanz Journalisten, wenn sie »prorussisch« und »destabilisierend« berichten, plakatiert aber »Freie Presse – Schützen, was uns wichtig ist« vor der Wohnung des von ihr geächteten und ruinierten Hüseyin Doğru.
Die echte Satire ohne »real« hingegen ist das neue Echt. Daher der erstaunliche Zuspruch, den die Partei DIE PARTEI seit Jahren genießt. Wenn alle, egal, was sie sagen, entweder lügen oder hohle Phrasen dreschen, ist das Aufzeigen der Hohl- und Falschheit durch Übertreibung ein Akt der Wahrheitsfindung. »Wählen Sie die Partei. Sie ist sehr gut.« Viel mehr sagen die anderen, also die üblichen, auf ihren Plakaten auch nicht von sich. Wenn aber ein PARTEI-Mitglied tatsächlich in einen Stadtrat oder in ein Parlament gewählt wird, ist es mit dem Witz schnell vorbei. Martin Sonneborn verfasst die wohl spannendsten, mit Sicherheit ehrlichsten Berichte aus Brüssel. Zum Lachen sind sie leider nicht. Weil satirisch real und real satirisch ist, zeichnet sich längst die nächste und letzte Stufe der Verfremdung ab, der Dadaismus, der pure Nonsens. Oder wissen Sie, was die Kinder meinen, wenn sie »six-seven« sagen?
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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