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Kleinkriminelle des Tages: Fallschirmjäger

Foto: IMAGO/Fotostand

Laut Bild am Sonntag ermittelt die Staatsanwaltschaft Kempten gegen fünf Bundeswehr-Soldaten wegen Diebstahlverdachts. Sie waren Teil des Kontingents von 450 deutschen Uniformierten, das die Bundesregierung im August 2021 zum Flughafen Kabul zwecks Evakuierung geschickt hatte. Die deutschen Besatzer hatten bis dahin zusammen mit der NATO 20 Jahre »Landesverteidigung am Hindukusch« (der damalige SPD-Verteidigungsminister Peter Struck 2002) verübt, was geschätzt etwa 200.000 afghanische Zivilisten nicht überlebt hatten. Für den Chaos- und Panikeinsatz 2021 erhielten alle 450 Soldaten Einsatzmedaillen von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und den Jubel: »Unser Land ist stolz auf Sie!«

Wo es von Helden wimmelt, gilt das Klauen eines ganzen Landes nichts im Vergleich zum Ladendiebstahl: Der gilt als Skandal. Die fünf vom Fallschirmjägerregiment 31 im niedersächsischen Seedorf sollen bewaffnet im militärischen Teil des Flughafens in von Afghanen betriebenen Läden T-Shirts, Stoffabzeichen für die Uniform und Messer gestohlen haben. Da das Kriegsverbrechen Plünderung angeblich nicht vorliegt, geht es um Paragraph 244 des Strafgesetzbuches: Diebstahl mit Waffen/Bandendiebstahl. Heraus kam alles, weil Kameraden vom Fallschirmjägerregiment 26 in Zweibrücken bei Vernehmungen wegen Sexualstraftaten, Hitlergruß und regelmäßigem Kokainschniefen die Langfingerei von Kabul erwähnten.

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Falls alles stimmt, erhält die Fallschirmjägerwelt der Bundeswehr einen herben Schlag. Bis vor ein paar Jahren hielt die Truppe am bewährten Wahlspruch »Treue um Treue« fest, dann wurde er ihr amtlich verboten. Gesungen wird aber noch das 1938 geschriebene Fallschirmjägerlied »Rot scheint die Sonne«. Refrain: »Fern im Osten stehen dunkle Wolken. / Komm mit und zage nicht, komm mit.« Die Diebe von Kabul können sich noch bewähren.

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Erschienen in der Ausgabe vom 27.07.2026, Seite 3, Ansichten

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