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Künstliche Intelligenz

Gefeuert per Algorithmus

USA: Meta-Beschäftigte klagen vor Gericht gegen Entlassungen durch KI-gestützte Auswahlverfahren

USA
Foto: IMAGO/Depositphotos
Die Kläger gehören zu den rund 8.000 Meta-Beschäftigten, etwa zehn Prozent der weltweiten Belegschaft

Ein US-Richter hat den Antrag von 26 Meta-Beschäftigten abgewiesen, ihre Entlassung vorläufig auszusetzen. Die Kläger werfen dem Konzern vor, KI-gestützte Auswahlverfahren eingesetzt zu haben, durch die Beschäftigte aufgrund einer Behinderung oder krankheitsbedingter Abwesenheit gezielt für Stellenstreichungen ausgewählt worden seien. Laut Klage habe die KI bei den Leistungsbewertungen geschützte Urlaubszeiten oder Behinderungen nicht berücksichtigt. Dadurch seien Mitarbeiter mit gesetzlich geschützten Freistellungen überproportional häufig für Entlassungen ausgewählt und bei der Wahrnehmung ihrer Rechte benachteiligt worden.

US-Bezirksrichter William Orrick lehnte es ab, die für den 22. Juli geplanten Entlassungen bei Meta per einstweiliger Verfügung zu stoppen. Die Beschäftigten hätten einen »nicht wieder gutzumachenden Schaden« durch den Verlust ihrer Arbeitsplätze nicht ausreichend nachgewiesen, während ihre neuartigen Rechtsansprüche in einem nicht öffentlichen Schiedsverfahren geprüft würden. Die Anwälte der Kläger betonten jedoch, Orrick habe die Klage als auf »ernsthafte Fragen« hinsichtlich des Verhaltens von Meta beruhend anerkannt. Zudem habe das Gericht erklärt, seine Entscheidung gegebenenfalls auf Grundlage weiterer Beweise zum möglichen Einsatz von KI bei den Stellenstreichungen erneut zu überprüfen.

Die Kläger gehören zu den rund 8.000 Meta-Beschäftigten, etwa zehn Prozent der weltweiten Belegschaft, die das Unternehmen im Mai dieses Jahres im Zuge verstärkter Investitionen in künstliche Intelligenz entließ, um Kosten auszugleichen. Diese Entlassungswelle betrifft jedoch die gesamte Technologiebranche: Auch Amazon, Oracle und Microsoft haben in diesem Jahr Massenentlassungen angekündigt. US-Technologieunternehmen bauten von Januar bis Juni laut dem »Challenger, Gray & Christmas Job Cuts Report« insgesamt 139.156 Stellen ab, 83 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Der Fall gegen Meta gilt als der erste gegen einen großen US-Konzern, bei dem der mutmaßliche Einsatz von KI bei Entlassungsentscheidungen juristisch angefochten wird.

Bei den anonym klagenden Beschäftigten handelt es sich um aktuelle und ehemalige Meta-Angestellte aus Kalifornien, New York, Washington und weiteren US-Bundesstaaten. Einer der Kläger gab eine von Metas Gesundheitsdienstleister bestätigte »schwerwiegende Erkrankung und Behinderung« an. Laut Klage sei er jedoch von einem Vorgesetzten davon abgehalten worden, den entsprechenden Urlaub zu nehmen, da dies seine Auswahl für die geplanten Entlassungen zur Folge haben könnte. Etwa die Hälfte der Kläger habe aus Pflege- oder Schwangerschaftsgründen Urlaub in Anspruch genommen.

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Die Kläger werfen Meta vor, interne KI-gestützte Systeme eingesetzt zu haben, um Mitarbeiter zu bewerten und für mögliche Entlassungen einzustufen. Dazu gehörten der KI-Assistent »Metamate«, ein von Mitarbeitern trainiertes »Second Brain« zur Analyse von Kommunikation und Dokumenten sowie ein Produktivitätswert, der unter anderem auf Tastenanschlägen, Bildschirminhalten, KI-Dashboards zur Token-Nutzung, algorithmisch unterstützten Leistungsrankings, E-Mails und Browserverläufen basierte.

Die Überwachung von Tastenanschlägen und Mitarbeiteraktivitäten habe laut der mehr als 70seitigen Klage erhebliche Kritik unter den Beschäftigten ausgelöst. Zudem habe Meta Mitarbeiter aufgefordert, persönliche KI-Agenten namens »Second Brain« zu trainieren. Einige Führungskräfte hätten solche Agenten bereits vor Urlaubsantritt, einschließlich Mutterschaftsurlaub, eingerichtet, damit das Unternehmen auch während ihrer Abwesenheit weiterhin auf Arbeitsergebnisse der Angestellten zugreifen konnte.

Die Kläger werfen Meta vor, die KI-Systeme während Urlaubszeiten oder gesetzlich geschützter Freistellungen nicht ausgesetzt zu haben. Dadurch seien die Bewertungen betroffener Mitarbeiter gesunken und hätten als Grundlage für die Auswahl bei den Entlassungen gedient.

Der den Beschäftigten entstandene Schaden könne laut Klage »nicht allein durch Schadenersatz rückgängig gemacht werden«. Meta habe den Zweck geschützter Auszeiten untergraben, die der Erholung, der Betreuung von Familienangehörigen und einer rechtlich geschützten Abwesenheit von der Arbeit dienten.

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Erschienen in der Ausgabe vom 21.07.2026, Seite 8, Kapital & Arbeit

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