Zum Inhalt der Seite
Sinnsprüche

Was in den Brunnen fällt

Foto: IMAGO/United Archives
Spaß am Brunnen: Dorfjungs

Worte und Taten haben Konsequenzen. Diese Einsicht drückt sich im Spruch von der Zahncreme oder -pasta aus, die man nicht wieder zurück in die Tube bekommt. Ein bisschen kriegt man sie tatsächlich doch zurück, indem man die Tube senkrecht hält, die Luft rausdrückt und dann die Paste, die wir aus unerfindlichen Gründen wahlweise nach italienischen Nudeln oder französischer Sahne benennen, mit der Tubenrückkehr zur alten Form wiedereinsaugt. Gleichwohl, was Taten und Konsequenzen anbelangt, weiß jeder Mensch, was gemeint ist, und wusste es schon, als es noch gar keine Plastiktuben gab, weshalb wir fast denselben Umstand oft mit dem Bild vom Kinde ausdrücken, das in den Brunnen gefallen ist; hier ist die Unachtsam- und Tatlosigkeit des Übels Quelle.

Eine mutwillige Untat steckt im türkischen Sinnspruch vom Idioten, der einen Stein in den Brunnen wirft, und zehn Weise können ihn nicht herausholen. Dass sie ihn überhaupt wieder zutage befördern wollen, lässt schließen, dass es sich um einen ausgewachsenen Fels handeln und der Idiot ganz nach dem griechischen Wortsinn von »idios« sehr eigentümlich sein muss, denn Otto Mustermann, geborener Normalverbraucher, könnte das Ding selbst mit Hilfe seiner Gattin Claudia nicht bewegen.

Anzeige

Für den Gläubigen schließt menschliche Willkür göttliche Fügung nicht aus: Wer weiß, wozu das Kind und der Stein im Brunnen gut sind, vielleicht erfinden die Weisen nach der Geschichte einen Harnisch mit Laufleine für kleine Kinder, oder sie gründen ein Brunnenbauunternehmen. In diesem Sinne schrieb eine englische Zeitung 1918, dass laut einer alten Prophezeiung dereinst ein großes Reich fallen und ein Mensch, der sich »Sohn Gottes« nennt, Jerusalem erobern und soundsoviele Brunnen ausheben oder freilegen werde; beides bedingte sich irgendwie. Zufällig und logisch zwingend war just zu dieser Zeit Edmund Allenby der Kommandeur der Palästinafront, und der liest sich arabisch-rückwärts und unter Missachtung der Orthographie Ibn-allah, Sohn Gottes. Da sieht man es doch mal wieder. Was auch immer.

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 22.07.2026, Seite 11, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!