In der Scheune lebendig verbrannt
Vor 85 Jahren durchzog eine Welle antijüdischer Pogrome den Osten Polens
In der ersten Julihälfte 1941 wurde der heutige Osten Polens Schauplatz einer Welle antijüdischer Pogrome. Ihre Zahl ist bis heute nicht endgültig geklärt. Das polnische Institut für Nationales Gedenken (IPN) legte sich 2016 offiziell auf eine Gesamtzahl von 29 fest, frühere Forschungen hatten Zahlen zwischen 22 und 67 genannt. Gemeinsam war allen die aktive Beteiligung polnischer Zivilisten an der Verfolgung und oft barbarischen Tötung ihrer jüdischen Nachbarn. Am besten dokumentiert ist das Massaker an den Juden von Jedwabne am 10. Juli 1941 durch die 2002 auf deutsch erschienene Pilotstudie von Jan Tomasz Gross. 85 Jahre nach dem Massaker wurde am Freitag in der nordöstlichen Kleinstadt der Opfer gedacht. Unweit der Gedenkfeier kamen aber auch etwa tausend Menschen zu einer von der extremen Rechten organisierten Veranstaltung zusammen.
Die Zahl der damals in Jedwabne ermordeten jüdischen Einwohner ist von Gross auf Grundlage früher Zeugenaussagen und Prozessakten aus den späten 1940er Jahren auf etwa 1.600 beziffert worden. Spätere Forschungen und Exhumierungen vor Ort haben diese Zahlen nach unten korrigiert. Das IPN geht heute von mindestens 340 Ermordeten aus. Im Kern unbestritten ist der Verlauf: Am Morgen des 10. Juli befahl der kommissarische Ortsvorsteher von Jedwabne, alle Juden auf dem Marktplatz zu versammeln. Alle Nichtjuden sollten sie dort bewachen und Fluchtversuche unterbinden. Nach Stunden der Quälerei wurden die Juden in eine am Ortsrand liegende Scheune getrieben, die die Täter anschließend anzündeten.
Unklar ist – abgesehen von der politischen Gesamtverantwortung dafür, die jüdische Bevölkerung für vogelfrei zu erklären – die Rolle deutscher Funktionäre. Der Verlauf der Ereignisse in Jedwabne entspricht in etwa den Richtlinien, die SS-Obergruppenführer Reinhard Heydrich im März 1941 mündlich an die designierten Kommandeure der »Einsatzgruppen« erteilt und in zwei Fernschreiben vom 29. Juni und vom 2. Juli 1941 nochmals bestätigt hatte: »Selbstreinigungsaktionen« antijüdischer und antikommunistischer Kreise seien von deutscher Seite für eine begrenzte Zeit keine Hindernisse in den Weg zu legen. Es sei jedoch darauf zu achten, keine Spuren unmittelbarer deutscher Komplizenschaft zu hinterlassen. In Jedwabne bestand zum Zeitpunkt des Massakers ein deutscher Gendarmerieposten, der mit elf Mann besetzt war. Zeugen sagten nach dem Krieg aus, die Deutschen hätten Fotos von dem Pogrom gemacht, sich aber nicht direkt beteiligt. Offenbar suchte am Vortag ein Gestapo-Beamter den Ortsvorsteher von Jedwabne auf, der das Ganze organisierte. Die entsprechenden Zeugenaussagen beruhen aber auf Hörensagen.
Die Ergebnisse von Jan Tomasz Gross lösten, auch wenn sie im einzelnen übertrieben gewesen sein mögen, in Teilen der polnischen Gesellschaft einen Schock aus. Auf dem rechten Flügel war von Nestbeschmutzung die Rede. Wie sehr die Geschichte polarisierte, machte der damalige Staatspräsident Aleksander Kwaśniewski deutlich, als er am 60. Jahrestag des Pogroms »im eigenen und im Namen derjenigen Polen, die sich für das Vorgefallene schämen«, um Verzeihung bat. Noch vor wenigen Tagen hat Kwaśniewski in einem Zeitungsinterview daran erinnert, dass am Tag seines Besuchs in Jedwabne »alle Fenster geschlossen« gewesen seien – bis auf jene, aus denen Fernsehteams gedreht hätten. Die lokale Öffentlichkeit habe seinen Auftritt boykottiert.
Das Entsetzen über den nachbarschaftlichen Antisemitismus ist in Polen heute mehr oder minder Gemeingut. Weniger Beachtung fand der antikommunistische Kontext. Jedwabne war von 1939 bis 1941 sowjetisch besetzt gewesen, und das Pogrom sollte offenkundig eine Rache an den mit der »Judenkommune« assoziierten jüdischen Bewohnern sein. Szmuel Wassersztajn, einer der wenigen überlebenden Zeugen, schilderte 1945: Die christlichen Nachbarn hätten den Rabbiner und den Schächter an die Spitze des Zuges gestellt, ihnen eine rote Fahne in die Hand gedrückt und die Juden unter ironischen Gesängen und Schlägen in die Scheune gedrängt.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 2,3
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
