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Gericht: Chemnitz-Urteil war fehlerhaft

Karlsruhe. Acht Jahre nach Hetzjagden am Rande eines rechten Aufmarsches in Chemnitz muss der Fall eines Angeklagten neu aufgerollt werden. Das Landgericht der sächsischen Stadt machte Rechtsfehler zu dessen Gunsten, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch vergangener Woche in Karlsruhe mitteilte. Nun muss das Landgericht prüfen, ob der Mann sich als Mittäter oder Gehilfe einer gefährlichen Körperverletzung strafbar gemacht haben könnte – auch wenn er nicht eigenhändig zugeschlagen habe. Drei Freisprüche wurden dagegen rechtskräftig. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 19.08.2026, Seite 15, Antifaschismus

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