- → Medien
Labour gängelt Presse
Britisches Innenministerium untersagt, Informationen dort zu besorgen, wo es Terrorismus wittert
Jeremy Corbyn hatte schon vor der ersten Abstimmung über eines der letzten Gesetze der scheidenden Starmer-Regierung eindringlich vor seinen Folgen gewarnt. Eine »alarmierende Ausweitung staatlicher Macht«, eine »Zuspitzung des beunruhigenden Überfalls der Regierung auf das Recht auf Protest«, nichts Geringeres sei die National Security (State Threats) Bill, stellte er fest. Im Eiltempo, bevor einer der unbeliebtesten Premierminister in der Geschichte des Vereinigten Königreichs abtritt, wolle Innenministerin Shabana Mahmood durchpeitschen, dass strafrechtlich verfolgt werden kann, wer »eine Meinung oder Überzeugung äußert, die Organisationen unterstützt«, die wiederum nach Auffassung der britischen Innenministerin »die Sicherheit oder die Interessen« des Landes schädigten. Corbyn, der zuletzt als Unabhängiger ins Parlament gewählt wurde, erläuterte, das Gesetz sei »bewusst vage und offen gehalten«, damit es erlaube, politische Kampagnen nach Lust und Laune zu bestrafen. Corbyn warnte: »Wir begeben uns auf einen sehr gefährlichen Weg.«
Es fing damit an, dass Premierminister Keir Starmer im Frühjahr Irans Islamische Revolutionsgarde zur Terrororganisation erklären wollte. Da die allzu eng mit dem Staat verflochten ist, erwies sich das nach der geltenden britischen Gesetzeslage als schwierig. Also musste ein neues Gesetz her. Innenministerin Mahmood, die sich mit ihrem brachialen Vorgehen gegen Asylsuchende und mit der Einstufung von »Palestine Action« als Terrororganisation als beinharte Vorkämpferin staatlicher Repression erwiesen hatte, ließ einen Gesetzentwurf erarbeiten und brachte ihn ins Parlament ein, wo er am 17. Juni entgegen Corbyns Warnungen im Hauruckverfahren von der Labour-Mehrheit abgesegnet wurde. Einige Tage später jedoch regte sich Protest. Der Grund: Mahmoods schönes neues Gesetz war so formuliert, dass es unweigerlich auch Journalisten und Hilfsorganisationen bedrohte. Die Drohung ist kein Pappenstiel: Es geht um Haft von bis zu 14 Jahren.
Die National Security (State Threats) Bill untersagt, Vereinigungen, die die Innenministerin im Alleingang – ein Parlamentsbeschluss ist nicht mehr nötig – zu Terrororganisationen mit staatlicher Anbindung erklärt, zu unterstützen oder auch nur irgendwie Vorteile von ihnen anzunehmen. Als Vorteilnahme gilt auch die Annahme von Informationen. Dies macht jeden Journalisten, der irgendwelche Informationen, sagen wir: von der Revolutionsgarde erhält, ebenso zum Straftäter wie die Mitarbeiterin einer Hilfsorganisation, die ihre Arbeit formal mit der Revolutionsgarde abstimmt, um sich nicht in Gefahr zu bringen. Das gab Ärger, nicht zuletzt mit Organisationen, die sich dem Kampf für die Pressefreiheit verschrieben haben. Es half nicht: Mahmood und Starmer schalteten auf stur.
Ende Juni hatte – ausgerechnet – das House of Lords, als es den Gesetzentwurf behandelte, eine Ausnahmeklausel für »humanitäre Tätigkeiten« eingefügt und eine dünne Formulierung, auf die sich Journalisten möglicherweise berufen können, wenn sie sich bei inkriminierten Organisationen Informationen beschaffen. Der Gummicharakter des Gesetzes jedoch, das am Montag endgültig vom Unterhaus beschlossen wurde und nach den restlichen Formalitäten, der Unterschrift des Königs etwa, in Kraft treten wird – er bleibt. Starmer und Mahmood haben der Pressefreiheit im Vereinigten Königreich damit einen heftigen Kinnhaken verpasst. Bleibt die Hoffnung, dass es im Ernstfall zivilen Widerstand gibt – so wie etwa im Fall der Kriminalisierung von »Palestine Action«. Mittlerweile haben sich weit mehr als 3.000 Personen zu Unterstützern der Organisation erklärt, meist, indem sie dies auf Pappschilder schrieben und damit öffentlich auftraten. Das bringt die Regierung in die heikle Lage, irgendwann Massenverfahren gegen angebliche Terrorunterstützer starten zu müssen, darunter zahlreiche Hochbetagte, Rollstuhlfahrer und weitere Personen, die als Quasigewalttäter anzuklagen den britischen Staat in der internationalen Öffentlichkeit nicht wirklich gut aussehen ließe. Dazu Corbyn: Es sei leicht, Freiheitsrechte zu verlieren, aber schwer, sie zurückzugewinnen. Unmöglich ist es nicht.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 3,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
