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Bündnis 90/Die Grünen

Warum wollen Sie die Urabstimmung anfechten?

Mit den Satzungsänderungen soll die Basisdemokratie bei den Grünen abgebaut werden, sagt Klemens Griesehop

Foto: dts Nachrichtenagentur/imago
Hände hoch: 51. Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen (Hannover, 30.11.2025)

Der Vorstand der Grünen hat kürzlich mitgeteilt, bei der Urabstimmung über die Parteisatzung seien alle 17 Punkte von den Mitgliedern angenommen worden. Was wurde abgestimmt?

Mit der Urabstimmung sollte nach unserer Einschätzung die Basisdemokratie als Alleinstellungsmerkmal von Bündnis 90/Die Grünen abgebaut werden. In anderen Parteien bestimmen fast ausschließlich Parteifunktionäre und -funktionärinnen den Kurs der Partei. Die Erhöhung der Zahl der Antragstellenden auf Bundesdelegiertenkonferenzen, BDK, von 50 auf mehr als 90 Mitglieder bei gleichzeitiger Quotierung, die Abschaffung des Antragsrechts der Ortsverbände, hohe Hürden für eine Kandidatur zur Bundesvorstandswahl und eine weitere Aufhebung der Trennung von Amt und Mandat – in Zukunft sollen drei statt zwei der sechs Bundesvorstandsmitglieder sogar Abgeordnete sein können – bedeuten eine tiefgreifende Schwächung der innerparteilichen Demokratie. Die Änderungen waren noch 2022 bei einer BDK abgelehnt worden – darum wollte der Vorstand sie per Urabstimmung durchsetzen. Statt der mindestens 50prozentigen Beteiligung der Delegierten bei einer BDK haben sich nur etwas mehr als ein Drittel der Mitglieder an der Urabstimmung beteiligt, trotz umfassender Wahlbeeinflussung von Bundesvorstandsmitgliedern während der Abstimmung.

Ihre Mitstreiter und Sie haben juristische Schritte angekündigt. Warum wollen Sie das Ergebnis der Urabstimmung anfechten?

Die Unterstützer und Unterstützerin­nen halten das Verfahren der Urabstimmung für die Satzungsänderungen für rechtlich unzulässig. Das Parteiengesetz lässt Satzungsänderungen ohne Ausnahme nur über Parteitage zu. Und das nur mit deutlichen Mehrheiten, üblicherweise mit Dreiviertelmehrheit, »es sei denn, die Satzung regelt das anders«. Bei den Grünen wurden in der Satzung eine Zweidrittelmehrheit und eine 50prozentige Beteiligung für eine BDK als Minderheitenschutz festgelegt. Die Urabstimmung des Bundesvorstands ist also ein eindeutiger Rechtsverstoß. In Zeiten, in denen andere versuchen, den Rechtsstaat zu schleifen, sollten die Grünen auch innerparteilich einwandfrei rechtsstaatlich agieren. Dem Bundesvorstand wurde mehrfach eine gütliche Einigung angeboten. Es wurden konkrete Vorschläge unterbreitet, um diesen Konflikt um die Basisdemokratie konstruktiv zu bewältigen. Wir haben eine Verhandlungskommission gebildet, die jederzeit für Verhandlungen mit dem Vorstand bereit ist, um unsere Bereitschaft für einen Kompromiss zu untermauern.

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Auch die Berliner Parteienrechtlerin Sophie Schönberger hält Satzungsänderungen per Urabstimmung für unzulässig.

Die Positionierung von Frau Schönberger von der Freien Universität Berlin ist eine Ermutigung und Bestätigung der von uns vertretenen Position.

Wie würde es weitergehen, falls Ihre juristischen Maßnahmen Erfolg haben sollten?

Unser Angebot an den Bundesvorstand ist, die Urabstimmung als Stimmungsbild zu betrachten und auf dem nächsten Bundesparteitag darüber abstimmen zu lassen. Das würde den Mitgliedern die Möglichkeit geben, Änderungsvorschläge einzubringen. Dieser Weg wäre rechtsstaatlich einwandfrei.

Wie bewerten Sie es insgesamt, dass gerade die Grünen derartige Satzungsänderungen vornehmen?

Die Basisdemokratie ist ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber anderen Parteien, die von Parteifunktionären dominiert werden. Die Partei Die Grünen ist aus Basisgruppen der Friedens-, Frauen-, Ökologie- und Antiatomkraftbewegung entstanden und zur Partei Bündnis 90/Die Grünen gewachsen. Diese Grundlage sollte erhalten bleiben. Daraus hat die Partei auch programmatisch immer ihre Stärke gezogen. Deshalb kämpfen die Antragsteller und -stellerinnen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln – auch rechtsstaatlich – für den Erhalt der Basisdemokratie und Beteiligungsmöglichkeiten in der Partei. Die Satzungsänderungen sind nicht geeignet, der zunehmenden Politikverdrossenheit zu begegnen. Eine Verbesserung der Mitwirkungsmöglichkeiten ist für die Antragsteller wesentlich. Das wird aber nicht mit den vorgeschlagenen Änderungen erreicht.

Klemens Griesehop ist Mitglied im Orga-Team der »Unabhängigen Grünen Linken« in Bündnis 90/Die Grünen

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.07.2026, Seite 3, Inland

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