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Türkei

Vollendete Tatsachen in Ankara

Verhandlungen mit PKK: Regierung will offenbar Gesetzentwurf ohne Absprache mit kurdischer Bewegung einbringen

Foto: Sertac Kayar/REUTERS
Anhänger der DEM-Partei demonstrieren am 16. Mai in Diyarbakır für die Freilassung von Öcalan

Während Ankara sich für den bevorstehenden NATO-Gipfel rüstet, ist der Verhandlungsprozess zwischen der kurdischen Freiheitsbewegung und der türkischen Regierung in eine kritische Phase eingetreten. In den vergangenen zwei Wochen hat die seit Mai laufende Debatte um ein »Rahmengesetz« deutlich an Fahrt aufgenommen. Regierungsnahe Medien berichteten von der baldigen Verabschiedung einer Regelung, die Grundlage für die Waffenniederlegung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und die Rückkehr ehemaliger Guerillakämpfer sowie Zivilisten sein könnte. Die Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans (KCK) und die linke DEM-Partei kritisieren derweil die Intransparenz des Verfahrens und warnen vor neuen Gefahren.

Seit Beginn der über eineinhalb Jahre andauernden Verhandlungen hatte die PKK immer wieder erklärt, dass eine Niederlegung der Waffen an rechtliche Garantien geknüpft sein müsse. Zuletzt hatte der inhaftierte PKK-Gründer und Verhandlungsführer der kurdischen Seite, Abdullah Öcalan, gegenüber einer Delegation der DEM-Partei am 24. Mai ein »Rahmengesetz« gefordert, das »als Keimzelle des Demokratisierungsprozesses« fungieren könnte.

Laut übereinstimmenden Berichten türkischer Medien soll nun ein Gesetzentwurf der Regierung vorliegen. So schrieb Türkiye unter Berufung auf Regierungskreise am 28. Juni, dass das Rahmengesetz die Rückkehr und juristische Behandlung ehemaliger PKK-Mitglieder nach verschiedenen Kategorien regeln soll. Mitglieder niedrigen Rangs, die selbst nicht an bewaffneten Aktionen teilgenommen haben, sollen zurückkehren können. Der Straftatbestand der Mitgliedschaft entfalle mit der Auflösung der Organisation. Die Rückkehrer müssten sich fünfjährigen gerichtlichen Auflagen unterziehen und erhielten ein Politikverbot. Führungskader und auch Öcalan seien ausgeschlossen.

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Straffreiheit für Militante, die an bewaffneten Aktionen teilgenommen oder sich anderer »Straftaten schuldig« gemacht hätten, sei nicht vorgesehen. Bereits im Februar hatte die Parlamentskommission in ihrem Abschlussbericht einer Amnestie und jeglicher Form der Straffreiheit eine Absage erteilt. Auch sei das Inkrafttreten des Gesetzes an die Entwaffnung geknüpft und auf ein Jahr begrenzt. Erst wenn Nachrichtendienst und Armee festgestellt hätten, dass mindestens 80 Prozent der Guerillaorganisation entwaffnet seien und das durch den nationalen Sicherheitsrat bestätigt wurde, greife die Regelung und ehemalige Kämpfer könnten von ihr profitieren.

In einer Stellungnahme vom Donnerstag bezeichnete die KCK den Versuch der Regierung, die kurdische Bewegung vor »vollendete Tatsachen« zu stellen und das Gesetz ohne weitere Verhandlungen mit Öcalan oder der Bewegung selbst zu verabschieden, als »Komplott«. Ein solches Vorgehen werde man nicht akzeptieren. Die kurdische Freiheitsbewegung hatte bereits zuvor betont, dass eine Kategorisierung ihrer Mitglieder in »Schuldige und Unschuldige« inakzeptabel sei. Die sogenannte kurdische Frage nur als sicherheitspolitische Frage der Entwaffnung zu behandeln und notwendige Reformen zur Demokratisierung der Türkei zu verzögern, führe in die Sackgasse. Dass parallel zur Diskussion über den Entwurf Geheimdienstchef İbrahim Kalın in die irakische Hauptstadt Bagdad sowie nach Sulaimanija und Erbil in der Autonomen Region Kurdistan im Nordirak gereist ist, wertete die KCK als möglichen Hinweis auf neue »Vorbereitungen für einen (…) Angriffs- und Liquidierungsplan gegen die kurdische Freiheitsbewegung«.

Als Reaktion auf unbestätigte Behauptungen regierungsnaher Medien, Ankara habe den Entwurf bereits mit Öcalan geteilt und der habe zugestimmt, erklärte DEM-Sprecherin Ayşegül Doğan am Freitag, ihrer Partei liege trotz wiederholter Nachfragen nicht einmal der Regierungsentwurf vor. Ob er Öcalan vorgelegt wurde und er zugestimmt habe, sei momentan nicht feststellbar: Seit 40 Tagen verweigern die türkischen Behörden sowohl der İmralı-Delegation von der DEM-Partei als auch Öcalans Anwälten den Zugang zum Sondergefängnis im Marmarameer.

Ob das türkische Parlament in den kommenden Wochen tatsächlich über den Entwurf abstimmen wird, bleibt damit ebenso offen wie sein Inhalt. Da das Parlament regulär um den 15. Juli in die Sommerpause eintritt, bleibt nicht mehr viel Zeit. Das Vorgehen der Regierung zeigt jedoch, dass man von Verhandlungen auf Augenhöhe noch weit entfernt ist. Wie sich die kurdische Bewegung positionieren wird, dürfte vor allem von der Haltung Öcalans abhängen.

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Erschienen in der Ausgabe vom 06.07.2026, Seite 7, Ausland

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