Zum Inhalt der Seite

Putsch, Diktatur und Zehnstundenarbeitstag

Dokumentiert. Reinhard Opitz über das Konzept des deutschen Monopolkapitals zur Beseitigung der Republik im Jahr 1923

Foto: IMAGO/Photo News
Mehrarbeit erzwingen, im Zweifel per Errichtung einer Diktatur, das waren die Pläne von Teilen des deutschen Kapitals im Jahr 1923 (Arbeiter in einem Krupp-Werk, undatierte Aufnahme)

Die gesamte antirepublikanische Rechte stimmte sich ab August 1923 auf den Sturz der Regierung Stresemann und deren Ablösung durch eine »nationale« Diktatur ein. (…) Die meisten Hoffnungen richteten sich auf den Chef der Heeresleitung, von Seeckt. Seeckt plante, sich die vollziehende Gewalt übertragen zu lassen und unter seiner obersten Befehlshaberschaft als Militärdiktator ein ziviles Diktaturdirektorium einzusetzen. (…)

Als am 23. September 1923 die Bekanntgabe der Aufkündigung des – de facto längst zusammengebrochenen und eingestellten – »passiven Widerstands« an der Ruhr durch die Stresemann-Regierung (Aufruf »An das deutsche Volk«) erfolgte, daraufhin die bayerischen Monarchisten am 26. September in München zum Staatsstreich übergingen und Gustav von Kahr zum »Generalstaatskommissar« für Bayern mit diktatorischen Vollmachten erhoben, Friedrich Ebert als Reichspräsident den militärischen Ausnahmezustand ausrief, mit der vollziehenden Gewalt jedoch nicht Seeckt selbst, sondern den Reichswehrminister Gessler betraute, konkretisierten sich Seeckts Diktaturpläne nunmehr sowohl zeitlich wie personell.

Seeckt hielt den angesichts der voranschreitenden Linksentwicklung in Sachsen und Thüringen abzusehenden verfassungswidrigen Wunsch der Stresemann-Regierung, die Reichswehr gegen sie in Marsch zu setzen, für den geeigneten Augenblick, dann die volle Ausnahmegewalt für sich zu fordern. (…)

Für Stinnes jedenfalls hatte die angestrebte Diktatur einen handfesten Sinn (…): rechtzeitige Torpedierung der von der Stresemann-Koalition geplanten Währungsstabilisierung – für die das vorgesehene Datum der 15. November 1923 war, weshalb der Regierungssturz bis dahin erfolgt sein musste und die Putschvorbereitungen unter entsprechendem Zeitdruck standen – und danach dann Einleitung der auch nach seinem Urteil nicht länger mehr aufschiebbaren Währungssanierung auf der Grundlage eines mit den Fortbestands- und Wachstumsinteressen des Stinnes-Konzerns sich vereinbarenden Konzepts.

Anzeige

Dieses Konzept aber hatte Stinnes bereits im Jahr 1922 entwickelt und in Verhandlungen sowohl mit Frankreich als auch mit dem Reichspräsidenten und im Reichswirtschaftsrat (…) durchzusetzen versucht. (…) Er hatte am 14. August 1922 mit dem französischen Wiederaufbaubevollmächtigten Marquis de Lubersac ein Abkommen geschlossen (Stinnes-Lubersac-Abkommen), das an Stelle weiterer Reparationszahlungen den umfassenden Wiederaufbau der kriegszerstörten Gebiete Frankreichs und Belgiens durch die deutsche Wirtschaft, den Ersatz also von Reparationslieferungen durch Sachleistungen an Ort und Stelle, gegen eine dem Stinnes-Konzern für jede vermittelte Wiederaufbauarbeit zu gewährende Provision von sechs Prozent vorsah.

Die Finanzierung dieses gewaltigen Sachleistungsprogramms sollte nach den Vorstellungen von Stinnes durch eine vom Deutschen Reich in entsprechender Höhe aufzunehmende Goldanleihe gesichert werden, für deren Zinsen die arbeitende Bevölkerung aufzukommen hätte, und zwar dadurch, dass sie über einen Zeitraum von zehn bis 15 Jahren hin täglich zwei Stunden unbezahlte Arbeit über den bisherigen Achtstundenarbeitstag hinaus leisten, d. h. per Gesetz der Zehnstundenarbeitstag eingeführt wird, die zwei neuen zusätzlichen Arbeitsstunden jedoch unentlohnt bleiben.

Da Stinnes nicht zu Unrecht vermutete, dass hierfür die deutsche Arbeiterschaft nicht freiwillig zu gewinnen sein würde und sich auch die Gewerkschaften und die Sozialdemokratie auf einen solchen Vorschlag niemals einlassen könnten, hatte er aus seinem Plan aber auch gleich selbst den Schluss gezogen, dass folglich eine Diktatur erforderlich sei, die die Arbeiterschaft hierzu zwingt. Und das Programm dieser Diktatur hatte er im Oktober 1922 (…) sowohl dem amerikanischen Botschafter in Berlin überreicht wie auch Otto Wiedfeldt in Washington zustellen lassen. (…)

Kostenlose Arbeit der Bevölkerung, Streikverbot und Sozialstaatsverzicht auf unabsehbare Zeit hinaus als Grundlage des deutschen Wirtschafts- und zugleich Rüstungswiederaufschwungs, worum es den Ruhrindustriellen ging. Und da ihnen dies so wichtig und seine Verwirklichung durch Koalitionsregierungen jedweder damals denkbaren Kombination im Rahmen des wählerabhängigen Parteienstaats so gut wie unmöglich war, verließen sie sich auch nicht auf den Chef der Heeresleitung, sondern hielten von Anfang an (…) noch ein »zweites Eisen« im Feuer (…): das Projekt eines Marschs der bayerischen Wehrverbände und Reichswehr unter Ludendorffs Führung auf Berlin nach dem frischen Vorbild von Mussolinis Marsch auf Rom. (…) Das aber allein erklärt, weshalb Hugo Stinnes in der Lage war, dem Botschafter der USA in Berlin, Alanson B. Houghton, am 21. September 1923 den Münchener Ludendorff-Hitler-Putsch vom 8./9. November 1923 in einer Genauigkeit vorauszusagen, die unter jedem anderen Umstand an Hellseherfähigkeiten glauben lassen müsste. (…) Es war der seit Monaten von den führenden Männern der einschlägigen republikfeindlichen Kreise des Monopolkapitals geplante, selbst initiativ vorbereitete und herbeigewünschte (…) »zweite Kapp-Putsch«.

→ Reinhard Opitz (1934–1986): Zur ­Entstehung der »völkischen« Richtung im politischen Kräftespektrum der bürgerlichen Gesellschaft. In: Reinhard Opitz: Faschismus und Neofaschismus. Verlag Marxistische Blätter, Frankfurt am Main 1984, und Akademie-Verlag, Berlin/DDR 1984, S. 84–92

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 15.08.2026, Seite 3, Wochenendbeilage

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

+++ No War On Cuba! Protestwache vor der US-Botschaft in Berlin! +++ No War On Cuba! Protestwache vor der US-Botschaft in Berlin! - No War On Cuba! +++