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Aus dem Urlaub in den Gerichtssaal
Neues von den Nord-Stream-Anschlägen: Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen einen mutmaßlich beteiligten Ukrainer
Seit 2023 wird von deutschen Behörden die Ansicht vertreten, dass die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee im September 2022 von einer siebenköpfigen, mit der kleinen Segelyacht »Andromeda« angereisten Gruppe von Ukrainern bewerkstelligt wurde. Dagegen wurde einerseits zum Beispiel von Tauchexperten eingewandt, dass das technisch nicht plausibel sei, und andererseits der politische Einwand erhoben, dass hier möglicherweise eine falsche Fährte verfolgt wird, um die tatsächlichen Verantwortlichen zu decken. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat das selbstverständlich nicht daran gehindert, auf dieser Grundlage zu ermitteln. Am Mittwoch nachmittag wurde bekannt, dass sie vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg Anklage gegen den Ukrainer Sergij K. erhoben hat, den sie als Anführer des »Andromeda«-Teams betrachtet. K. werden unter anderem Kriegsverbrechen, das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und die Zerstörung von Bauwerken vorgeworfen.
Eine Sprecherin des OLG erklärte gegenüber dpa, dass die Anklage bei dem Gericht anhängig sei und der dortige Staatsschutzsenat entscheiden müsse, ob er sie zulässt. Die Bundesanwaltschaft zitiert in ihrer Mitteilung aus der Anklage. Demnach hätten K. und weitere Militärangehörige »nach Beginn des russischen Angriffskrieges« Ende Februar 2022 »im Auftrag staatlicher Stellen in der Ukraine« den Plan entwickelt, »die Erdgasleitungen Nord Stream 1 und 2 zu zerstören«. »Damit sollten dauerhaft Gaslieferungen über die Pipelines unterbunden und verhindert werden, dass Russland die Einnahmen aus dem Handel mit Erdgas zur Finanzierung seiner Kriegsführungsanstrengungen nutzt«, heißt es in der Anklage zum angeblichen Motiv.
K. war Ende August 2025 auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls an der italienischen Adriaküste im Familienurlaub verhaftet worden. Dass er sich in aller Ruhe in der EU aufhielt, deutet darauf hin, dass er nicht mit der Möglichkeit rechnete, ein Fall für die Justiz zu sein. Er wurde am 27. November nach Deutschland überstellt.
Der Mitteilung der Bundesanwaltschaft zufolge organisierte K. eine Gruppe aus mehreren Berufstauchern, einem Skipper und einem Sprengstoffexperten. Am 4. September 2022 sei er mit einem gefälschten ukrainischen Reisepass über Polen nach Deutschland eingereist, habe sich kurz darauf mit den übrigen Mitgliedern der Gruppe an Bord einer »hochseetauglichen Segelyacht« begeben, die mit Hilfe gefälschter Ausweispapiere über Mittelsmänner bei einem deutschen Unternehmen in Rostock angemietet worden war. Mit diesem Boot, so die Anklage, habe die Gruppe »größere Mengen militärisch verwendbarer Hochleistungssprengstoffe« bis in die Nähe der dänischen Insel Bornholm transportiert. Dort hätten die Taucher bei Tauchgängen in bis zu 80 Metern Tiefe am Meeresboden mehrere mit Zeitzündern versehene Sprengsätze an den Gaspipelines befestigt.
Sergij K.s italienischer Verteidiger Nicola Canestrini teilte laut AFP mit, die Verteidigung fürchte die Anklageerhebung nicht. Der Prozess werde »die Tatsachen und die Verantwortlichkeiten endlich umfassend klären und dabei zeigen, dass eine Verurteilung des Angeschuldigten nicht in Betracht kommt«, erklärte er. K. wird auch von einer deutschen Kanzlei vertreten.
Nord Stream 1 und 2 waren am 26. September 2022, sieben Monate nach Beginn des Ukraine-Krieges, durch die Sprengsätze schwer beschädigt worden. Zunächst gab es Versuche, Russland die Sprengung der Pipelines in die Schuhe zu schieben. Als sich diese Geschichte als nicht durchsetzbar erwies, wurde die »ukrainische Spur« präsentiert.
Sie hat den Vorteil, dass damit NATO-Verbündete der Bundesrepublik, denen die Pipelines aus politischen und wirtschaftlichen Gründen seit Jahren ein Dorn im Auge waren, aus der Schusslinie genommen werden. Im Februar 2023 veröffentlichte der US-Reporter Seymour Hersh Recherchen, denen zufolge der Plan zur Sprengung der Pipelines bereits im Herbst 2021 in Washington entstand und bei der Ausführung Norwegen eine Schlüsselrolle spielte.
So oder so muss die Bundesanwaltschaft in einem Prozess zum Beispiel nachweisen, dass die 15-Meter-Yacht das enorme Gewicht des benötigten Sprengstoffs und der erforderlichen Ausrüstung für Tauchgänge in großer Tiefe und dazu die sieben Personen unauffällig transportieren konnte.
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