US-Konzernklagen gegen Kuba
Von Volker Hermsdorf
Während die Regierung von Donald Trump Kubas Bevölkerung mit einer totalen Energieblockade unter Druck setzt, versucht sie, den ökonomischen Druck auch juristisch zu verschärfen. Der Oberste Gerichtshof in Washington verhandelte am Montag über zwei Klagen US-amerikanischer Unternehmen, die Entschädigungen für Enteignungen nach dem Sieg der Revolution 1959 fordern. Die Verfahren könnten nicht nur für Kuba, sondern auch für das Völkerrecht und andere Länder weitreichende Konsequenzen haben.
Im Kern geht es um ein 1996 von Präsident Bill Clinton unterzeichnetes US-Gesetz, den Cuban Liberty and Democratic Solidarity Act, besser bekannt als Helms-Burton-Gesetz. Es erlaubt Firmen und Bürgern, vor US-Gerichten gegen Unternehmen zu klagen, die mit von Kuba enteignetem Eigentum »Handel treiben«. Alle Präsidenten – Demokraten wie Republikaner – hatten diese Klausel jedoch ausgesetzt, weil sie internationale Konflikte befürchteten. Erst Donald Trump aktivierte sie 2019 und machte damit den Weg frei für eine Welle von Klagen. Seitdem wurden mehr als 40 Verfahren angestrengt. Die Aktivierung war jedoch mehr als ein juristischer Schritt: Sie ist Teil einer Kampagne, mit der Washington Havanna wirtschaftlich isolieren will. Titel III des Gesetzes dient als außenpolitisches Instrument, um Investoren abzuschrecken und so einen Regimewechsel zu fördern.
Im Zentrum der am Montag eröffneten Verhandlung stehen der US-Ölkonzern Exxon Mobil und die Hafenbetreibergesellschaft Havana Docks Company. Drei Stunden lang erörterten die Richter deren Klagen, die stellvertretend für Tausende Forderungen stehen. Exxon verlangt von der kubanischen Staatsfirma Cimex Entschädigung für nach der Revolution verstaatlichte Raffinerien und Tankstellen – inzwischen über eine Milliarde US-Dollar inklusive Zinsen.
Havana Docks wiederum verklagt vier Reedereien, die zwischen 2016 und 2019 Hafenanlagen in Havanna nutzten, die das Unternehmen einst auf Basis einer 99jährigen Konzession betrieb. Betroffen sind unter anderem Carnival, Royal Caribbean, Norwegian Cruise Line und MSC. Zwar sprach ein Gericht in Florida 2022 Schadenersatz in dreistelliger Millionenhöhe zu, doch ein Berufungsgericht hob das Urteil auf: Die Konzession sei 2004 ausgelaufen, damit auch das Eigentumsinteresse. Nun geht es darum, ob ein befristetes Nutzungsrecht Jahrzehnte später noch milliardenschwere Ansprüche begründen kann.
Im zweiten Fall fordert Exxon Entschädigung für 1960 verstaatlichte Anlagen, die damals unter dem Namen Standard Oil betrieben wurden.
Das Problem: Nach dem Foreign Sovereign Immunities Act von 1976 genießen ausländische Staaten und ihre Unternehmen grundsätzlich Immunität vor US-Gerichten. Die zentrale Frage lautet daher, ob das Helms-Burton-Gesetz diese Immunität für kubanische Staatsfirmen aufhebt. Exxons Anwälte argumentieren, Regierung und Kongress wollten bewusst »enormen diplomatischen und wirtschaftlichen Druck« auf Havanna ausüben, weshalb das Helms-Burton-Gesetz die seit 1976 verankerte Staatenimmunität für Kuba aushebele.
Hinter den juristischen Spitzfindigkeiten steht eine klare politische Strategie. Die US-Regierung nutzt die Klagen als außenpolitisches Druckmittel, um Investitionen auf der Insel abzuschrecken, die ohnehin seit über 60 Jahren unter der Blockade leidet. Außenminister Marco Rubio betonte, man wolle den ökonomischen Druck weiter erhöhen. Völkerrechtler warnen hingegen: Eine Übernahme der Exxon-Argumentation könnte internationales Recht untergraben und weitere Staaten ins Visier US-amerikanischer Gerichte rücken. Während die Kläger hohe Summen fordern, sucht Washington ein zusätzliches Mittel gegen Havanna. Auf den Hinweis eines Richters, kubanische Staatsunternehmen besäßen kaum Vermögen in den USA, entgegneten Regierungsvertreter, selbst symbolische Urteile könnten international Wirkung zeigen und Investoren abschrecken.
Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs wird bis zum Sommer erwartet. Sie wird zeigen, wie weit das höchste US-Gericht bereit ist, Trumps außenpolitische Ziele durch Urteile in Zivilklagen zu stützen.
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