Sommerlochfüller des Tages: FIFA
Derweil die Hitze auf Hirn und Herz drückt, das Sommerloch den Erdball schluckt und irgendwo in Nordamerika ein Sack Bälle umfällt, tut sich bei der FIFA was. Brutalstmögliche Aufklärung wie seinerzeit in Hessen? Entthronung Infantinos? Eine neue Abseitsregel? Na nee, in Zürich packt man die ganz heißen Eisen an.
Medienberichten zufolge will der Weltverband für alles, was rund und schön ist, ein Pro-blem lösen, das den Fußball seit Jahrzehnten lähmt: Der doppelte Münzwurf vor dem Elfmeterschießen soll zu einem einfachen vereinfacht werden. Nach den geltenden Regeln müssen die Schiedsrichter zwei Münzwürfe durchführen. Der erste gibt dem Tippsieger die Entscheidung, wer das Elfmeterschießen beginnt, der zweite das Recht, die Seite des Spielfelds zu wählen, auf der das Ausschießen stattfindet. Nach der neuen Regel nun kann der Kapitän mit dem richtigen Tipp entweder über den ersten Schuss oder über die Seite entscheiden, und dem anderen Kapitän fällt dann die jeweils andere Entscheidung zu.
Die Änderung soll noch während der WM umgesetzt werden, hierzu aber muss das International Football Association Board (IFAB) dem Vorschlag zustimmen. Jener Wächterrat also, der seit 1886 die Regeln des Weltfußballs hütet. Und so archaisch seine Wurzeln sind, so archaisch ist seine Verfasstheit. Das Board besteht aus acht stimmberechtigten Mitgliedern, Regeländerungen sind bei einer Mehrheit von sechs Stimmen gültig. Vier der acht Mitglieder werden von den vier britischen Fußballverbänden entsandt: England, Schottland, Wales und Nordirland. Die restlichen 207 FIFA-Verbände der Welt müssen sich die restlichen vier IFAB-Delegierten teilen. Bei so viel Ungleichheit mag fast schon wieder beruhigen, dass das Board sich hauptsächlich am Gleichgültigen abarbeitet. Wir schreiben über das Sommerloch, sie machen es.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
