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Migrationspolitik

Welche Folge hat das für die Geflüchteten?

GEAS-Reform: Sogenannte Außengrenzverfahren gehen mit Inhaftierung einher – auch von Kindern, mahnt Wiebke Judith

Foto: Jens Kalaene/dpa

Am 12. Juni trat die Reform des »Gemeinsamen Europäischen Asylsystems«, kurz: GEAS, in Kraft. Pro Asyl hat das mit einem satirischen Flyer kritisiert, der im Stil einer Reisewerbung das »EU-Land-der-Nichteinreise« als »Topangebot für Schutzsuchende« anpreist. Was ist damit gemeint?

Die Fiktion der Nichteinreise ist eine juristische Absurdität, aber auch ein Kernelement der Reform des europäischen Asylsystems. Denn sie greift ab jetzt an allen EU-Außengrenzen für Personen, die in die neuen verpflichtenden Grenzverfahren kommen. Und obwohl die Menschen insgesamt bis zu sechs Monate in diesen Außengrenzverfahren festgehalten werden können, gelten sie die gesamte Zeit über als »nicht eingereist«.

Welche Folge hat das für die Geflüchteten?

Sie werden in geschlossenen Zentren untergebracht, sind damit faktisch inhaftiert. Die Fiktion der Nichteinreise greift, wenn eine Person ohne Erlaubnis die EU-Außengrenzen überschreitet. Dann gibt es künftig ein sogenanntes Screening, das bis zu sieben Tage dauert.

Was umfasst dieses Screening?

Dabei geht es um die Identifizierung der Personen. Es werden Sicherheitsdatenbanken abgefragt und biometrische Daten genommen, die alle in der Eurodac-Datenbank gespeichert werden, selbst bei Kindern ab sechs Jahren. Es sollen auch Gesundheitschecks stattfinden und eine erste Vulnerabilitätsprüfung, also eine Prüfung, ob die Person aufgrund bestimmter Merkmale oder Erlebnisse besonders schutzbedürftig ist.

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Diese Verfahren werden meist von Polizeibehörden, also uniformiertem Personal durchgeführt. Das sind gerade nicht die Stellen, denen Geflüchtete sich anvertrauen, wenn es etwa um sehr traumatisierende Erlebnisse geht.

Was ist unter Außengrenzenverfahren zu verstehen? Was ist neu?

Es gibt jetzt erstmals in der gesamten EU verpflichtende Asylgrenzverfahren, Schnellverfahren, die bis zu zwölf Wochen dauern. Und zwar für drei Gruppen. Einmal, wenn die Person aus einem Land kommt, in dem die Schutzquote europaweit unter 20 Prozent liegt. Zum zweiten, wenn der Person vorgeworfen wird, die Behörden getäuscht zu haben. Und drittens, wenn die Person als Sicherheitsgefahr angesehen wird.

Grenzverfahren sind nicht neu in der EU, aber dass sie jetzt an allen EU-Außengrenzen stattfinden und überall wahrscheinlich mit Inhaftierung einhergehen, das sind neue Aspekte. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre wissen wir, dass diese Verfahren nicht fair sind und es den Menschen in der Regel dabei sehr schlecht geht. Sie sind in einer Art Lager eingesperrt, und es ist fraglich, wie die Personen dort ausreichend beratend und therapeutisch unterstützt werden können. In Deutschland sollen die Verfahren an sechs Standorten in der Nähe von Flughäfen stattfinden. Schon jetzt sind Berlin, Frankfurt und München in Betrieb.

Betroffen sind auch Kinder und Familien.

Nur weil dann in diesen Zentren vielleicht eine Schaukel steht, ist das kein angemessener Ort für Kinder. Niemand würde sein Kind bis zu drei Monate an einem solchen Ort festhalten wollen, und trotzdem ist das etwas, was wir geflüchteten Kindern und ihren Eltern zumuten.

Pro Asyl kritisiert auch, dass mit der GEAS-Reform die Anforderungen an die sogenannten »sicheren Drittstaaten« gesenkt werden.

Mit dem Konzept der »sicheren Drittstaaten« werden Geflüchtete auf einen angeblich in einem anderen Land bestehenden Schutz verwiesen, und ihr Antrag wird als »unzulässig« abgelehnt. Eine inhaltliche Prüfung der Fluchtgründe findet nicht statt. Die Anforderungen, die an einen »sicheren Drittstaat« gestellt werden, werden mit der Reform noch mal stark abgesenkt. Der Drittstaat muss nicht die Genfer Flüchtlingskonvention ratifiziert haben, die Erfüllung weniger Rechtsstandards zum Schutz von Flüchtlingen soll ausreichen. Und die Person muss keinerlei Verbindung zu dem Staat haben.

Das große Ziel der europäischen Asylpolitik ist die Auslagerung und die Externalisierung, dass Drittstaaten bezahlt werden, quasi die schmutzige Arbeit von Europa zu machen, sich am europäischen Abschottungs- und Abschreckungssystem zu beteiligen. Das wird mit Geld erkauft, aber auch oft mit Stillschweigen, was zum Beispiel Menschenrechtsverletzungen angeht.

Wiebke Judith ist rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl

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Erschienen in der Ausgabe vom 22.06.2026, Seite 3, Inland

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