Zum Inhalt der Seite
Staatenlos wegen Social-Media-Posts

Warum entzog man ihm die Staatsangehörigkeit?

Seinem Mandanten wird vorgeworfen, Hamas-Sympathisant zu sein. Dagegen geht er vor, sagt Anwalt Alexander Gorski

Interview: Annuschka Zak
Foto: Marijan Murat/dpa
Deutsche Behörden können eine neu verliehene Staatsbürgerschaft zehn Jahre lang wieder entziehen – auch wegen Social-Media-Posts

Ihr Mandant Abdallah A. lebt seit seinem zweiten Lebensmonat in Berlin, seine Eltern sind Palästinenser. Jahrzehntelang staatenlos geduldet, erhält er 2025 den deutschen Pass. Kurz darauf entzieht das Land Berlin ihm die Staatsangehörigkeit wieder. Warum?

Abdallah A. wird durch die Berliner Ausländerbehörde vorgeworfen, ein Hamas-Sympathisant zu sein. Die einzigen Belege, die dafür angeführt werden, sind zwei Social-Media-Posts. Das ist die Grundlage der Ausbürgerung von Abdallah A.

Ein Strafverfahren wegen der Postings wurde nicht eingeleitet. Folgerichtig war der Post nicht strafrechtlich relevant. Wie kamen der Inlandsgeheimdienst und das Landesamt für Einwanderung auf Ihren Mandanten? Welche Rolle spielten Medien wie Nius und eine rechte Influencerin dabei?

Es gab im Vorfeld der Ausbürgerung Presseanfragen rechter Medien, die sich an die Ausländerbehörde gerichtet haben. In der Folge dessen hat der Inlandsgeheimdienst ein zweiseitiges Dossier über diese Posts erstellt. Und das hat dann dazu geführt, dass Abdallah A. ausgebürgert wurde.

Nach der Denunziation leitete das Landesamt für Einwanderung ein Verfahren nach Paragraf 35 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes ein: zur Rücknahme einer erfolgten Einbürgerung wegen »arglistiger Täuschung«. Die Behörde argumentiert, A. habe sich im Einbürgerungsprozess wahrheitswidrig zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, FDGO, bekannt. Worum geht es dabei genau?

Es geht, wie schon erwähnt, um diese zwei Social-Media-Posts, aus denen die Berliner Ausländerbehörde eine Unterstützung bzw. Sympathie für die Hamas herausliest. Dem treten wir entgegen. Abdallah A. ist kein Sympathisant oder Unterstützer der Organisation Hamas. Dennoch hat die Berliner Ausländerbehörde entschieden, dass er über sein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung getäuscht haben soll. Und auf dieser Grundlage ist es nach Paragraph 35 Staatsangehörigkeitsgesetz möglich, die Einbürgerung rückgängig zu machen.

Anzeige

Konkret geht es um das Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die »nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens«. Steht ein Antisemitismusvorwurf im Raum?

Nein. Meinem Mandanten wird ausschließlich vorgeworfen, Unterstützer der Hamas zu sein. Ein expliziter Antisemitismusvorwurf ist in der Entscheidung der Berliner Ausländerbehörde nicht enthalten. Nichtsdestotrotz stellt sich die Frage, inwiefern die Wahrnehmung seiner Meinungsfreiheit auf Social Media der historischen Verantwortung aus der deutschen Geschichte entgegensteht. Wir denken, dass hier Grundrechte geschleift werden und geschichtsvergessen die Staatsangehörigkeit zum Spielball politischer Interessen wird.

Zweiklassenmeinungsfreiheit: Das Staatsangehörigkeitsrecht wird also zur Sanktionierung politischer Äußerungen eingesetzt. Welche Rolle spielen die Reformen des Einbürgerungsgesetzes aus dem Jahr 2024?

Die Reformen aus dem Jahr 2024 unter der Ampelkoalition haben es möglich gemacht, das Staatsangehörigkeitsrecht, und zwar in der Form der Rücknahme erfolgter Einbürgerung zu nutzen, um die Meinungsfreiheit einzuschränken. Konkret bedeutet das, dass Äußerungen, die der Staat als nicht in Übereinstimmung mit der FDGO einstuft, zu dieser erheblichen staatsangehörigkeitsrechtlichen Sanktion führen können. Das alles geschieht – wie vieles in den letzten Jahren – im Namen der deutschen Staatsräson, die aus meiner Sicht ein falscher Schluss aus der deutschen Geschichte und dem deutschen Faschismus ist. Die eigentliche Konklusion aus dieser Zeit sollte das Bekenntnis zu universellen Menschenrechten wie aus dem Schwur von Buchenwald sein und nicht eine selektive, politisch voreingenommene Kategorisierung von Menschen.

Deutsche Behörden können eine neu verliehene Staatsbürgerschaft zehn Jahre lang wieder entziehen. Welche Hürden bestehen normalerweise dabei?

Normalerweise ist es so, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Täuschung vorliegen muss. Das heißt, die Person muss sich die deutsche Staatsangehörigkeit, wie es das Bundesverfassungsgericht formuliert, »erschlichen« haben. Nun ist es aber durch die Gesetzesreform von 2024 so, dass das »Erschleichen« auch dann vorliegen soll, wenn die Person politische oder gesellschaftliche Meinungen geäußert hat, die der Staat dann als nicht übereinstimmend mit der FDGO sieht. Das birgt ein erhebliches Missbrauchspotential.

Sie haben dann ein Eilverfahren vor dem Berliner Verwaltungsgericht eingeleitet. Was ist der aktuelle Stand?

Wir haben Klage und Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin eingelegt. In dem Eilantrag geht es darum, dass Abdallah A. den deutschen Pass bis zu einer Entscheidung über die Klage behalten darf. Im Eilverfahren sind wir in erster Instanz unterlegen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat für uns negativ entschieden und gegen diesen Beschluss sind wir derzeit im Beschwerdeverfahren zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

Themen:
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 13.06.2026, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!