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29.05.2026
- → Sport
Klägliche Versager
Wir schreiben Ende Mai, das Ende der Saison in fast jeder Liga. Die Verbände reklamieren diese Zeit für ihren jeweiligen großen Auftritt. Sprich, es ist die Zeit der Pokalendspiele. Im ganz großen Fußball ist es das alljährliche DFB-Pokalendspiel in Berlin, bei den Landesverbänden sind es die regionalen Finals. Für die beteiligten Amateurvereine sind diese nicht nur die sportlichen Saisonhöhepunkte, sondern auch Spiele um die Eintrittskarte zum DFB-Pokalwettbewerb der nächsten Saison. Eine Teilnahme könnte ein Geldsegen sein. So wundert es niemanden, dass sich die beteiligten Vereine akribisch darauf vorbereiten. Leider ist immer jemand dabei, der kläglich versagt. Das sind für gewöhnlich die beteiligten Verbände. Der DFB höchstselbst wird über das ganze Jahr nicht müde, Vereine für Feuerwerkskörper im Stadion zu sanktionieren. Dabei sollen die Horrorsummen keine Strafen sein, sondern den Verein anhalten, mehr für die Verhinderung zukünftiger Pyroeinsätze zu sorgen. Was aber passiert jedes Jahr aufs neue im Berliner Olympiastadion? Es brennt lichterloh in beiden Fankurven. Aha, denkt sich der Fan. Jetzt bestraft sich der Verband sicher selbst. Natürlich nicht, denn die Doppelmoral ist das, wofür der Verband lebt. Er verlangt von den Vereinen, wozu er selbst nicht in der Lage ist.
Auch der Herzensverein des Fananwalts hatte in Berlin ein Pokalendspiel zu absolvieren. Das des Berliner Fußballverbandes. Mehr als 6.000 Fans waren auf der Seite der Dynamischen dabei. Und auch im Mommsenstadion versagte der örtliche Verband. Für die 6.000 Fans aus Hohenschönhausen gab es ganze vier Getränkestände, bei denen teilweise schon vor dem Spiel das Wasser ausverkauft war und man 45 Minuten für ein Bier anstehen musste. Zu viele verkaufte Sitzplatzkarten und lediglich ein Dutzend Toiletten sollen da nur am Rande erwähnt werden. Alles Dinge, die in der Zukunft besser gemacht werden könnten, meint man. Wäre da nicht die Gewissheit, dass es in den letzten Jahren immer genauso war. Wieder einmal hat sich gezeigt, dass die Verbände nicht in der Lage sind, größere Veranstaltungen zu organisieren.
»Sport frei!« vom Fananwalt.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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