- → Sport
Mehr Gelassenheit
Nun ist sie also Geschichte, die Frühjahrstagung der Innenminister. Mit großem Besteck war auch wieder der Fußball auf der Tagesordnung. Zwar in etwas abgeschwächterer Form als bisher, aber dennoch ließ man es sich nicht nehmen, die große Law-and-Order-Keule zu schwingen. Insbesondere die Innenminister aus Sachsen und Nordrhein-Westfalen hatten sich vorher mit Getöse in Stellung gebracht. Auch wenn nach den bisher bekanntgewordenen Ergebnissen der Innenministerkonferenz nicht viel von den repressiven Ideen übrig geblieben ist, wird deutlich: Die Politik will Verbände und Vereine stärker in die Verantwortung nehmen. Die Stadionverbotsrichtlinie wurde verschärft, Vereine sollen künftig verstärkt an den Eingängen kontrollieren. Im Klartext geht es um personalisierte Tickets. Der sächsische Innenminister hat sogar angeboten, die sächsischen Vereine probehalber vorauszuschicken. Grüße nach Dresden. Da ist man gewiss besonders heiß darauf, die Ideen des Innenministeriums rasch umzusetzen.
Offensichtlich ist die Politik der Ansicht, dass Fans, die Stadionverbot haben, sich nicht daran halten. Realitätsfern. Bekannt ist, dass derzeit circa 800 Personen bundesweit aus den ersten vier Ligen einem Stadionverbot unterliegen. Auch ich habe Mandanten mit Stadionverbot. Kaum einer von ihnen ignoriert das. Sie wissen genau, dass sie eine Straftat begehen, wenn sie erwischt werden. Jedes Wochenende pilgern Fans der ersten vier Ligen, in denen die Stadionverbotsrichtlinie gilt, zu insgesamt 73 Spielen in die Stadien. Macht allwöchentlich eine sechs- bzw. siebenstellige Anzahl von Fans. Und wegen 50 oder meinethalben 100 schwarzen Schafen sollen nun alle Zuschauer personalisierte Tickets in Kauf nehmen? Kanonen auf Spatzen.
Fraglich ist auch, wie Ausschreitungen wie etwa beim Spiel der Hertha in Dresden durch personalisierte Tickets hätten verhindert werden können. Die Politik muss unbedingt realistischer werden. Sichere Stadien sind wichtig. Populismus hilft da nicht, mehr Gelassenheit wäre angesagt.
»Sport frei!« vom Fananwalt.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
