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Geduld und Spucke
Die Justiz ist sicherlich nicht als schnelle Arbeiterin bekannt. Auch wer nicht wie ich täglich treppauf, treppab bei Gericht unterwegs ist, wird mitbekommen haben, dass es schon seine Zeit dauern kann, bis ein gerichtliches Verfahren entschieden ist.
In meinem Bereich, dem Strafrecht, verhält es sich dabei noch ein wenig besser als etwa im Verwaltungsrecht, wo es selbst in der ersten Instanz mehrere Jahre dauern kann. Für Strafverfahren ist das erfreulicherweise eher selten der Fall. Aber auch dort gibt es Verfahren, bei denen sowohl der Beschuldigte als auch ich als Strafverteidiger viel Geduld aufbringen muss. In meiner Kolumne vom 30. Januar 2026 ging es schon einmal um ein solches Verfahren vor dem Amtsgericht Magdeburg. Dort verhandelten wir einen Sachverhalt, der bereits im August 2022 geschehen war.
Mein Mandant, ein Fußballfan, war zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, obwohl das Verfahren eigentlich hätte eingestellt werden müssen. Schon damals sprach alles dafür: Ein Sachverhalt, der dreieinhalb Jahre her war, ein Mandant von Mitte 50, der sich zuvor noch nie etwas zuschulden kommen lassen hatte, die Folgen der Tat waren auch gleich null. Dennoch meinten die Staatsanwaltschaft und das Gericht damals, an meinem Mandanten ein Exempel statuieren zu müssen. Selbstverständlich hatte ich meinem Mandanten geraten, Berufung einzulegen und die Angelegenheit durch das Landgericht überprüfen zu lassen. Diese Berufungsverhandlung stand jetzt an.
Inzwischen war der zugrundeliegende Sachverhalt fast vier Jahre her. Mein Mandant blieb nach wie vor straffrei, und auch etwaige weitere Folgen der Tat sind nicht bekannt geworden. Also bin ich in der Verhandlung in die Offensive gegangen und habe abermals für eine Einstellung des Verfahrens aufgrund der Gesamtumstände geworben. Erstaunlich war, dass relativ schnell auch das Landgericht und der jetzt zuständige Staatsanwalt meiner Argumentation folgten. Das Verfahren wurde schließlich gegen eine letztlich überschaubare Geldauflage eingestellt. Es blieb ein glücklicher Mandant, der mit Mitte 50 sein Verfahren nach fast vier Jahren Laufzeit positiv abschließen konnte. Jedes andere Ergebnis hätte mich allerdings am Rechtsstaat zweifeln lassen. Und so zeigt es sich wieder einmal: Beharrlichkeit und Ausdauer können nicht nur im Sport zu Erfolgen führen, sondern auch in langen strafrechtlichen Verfahren.
Auch das macht den Job des Strafverteidigers aus. Niemals aufgeben und immer das Wesentliche im Blick behalten, obwohl das Licht am Ende des Tunnels weit entfernt ist.
»Sport frei!« vom Fananwalt.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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