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26.05.2026
- → Inland
Macht eure Arbeit, schützt Journalisten!
Ein offener Brief an die Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion in Verdi, die zur Sanktionierung des Journalisten Hüseyin Doğru beharrlich schweigt
Der Journalist Rüdiger Göbel beklagt in einem offenen Brief an die Bundesvorsitzende der Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion DJU in Verdi, Danica Bensmail, und den Verdi-Bundesvorsitzenden Frank Werneke das Schweigen zum Fall des seit einem Jahr von der EU sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru.
Liebe Danica Bensmail,
lieber Frank Werneke,
die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU) in Verdi feiert in diesem Jahr ihr 75jähriges Bestehen. Ein gutes Drittel dieser Zeit bin ich mit dabei, zur 25jährigen Mitgliedschaft habt Ihr mir eine Ehrennadel geschickt. Zum Internationalen Tag der Pressefreiheit am 3. Mai hast Du, liebe Danica Bensmail, als DJU-Bundesgeschäftsführerin unter der Schlagzeile »Pressefreiheit muss auch heute verteidigt werden« bekundet: »Die Frage, unter welchen Bedingungen Journalist*innen sicher und unabhängig arbeiten können, ist heute ebenso aktuell wie zur Gründung der DJU. (…) zunehmende Attacken auf Medienschaffende zeigen, dass Pressefreiheit nicht selbstverständlich ist, sondern aktiv geschützt werden muss – jeden Tag.«
Ich wende mich an Euch im Fall des Berliner Journalisten Hüseyin Doğru. Er ist DJU-Mitglied und wegen seiner journalistischen Arbeit seit einem Jahr mit Sanktionen belegt, beschlossen vom Rat der Europäischen Union, mutmaßlich auf Betreiben der Bundesregierung. Begründet wird das Vorgehen damit, dass er mit seiner journalistischen Arbeit unter anderem zum Gazakrieg und propalästinensischem Protest in Berlin »ethnische, politische und religiöse Zwietracht« schüre und damit angeblich »destabilisierende Aktivitäten Russlands« unterstütze. Belege gibt es keine.
Die Sanktionen sind ein Schlag gegen die Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union und in Deutschland. Die Strafmaßnahmen erfolgen ohne Anhörung, Anklage, Prozess oder Urteil. Prof. Dr. Ninon Colneric, ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof, und Prof. Dr. Alina Miron, Professorin für internationales Recht an der Universität Angers, werten dies in einem ausführlichen Rechtsgutachten als unverhältnismäßig und damit rechtswidrig. Ausdrücklich betonen die Juristinnen die abschreckende Wirkung des neuen Sanktionsregimes, das Journalisten davon abhalten könne, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und Information uneingeschränkt wahrzunehmen.
Die Sanktionen sollen ein Exempel statuieren. Sie sind totalitär und nehmen eine ganze Familie in Sippenhaftung. Eine weitere selbständige oder angestellte Tätigkeit ist Hüseyin Doğru nicht mehr möglich. Er darf nicht reisen, seine Konten sind eingefroren. Er kämpft seit Verhängung der Sanktionen am 20. Mai 2025 um seine Existenz und das Überleben seiner Familie mit drei kleinen Kindern. Auf Antrag kann ihm die Deutsche Bundesbank einen monatlichen Betrag von 506 Euro zur Deckung seiner Grundbedürfnisse freigeben – oder auch nicht. Das ist noch unterhalb des Regelbedarfssatzes beim Bürgergeld.
Ich gehe davon aus, Ihr wisst um sein Schicksal von Anfragen solidarischer Kolleginnen und Kollegen sowie aus der Presseberichterstattung. Wenigstens Berliner Zeitung, Ostdeutsche Allgemeine, junge Welt und ND sowie die Onlineportale Nachdenkseiten, Overton-Magazin und Hintergrund berichten regelmäßig.
Mit absolutem Unverständnis habe ich nun zwölf lange Monate das Wegschauen und Totschweigen bei DJU und Verdi im Fall Hüseyin Doğru verfolgen müssen. Keine Stellungnahme der Gewerkschaft. Kein Bericht in ihren Medien. Nichts. Ihr lasst Euer Mitglied einfach im Regen stehen. Eine aktuelle Suchabfrage bei der Mitgliederzeitung Verdi Publik und beim DJU-Magazin M – Menschen Machen Medien zum Fall Hüseyin Doğru ergibt »0 Treffer«. Das ist gewerkschaftliches wie journalistisches Totalversagen.
Hier gibt es nichts zu beschönigen. Man kann nur feststellen: Es reicht! Wacht endlich auf! Meldet Euch zu Wort und zeigt Solidarität!
Unabhängig davon, wie ihr einzelne politische Positionen oder publizistische Inhalte bewertet, muss die Einschränkung journalistischer Arbeit und die totale Sanktionierung eines Journalisten für eine Gewerkschaft Anlass sein, sich schützend vor ihr Mitglied zu stellen. Gerade dort, wo staatliche Zwangsmaßnahmen existenzielle Folgen haben, dürfen Gewerkschaften nicht schweigen.
Um so unverständlicher ist das Stillhalten der DJU und von Verdi. Eine Gewerkschaft darf die Verteidigung von Presse- und Meinungsfreiheit nicht davon abhängig machen, ob ihr ein betroffenes Mitglied politisch opportun erscheint oder ob dessen Berichterstattung dem Regierungsnarrativ und medialen Mainstream entspricht.
In unserer Gewerkschaftszeitung M – Menschen Machen Medien hast Du uns, liebe Danica Bensmail, gerade erst aufgerufen: »Machen Sie es sich unbequem.«
»Demokratie funktioniert nicht im Echo der eigenen Meinung. Sie funktioniert dort, wo Menschen widersprechen dürfen und wo andere das aushalten. Wir müssen wieder lernen zu streiten. Sonst verlieren wir irgendwann nicht nur die Debatte. Sondern die Demokratie gleich mit.«
Eine Journalistengewerkschaft muss den Anspruch haben, das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit konsequent zu verteidigen. Wer Sanktionen gegen Journalisten ohne hörbaren Widerspruch hinnimmt, beschädigt die Glaubwürdigkeit gewerkschaftlicher Solidarität.
Das große Versprechen unserer Gewerkschaft Verdi, der Du vorstehst, lieber Frank Werneke, lautet: »Verdi-Mitglieder können sich auf den Zusammenhalt einer starken Gewerkschaft verlassen. Wer sich bei ver.di organisiert, ist mit rund 1,8 Millionen Kolleg*innen Teil einer solidarischen Gemeinschaft. (…) Wir setzen auf Solidarität und setzen uns füreinander ein.«
Ich erwarte, dass dieses uns einende Bekenntnis auch für Hüseyin Doğru gilt und mit Leben gefüllt wird. Ich fordere Euch deshalb auf,
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öffentlich Stellung zu den EU-Sanktionen gegen Euer Gewerkschaftsmitglied Hüseyin Doğru zu beziehen,
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Euch klar gegen politische und wirtschaftliche Einschüchterung journalistischer Arbeit zu positionieren,
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und endlich erkennbar Solidarität mit Eurem Gewerkschaftsmitglied Hüseyin Dogru zu zeigen, wozu auch konkrete Unterstützung seiner Verteidigung gegen das EU-Sanktionsregime zählt.
Bis zu einer klaren öffentlichen Positionierung und einem sichtbaren Einsatz für Hüseyin Doğru werde ich meine weiteren Beitragszahlungen aussetzen. Betrachtet die erteilte Einzugsermächtigung als widerrufen.
Ich baue darauf, dass sich andere solidarische Kolleginnen und Kollegen dem Schritt anschließen. Eine Gewerkschaft, die ihre Mitglieder nicht verteidigt, wenn deren journalistische Rechte beschnitten und wirtschaftliche Existenz vernichtet werden, verfehlt ihren grundlegenden Auftrag.
Macht es Euch nicht länger bequem. Macht was!
Hüseyin Doğru hat am 28. Mai Geburtstag. Geschenke darf er nicht annehmen. Gebt Solidarität, die kann ihm keiner nehmen.
In Erwartung Eurer Stellungnahme verbleibe ich einstweilen
mit kollegialen Grüßen
Rüdiger Göbel
→ Rüdiger Göbel ist Journalist. Er war bis 2016 rund 15 Jahre lang stellvertretender Chefredakteur der jungen Welt
Stellungnahme
Der Vorstand der Verdi-Betriebsgruppe in der Verlag 8. Mai GmbH hat am 22. Mai 2026 eine Stellungnahme zum Artikel »BPK: Umstrittene Mitgliedschaft« im Verdi-Magazin M verfasst und an die Gewerkschaftsgremien zur Veröffentlichung geschickt:
Der Vorstand der Verdi-Betriebsgruppe in der Verlag 8. Mai GmbH hat am 22. Mai 2026 eine Stellungnahme zum Artikel »BPK: Umstrittene Mitgliedschaft« im Verdi-Magazin M verfasst und an die Gewerkschaftsgremien zur Veröffentlichung geschickt: (…) In dem Text berichtet der Autor Matthias Meisner über die Mitgliedschaft ausgewählter Medien im privaten Journalistenverein Bundespressekonferenz e. V. (…)Zunächst ist der Artikel durch die Überschrift »Umstrittene Mitgliedschaft« unserer Auffassung nach geeignet, den Eindruck zu erwecken, die Mitgliedschaft eines Redakteurs der Tageszeitung junge Welt in der Bundespressekonferenz werde durch nicht genannte Akteure in Zweifel gezogen oder sei grundsätzlich problematisch oder gar anrüchig.
Unserer Kenntnis nach gibt es derzeit seitens des Vereins oder einzelner Mitglieder des Vereins keine Bestrebungen, diese Mitgliedschaft aufzukündigen. Die Überschrift des M-Artikels könnte demnach als falsche Tatsachenbehauptung aufgefasst werden.
Die ersten zwei Absätze des Artikels suggerieren unserer Ansicht nach, dass die Tageszeitung junge Welt derselben politischen Richtung wie die unten genannten anderen Medien zuzuordnen wäre. Zitat: »Sogenannte Parallelmedien – sie selbst bezeichnen sich auch als ›alternative‹ oder ›freie‹ Medien – setzen auf eine traditionsreiche und etablierte Struktur: die Bundespressekonferenz (BPK). Das ist der 1950 (sic!) in Bonn gegründete und heute fast ausschließlich in Berlin tätige Verein der Parlamentskorrespondent*innen. Die extrem rechte Wochenzeitung Junge Freiheit ist dort ebenso vertreten wie die linke junge Welt. Das in der Schweiz ansässige AfD-nahe Internetradio Kontrafunk hat seinen Redakteur Frank Wahlig in dem Verein. (...).«
Der Beitrag suggeriert unserer Auffassung nach zudem, dass die junge Welt durch die Etikettierung der im Text genannten Publikationen als ein »sogenanntes Parallelmedium« daran beteiligt sei, »den traditionellen Journalismus systematisch zu diskreditieren«. Auch diesen Vorwurf, der in dem genannten Artikel durch keinerlei Beispiele belegt oder näher erklärt wird, weisen wir entschieden zurück. (…)
Wir erwarten von einer gewerkschaftlichen Publikation keine unkritische Berichterstattung über die junge Welt, den Verlag 8. Mai oder Presseorgane im Allgemeinen. Was wir allerdings von unserer Gewerkschaft und den von ihr herausgegebenen Publikationen erwarten dürfen, ist die Wahrung journalistischer Standards. Dazu gehört, dass die junge Welt nicht wahrheitswidrig mit rechten Presseorganen gleichgesetzt oder verächtlich gemacht wird. Solidarität unter Gewerkschaftsmitgliedern stellen wir uns jedenfalls anders vor.
→ vollständige Fassung unter: www.jungewelt.de
Als Vorstandsmitglieder der Betriebsgruppe im Verlag 8. Mai GmbH sind wir auf einen Beitrag im Verdi-Medienmagazin M – Menschen Machen Medien (M) aufmerksam gemacht worden, der am 14. April 2026 online bzw. in der gedruckten Ausgabe Nummer 1/2026 auf Seite 22 unter dem Titel »BPK: Umstrittene Mitgliedschaft« veröffentlicht wurde und noch heute auf mmm.verdi.de abrufbar ist. In dem Text berichtet der Autor Matthias Meisner über die Mitgliedschaft ausgewählter Medien im privaten Journalistenverein Bundespressekonferenz e. V. Dem Verein gehört, wie M korrekt berichtet, auch ein Redakteur der Tageszeitung junge Welt an, die im Verlag 8. Mai erscheint.
Zunächst ist der Artikel durch die Überschrift »Umstrittene Mitgliedschaft« unserer Auffassung nach geeignet, den Eindruck zu erwecken, die Mitgliedschaft eines Redakteurs der Tageszeitung junge Welt in der Bundespressekonferenz werde durch nicht genannte Akteure in Zweifel gezogen oder sei grundsätzlich problematisch oder gar anrüchig.
Unserer Kenntnis nach gibt es derzeit seitens des Vereins oder einzelner Mitglieder des Vereins keine Bestrebungen, diese Mitgliedschaft aufzukündigen. Die Überschrift des M-Artikels könnte demnach als falsche Tatsachenbehauptung aufgefasst werden.
Die ersten zwei Absätze des Artikels suggerieren unserer Ansicht nach, dass die Tageszeitung junge Welt derselben politischen Richtung wie die unten genannten anderen Medien zuzuordnen wäre. Zitat: »Sogenannte Parallelmedien – sie selbst bezeichnen sich auch als ›alternative‹ oder ›freie‹ Medien – setzen auf eine traditionsreiche und etablierte Struktur: die Bundespressekonferenz (BPK). Das ist der 1950 (sic!) in Bonn gegründete und heute fast ausschließlich in Berlin tätige Verein der Parlamentskorrespondent*innen. Die extrem rechte Wochenzeitung Junge Freiheit ist dort ebenso vertreten wie die linke junge Welt. Das in der Schweiz ansässige AfD-nahe Internetradio Kontrafunk hat seinen Redakteur Frank Wahlig in dem Verein. Er ist ehemaliger ARD-Korrespondent. In der BPK gibt er als Adresse ›Hauptstadtstudio Berlin‹ an, was mit dem ARD-Hauptstadtstudio jedoch gar nichts zu tun hat.«
Zwar qualifiziert der zweite Absatz die Tageszeitung junge Welt als »linke« Publikation. Dennoch erzeugt die zumindest formale Gleichsetzung unserer Zeitung mit den anderen genannten Medien den Eindruck, es bestünden politisch- inhaltliche oder sonstige Gemeinsamkeiten. Dies weisen wir aufs schärfste zurück. Der Beitrag suggeriert unserer Auffassung nach zudem, dass die junge Welt durch die Etikettierung der im Text genannten Publikationen als ein »sogenanntes Parallelmedium« daran beteiligt sei, »den traditionellen Journalismus systematisch zu diskreditieren«. Auch diesen Vorwurf, der in dem genannten Artikel durch keinerlei Beispiele belegt oder näher erklärt wird, weisen wir entschieden zurück.
Der Autor Matthias Meisner hat nachweislich schon mehrfach Texte dieser Art publiziert und hatte auch über die BPK sowie dort vertretene Medien vergleichbar geschrieben. Erinnert sei an Meisners Beiträge vom 20. und 21. Juni 2022 auf der Plattform X bzw. auf dem Portal www.volksverpetzer.de über den Blog Nachdenkseiten und den damals dort neu tätigen Journalisten Florian Warweg. Dessen Aufnahme in die BPK hatte Meisner öffentlich gemacht, bevor das Medium die offizielle Mitteilung erhalten hatte, und dabei Warweg als »Kreml-Propagandist(en)« diffamiert.
Wir erwarten von einer gewerkschaftlichen Publikation keine unkritische Berichterstattung über die junge Welt, den Verlag 8. Mai oder Presseorgane im Allgemeinen. Was wir allerdings von unserer Gewerkschaft und den von ihr herausgegebenen Publikationen erwarten dürfen, ist die Wahrung journalistischer Standards. Dazu gehört, dass die junge Welt nicht wahrheitswidrig mit rechten Presseorganen gleichgesetzt oder verächtlich gemacht wird. Solidarität unter Gewerkschaftsmitgliedern stellen wir uns jedenfalls anders vor.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
