Zum Inhalt der Seite

Verzichtsdenker des Tages: Jens Spahn

Foto: dts Nachrichtenagentur/IMAGO
Denkt in großen Zusammenhängen: Jens Spahn (Berlin, 7.5.2026)

Auch die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hat sich nun einleuchten lassen, dass die »automatische« Erhöhung der Abgeordnetendiäten zum 1. Juli um 497 auf dann über 12.000 Euro ein Schuss sein kann, der nach hinten losgeht. 2026 wird die Erhöhung also voraussichtlich im Einvernehmen mit dem Koalitionspartner SPD ausgesetzt, hat der parlamentarische Geschäftsführer Steffen Bilger am Montag signalisiert (nicht, ohne die Höhe der Diäten mit dem lustigen Satz »Wir leisten aber auch viel« zu kombinieren). Verständlich: Die Union will angesichts der bedenklichen Eintrübung der Stimmung im Lande nicht die einzige Partei sein, die den Nachschlag für gut befindet.

Aber kann es das gewesen sein? Fraktionschef Jens Spahn findet: Nein. Der Mann, dem nachgesagt wird, er sehe sich perspektivisch im Kanzleramt, betrachtet die Angelegenheit wie ein Staatsmann. Er legt die verbreitete Ablehnung der Erhöhung als Ermächtigung aus. Wenn die Leute (laut Spahn) sagen, gut, wir »müssen« verzichten, aber »dann erwarten wir das auch von den Abgeordneten«, dann »versteht« Spahn das – nämlich als Auftrag, ein Kürzungsprogramm durchzuziehen. »Und deswegen kann ich mir vorstellen, dass zum Beispiel in einem zeitlichen Zusammenhang mit der GKV-Reform, die ja für viele zusätzliche Belastungen bedeutet, Einschnitte bedeutet, dass wir im Zusammenhang mit dieser GKV-Entscheidung dann auch zu einer Aussetzung der Diätenerhöhung für dieses Jahr kommen, dann aber zum Mechanismus zurückkehren«, sagte Spahn dem Portal The Pioneer.

Anzeige

»Einschnitte« bei der Krankenversicherung, die ruhig hingenommen werden, weil Spahn und Co. ein Jahr länger auf die 12.000 Euro warten? Nett ausgedacht, am Ende allerdings auf die riskante Annahme gegründet, dass der durchschnittliche Wähler dümmer ist als der durchschnittliche Bundestagsabgeordnete – das Spahnsche Gesetz. Klingt nach Katastrophenpolitik. Aber mit der hat die herrschende Klasse Erfahrung.

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 19.05.2026, Seite 3, Ansichten

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!