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Das bisschen Prügeln

Migration: Europarat fordert harte Rechtsprechung

Von Reinhard Lauterbach
Foto: Elena Covalenco/AP

Er steht traditionell im Schatten der in Strasbourg angesiedelten EU-Institutionen: der Europarat. Was er eigentlich zu sagen hat, weiß niemand so recht, genauer: Mehr als zu allem Kommentare abzugeben, war auch nie seine Aufgabe. Jetzt hat das Gremium von noch 46 Staaten Europas – Russland ist 2022 ausgetreten (worden) – bei seinem Treffen in Chișinău eine Erklärung mit Allgemeinplätzen zur Unterstützung der Ukraine, der Bekämpfung von Desinformation und dergleichen abgegeben. Ein Punkt darin: das, was die Initiatorin, die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, als »soluzioni innovative di gestione di flussi di migrazione« umschrieben hat, »innovative Lösungen beim Migrationsmanagement«. So innovativ waren sie zwar auch wieder nicht, denn im selben Satz fühlte sich Meloni bestätigt, dass das bereits trotz aller Proteste aus Strasbourg praktizierte italienische Modell der Abschiebezentren in Drittstaaten wie Albanien in der Resolution anerkannt worden sei. Lange genug praktiziertes Unrecht wird irgendwann zu Recht.

Die Hohe Versammlung differenziert: Das Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung bleibe absolut bestehen. Aber was als Folter und unmenschliche Behandlung zu gelten hat, das ist »nach den Umständen zu entscheiden«. Soll heißen: Wenn in einem Land Polizeiprügel auch gegenüber Taschendieben vorkommen, dann ist die Furcht vor solchen Prügeln nicht mehr unbedingt ein Fluchtgrund. Ein subjektiver vielleicht immer noch, aber nicht mehr unbedingt einer, den die aufnahmeunwilligen europäischen Staaten absolut zu berücksichtigen haben. Und wenn Migrationsbewegungen ein Ausmaß annehmen, dass es die »nationale Sicherheit« der Mitgliedstaaten gefährde, dann sollen diese auch zurückweisen dürfen, was an sich nach der Regel des »Non-Refoulement« verboten ist. Das Recht von Geflohenen auf Leben mit ihrer Familie wird ebenfalls an politischen Kriterien relativiert. Das nennt sich »Aktualisierung der Auslegung der Genfer Flüchtlingskonvention«.

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Wenn da nur nicht dieser dem Europarat angegliederte »Europäische Gerichtshof für Menschenrechte« wäre. Der soll jetzt, haben die Regierungschefs des Europarats gefordert, seine bisher relativ flüchtlingsfreundliche Rechtsprechung »präzisieren« und an die neuen politischen Vorgaben anpassen. Soviel zur »Unabhängigkeit der Justiz« – Minister fordern, Richter haben zu parieren. Regalmeter an Gerichtsentscheidungen erweisen sich als die Schönwetterfiktion, die sie objektiv ohnehin schon waren. Denn es war immer schon ein Unterschied, aus welchem Land ein Flüchtling kam, der Anerkennung zu erstreiten versuchte. Die Mitgliedstaaten des Europarats stellen sich untereinander sowieso Persilscheine aus: Bei ihnen sei zu vermuten, dass rechtsstaatswidrige Vorgehensweisen nicht vorkämen. Pech für Gefangene von IRA oder RAF.

Aber keine Sorge, arbeitslos werden die Richter nicht. Die Versammlung in Chișinău beschloss auch die Einsetzung eines Sondertribunals zur Verurteilung und Verfolgung des »russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine«. So bleibt die Justiz ganz bei sich: als Magd der Exekutive.

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.05.2026, Seite 3, Ansichten

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