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Aus: Ausgabe vom 09.04.2026, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft
Betriebsratswahlen

IG BAU appelliert an Beschäftigte

Zahl der Betriebsräte geht zurück. In vielen Handwerksbetrieben gibt es keine
Von Gudrun Giese
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Unterirdisch sind beim Glasfaserausbau vor allem die Arbeitsbedingungen

Seit dem 1. März und noch bis zum 31. Mai können Beschäftigte in Firmen mit fünf und mehr Mitarbeitern sich an den alle vier Jahre stattfindenden Betriebsratswahlen beteiligen. Doch längst nicht alle, die dieses Wahlrecht haben, nutzen es auch. Darauf hat die Industriegewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt (IG BAU) in dieser Woche mit einem Aufruf aufmerksam gemacht.

In nahezu allen Regionen des Landes wandten sich die Bezirksvorsitzenden der Gewerkschaft an Mitglieder und Beschäftigte in großen wie kleinen Unternehmen der Bau- sowie Gebäudereinigungsbranche, um sie an die Bedeutung der Betriebsratswahlen zu erinnern. »Da ist nämlich noch viel Luft nach oben, wenn es um die Interessenvertretung der Beschäftigten gegenüber dem Chef geht«, erklärte etwa Dirk Wiechert, Vorsitzender der IG BAU im Bezirk Koblenz-Bad Kreuznach. Denn auch in kleineren Handwerksbetrieben des Baugewerbes, in Dachdeckereien oder Malerfirmen, sowie in der Gebäudereinigung könne ein Betriebsrat eine Menge bewirken, wenn es um die Wahrnehmung tariflicher und gesetzlicher Regelungen bei der Arbeitszeit, dem Urlaub oder dem Entgelt gehe.

Genaue Zahlen der aktuell tätigen Betriebsratsgremien im Organisationsbereich möchte die Gewerkschaft nicht nennen. »Allerdings ist es kein Geheimnis, dass die Anzahl der Mitglieder und Betriebsräte tendenziell zurückgeht. Das geht nahezu allen Gewerkschaften so«, sagt Frank Tekkiliç, Pressesprecher der IG BAU gegenüber jW. Die IG BAU tue alles, um endlich eine Trendwende zu schaffen. Doch müsse auch die IG BAU viel dafür tun, Tarifflucht der Bauunternehmen zu verhindern, wie Ende Februar der Gewerkschaftsvorsitzende Robert Feiger anlässlich des damals vom Bundestag verabschiedeten Tariftreuegesetzes für öffentliche Aufträge erklärte. Es werde »viel Schindluder mit der Bezahlung, den Arbeitsstunden, den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und anderem mehr« getrieben, etwa dort, wo Kleinunternehmen Glasfaser verlegten. Die Beschäftigten erhielten zum Teil nicht einmal den Mindestlohn, die Arbeitsbedingungen seien miserabel. Solchen Praktiken werde mit dem Gesetz hoffentlich ein Riegel vorgeschoben. Es müsse sich aber erst in der Praxis bewähren.

Starke Betriebsräte helfen ebenfalls, die Tarifbindung zu stärken. Doch das gesetzlich verbriefte Recht, eine betriebliche Interessenvertretung zu wählen, wird nicht von jedem Beschäftigten als Möglichkeit der demokratischen Teilhabe im Betrieb genutzt. Wahlberechtigt sind ohnehin nur Mitarbeiter in Unternehmen mit fünf und mehr Beschäftigten. Mitgezählt werden dabei auch Auszubildende, Minijobber und Teilzeitkräfte. Der Anteil der Betriebe, in denen aufgrund dieser Vorgabe Betriebsratswahlen stattfinden können, schwankt regional leicht, liegt um die 40 Prozent. Im Raum Neuwied, Altenkirchen und Westerwaldkreis wären in etwa 41 Prozent der rund 19.450 Unternehmen mit insgesamt 234.900 Beschäftigten Betriebsratswahlen möglich, teilte die bezirkliche IG BAU Koblenz-Bad Kreuznach mit, wodurch ein Beitrag für gute Arbeitsbedingungen geleistet werden könne.

Auch in Berlin beteiligte sich die Gewerkschaft am Wahlaufruf. In der Hauptstadt sind in rund 39 Prozent der 124.700 Betriebe mit etwa zwei Millionen Beschäftigten Wahlen möglich, wie die IG BAU Berlin mitteilte. Auch angestellte Handwerker sollten ihr Recht, einen Betriebsrat zu wählen, besser nutzen, erklärte der Berliner Bezirksvorsitzende Thomas Hentschel. Denn das gewählte Gremium könne viele »Konflikte hinterm Werkstor« lösen, etwa bei drohendem Arbeitsplatzabbau. »Wenn Jobs wackeln, setzt der Betriebsrat alles daran, Kündigungen zu vermeiden. Auch Azubis können sich auf den Betriebsrat verlassen, wenn es bei der Ausbildung hakt.« Zudem kümmere sich die Beschäftigtenvertretung um die betriebliche Weiterbildung.

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