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Aus: Ausgabe vom 24.04.2026, Seite 5 / Inland
»Sondervermögen«

Rasant Scheine raushauen

Bundestag beschließt schnellere Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge. Finanzielle Obergrenzen deutlich angehoben
Von Gudrun Giese
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Schnell soll es bei den Verfahrensvorgaben gehen – auch bei großen Summen (Berlin, 25.8.2025)

Die Bundesregierung will das 500-Milliarden-Euro-Schuldenpaket für Investitionen in die Infrastruktur und den Klimaschutz schneller unter die Leute – vor allem die, die daran verdienen können – bringen. Die Voraussetzung dafür hat der Bundestag mit der Koalitionsmehrheit aus CDU/CSU und SPD am Donnerstag mit der Änderung von Vergabeverfahren geschaffen. Im Mittelpunkt steht die Direktvergabe öffentlicher Aufträge: Lag die Obergrenze bisher für Lieferungen und Dienstleistungen bei 1.000 Euro sowie für Bauaufträge bei 3.000 Euro, sollen in Zukunft Aufträge im Umfang von bis zu 50.000 Euro ohne Ausschreibung vergeben werden können. Außerdem sollen die digitale Abwicklung von Vergabeverfahren gestärkt und die Verwaltung entlastet werden. Für noch weitergehende Regelungen will die Bundesregierung Änderungen auf EU-Ebene erreichen.

Lobende Worte für den Beschluss, dem der Bundesrat noch zustimmen muss, kamen erwartungsgemäß aus den Reihen der Koalitionsfraktionen. Die Beschleunigung bei den Auftragsvergaben sei sinnvoll, meinte der CSU-Abgeordnete Andreas Lenz, »damit die Kreditaufnahmen des Bundes zu Investitionen werden«. Armand Zorn, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion, sieht in der neuen Regelung den Abbau bürokratischer Hindernisse. Positiv sei auch die verstärkte digitale Abwicklung von Aufträgen zu bewerten. »Wir ölen endlich das Getriebe des Vergabewesens, damit öffentliche Investitionen nicht nur auf dem Papier kreisen, sondern auch auf der Straße, auf der Schiene und in den Kommunen ankommen.«

Janine Wissler von der Fraktion Die Linke kritisierte hingegen den Beschluss. Der Verzicht auf Ausschreibungen bei vielen öffentlichen Aufträgen erleichtere »Vetternwirtschaft«. Mit Blick auf die Zeit der Coronapandemie erscheint das nicht abwegig – waren doch damals »freihändig« millionenschwere Aufträge für Masken und Tests, zum Teil an Firmen aus dem Bekanntenkreis der zuständigen Minister, vergeben worden. Wissler warnte zudem vor möglichem Lohndumping als Folge der Direktvergabe öffentlicher Aufträge.

Große Hoffnungen in das Gesetz setzen die Lobbyisten der Bauwirtschaft, denn die neuen Regeln würden »maßgeblich dazu beitragen, die Vergabeverfahren spürbar zu beschleunigen und effizienter zu gestalten«, sagte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, gegenüber dem ZDF. Als »gute Nachricht« bewertete auch Tim-Oliver Müller, Chef des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, den Beschluss, bedauerte aber, dass kommunale Vorhaben von der Neuregelung kaum profitieren würden. Für den IT-Bereich reiche das neue Gesetz nicht aus, befand Ralf Wintergerst, Präsident des Branchenlobbyverbandes Bitkom. Obendrein könne der Wettbewerb ausgehebelt werden, wenn mehr öffentliche Aufträge nicht mehr nach Vergaberecht an die Auftragnehmer gingen. Die Wirtschaftsvereinigung Stahl wünscht sich wiederum, die neuen Regeln möglichst schnell in Form einer Rechtsverordnung zu konkretisieren.

Als einen »vertretbaren Kompromiss« bezeichnete die Bundesarchitektenkammer (BAK) das Gesetz, bei dem in einzelnen Punkten noch Verbesserungspotential bestehe. Unterstützenswert seien die Beschleunigung und die verstärkte Digitalisierung der Vergabeverfahren auf Bundesebene. Ebenfalls positiv bewertet die Lobbyistengruppe, dass die grundlegende Pflicht zur Aufteilung öffentlicher Aufträge in einzelne Lose erhalten bleibt, so dass mittelständische Unternehmen bei Aufträgen weiter zum Zuge kommen könnten. Dass vereinfachte Verfahren für bestimmte Fördermittel vor allem aus dem Programm für Infrastruktur und Klimaschutz möglich würden, sei pragmatisch und zielorientiert, »sofern dabei nicht dauerhaft Strukturen geschaffen werden, die unabhängige Planerinnen und Planer systematisch benachteiligen«, heißt es in der BAK-Erklärung.

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