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16.04.2026
Arbeit versus Kapital

Kein Recht auf rechtlose Ausbeutung

Karlsruhe: Bundesverfassungsgericht entscheidet für Arbeitsschutz in Fleischindustrie. Gewerkschaft NGG begrüßt Beschluss

Von Gudrun Giese
Mittwoch war ein guter Tag für alle, die in der Fleischindustrie arbeiten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied gegen eine Aufweichung des Verbotes von Leiharbeit und Beschäftigung auf Werkvertragsebene. Damit bleibt es bei den Regelungen, die die Bundesregierung 2021 und 2024 eingeführt hatte. Jahrelang hatte sich Skandal an Skandal in Schlacht-, Zerlege- und Fleischverarbeitungsfirmen gereiht. Miese Arbeitsbedingungen und schlechte Bezahlung unter d...

Artikel-Länge: 4024 Zeichen

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