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Arbeit versus Kapital

Kein Recht auf rechtlose Ausbeutung

Karlsruhe: Bundesverfassungsgericht entscheidet für Arbeitsschutz in Fleischindustrie. Gewerkschaft NGG begrüßt Beschluss

Foto: Daniel Vogl/dpa
Jahrelang hatte sich Skandal an Skandal in Schlacht-, Zerlege- und Fleischverarbeitungsfirmen gereiht

Mittwoch war ein guter Tag für alle, die in der Fleischindustrie arbeiten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied gegen eine Aufweichung des Verbotes von Leiharbeit und Beschäftigung auf Werkvertragsebene. Damit bleibt es bei den Regelungen, die die Bundesregierung 2021 und 2024 eingeführt hatte.

Jahrelang hatte sich Skandal an Skandal in Schlacht-, Zerlege- und Fleischverarbeitungsfirmen gereiht. Miese Arbeitsbedingungen und schlechte Bezahlung unter dem Mindestlohn waren möglich, weil die einschlägigen Großbetriebe sehr viele Arbeiter auf Basis von Leiharbeit oder mit sogenannten Werkverträgen beschäftigten. Als sich vor fünf Jahren Coronainfektionen in Schlachthöfen häuften und immer wieder über die verbreiteten Missstände berichtet wurde, entschied der Gesetzgeber, Leiharbeit und Beschäftigung über Werkverträge in den Kernbereichen Schlachtung, Zerlegung sowie Fleischverarbeitung zu verbieten. Dagegen hatte der Betreiber eines Betriebes, in dem Schweineköpfe zerlegt werden, Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil er seine Berufsfreiheit verletzt sah. Vor Inkrafttreten des Gesetzes hatte er selbst Werkvertragsbeschäftigte eingesetzt.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies nun die Beschwerde des Zerlegebetriebes gegen das Verbot von Leiharbeit und Werkverträgen in der Fleischindustrie zurück. Aus Sicht des Gerichts sei die Vorgabe zulässig und mit der Berufsfreiheit vereinbar, denn es handele sich um einen moderaten Eingriff. Der Gesetzgeber sei berechtigt gewesen, dem Arbeits- und Gesundheitsschutz eine höhere Bedeutung zuzumessen als zuvor, denn früher habe es in der Branche offenkundig schwere Verstöße gegen den Arbeitsschutz gegeben, was zu einer verhältnismäßig großen Zahl an Arbeitsunfällen geführt habe. Nach Einschätzung der Verfassungsrichter könne die Zerlegung von Schweineköpfen auch ohne den Einsatz von Beschäftigten auf Werkvertragsbasis grundsätzlich wirtschaftlich sinnvoll ausgeübt werden. Es gebe keinen Anspruch darauf, »ausschließlich von seinen Arbeitskräften zu profitieren, sich aber nicht mit den aus einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis resultierenden Herausforderungen auseinandersetzen zu müssen«, heißt es in der Entscheidung. Als gänzlich unzulässig bewertete das Gericht den Teil der Beschwerde, der auf das Thema Leiharbeitsverbot zielte, da der Betreiber des Zerlegebetriebes nicht aufgezeigt hatte, inwiefern ihn dieses Verbot betreffe.

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Der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG), Guido Zeitler, begrüßte die Entscheidung der Verfassungsrichter. Die Verbote hätten sich bewährt, denn seitdem müssten Beschäftigte in der Fleischindustrie direkt angestellt werden. »Das stärkt nicht nur ihre individuelle Position, sondern verbessert auch die Kontrollmöglichkeiten staatlicher Behörden erheblich«, erklärte er. »Rechte und Pflichten können so wirksamer durchgesetzt werden.« Seien in der Vergangenheit noch für nahezu jeden Tätigkeitsbereich in den Betrieben Subunternehmen eingesetzt worden, die Arbeiter auf Leiharbeits- oder Werkvertragsbasis beschäftigten, sei dieser Praxis mit dem Direktanstellungsgebot ein Riegel vorgeschoben worden. Verstöße gegen Arbeitszeitregelungen seien zeitgleich zurückgegangen, denn Überstunden würden mittlerweile nachvollziehbar erfasst. Etliche Unternehmen übernähmen nun auch mehr Verantwortung für ihre Beschäftigten, böten beispielsweise Sprachkurse für sie an, wodurch wiederum ihre Integration erleichtert werde. Obendrein verdienten die Arbeiter mehr als zuvor.

Die Abschaffung von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie sei insgesamt positiv zu bewerten. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mache zudem deutlich, »dass der Gesetzgeber berechtigt ist, zentrale Rahmenbedingungen festzulegen«, so der NGG-Vorsitzende Zeitler. Die Gewerkschaft erwarte von der Bundesregierung ein vergleichbares Vorgehen bei der Lieferbranche, deren Beschäftigte unter ähnlich prekären Bedingungen arbeiten müssten wie früher die Arbeiter in der Fleischindustrie.

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Erschienen in der Ausgabe vom 16.04.2026, Seite 5, Inland

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