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28.03.20261 Leserbrief
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Erneuter Sieg für Palästina-Aktivisten
NRW: Arbeitsgericht hebt zweite Kündigung des Landes gegen IT-Mitarbeiter auf
Die Affäre um die Kündigung des palästinensischen Aktivisten Ahmad Othman gerät immer mehr zur Farce – und zur Blamage für das Land NRW. Der Informationstechniker war nach dem Verbot der Gruppe Palästina-Solidarität Duisburg (PSDU) im Mai 2024 vom Land entlassen worden. Als Begründung wurde angeführt, er stelle als »Verfassungsfeind« ein angebliches Sicherheitsrisiko dar und sei daher als IT-Mitarbeiter nicht tragbar. Der Betroffene und seine Unterstützer sprechen von einem Berufsverbot.
Die Kündigung wurde am 10. April 2025 vom Dortmunder Arbeitsgericht für ungültig erklärt, weil der Personalrat nicht ordnungsgemäß angehört worden war. Daraufhin ging das Land in Berufung – offenbar nur, um zu verhindern, dass Othman wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren konnte –, sprach eine neue Kündigung aus und nahm die Berufung dann zurück. Zugleich erlitt Othman zahlreiche Schikanen: Das Land gab fälschlicherweise an, es habe sich um eine verhaltensbedingte Kündigung gehandelt, weshalb er eine Sperre bei der Agentur für Arbeit erhielt. Nach seinem juristischen Sieg wurden die Zahlungen seines Arbeitslosengeldes und seiner Krankenkassenbeiträge eingestellt, ohne dass man ihm dies mitteilte. Obwohl er sich aktiv um neue Stellen bewarb, wurde er in Maßnahmen gezwungen. Ein Arbeitszeugnis vom Land erhielt er erst mit Verzögerung. Und als das Urteil schließlich rechtskräftig wurde, begann der Kampf um die Auszahlung seines Gehalts. Diese erfolgte erst mehr als vier Monate später und war ebenfalls fehlerhaft: Er wurde willkürlich in Steuerklasse 6 eingeordnet, so dass er, statt seinen kompletten Lohn zu erhalten, sogar noch Steuern nachzahlen musste.
In der Auseinandersetzung um die zweite Kündigung gingen diese Spielchen weiter: Die Kündigung selbst enthielt erneut Formfehler. In der mündlichen Verhandlung am Donnerstag musste der Vertreter des Landes zugeben, dass es keinerlei Anhaltspunkte dafür gibt, dass Othman je seine IT-Zugänge missbraucht oder er den »Arbeitsfrieden« durch Fehlverhalten oder politisches Auftreten gestört hätte. Daher änderte die Anklage die Taktik und schoss sich komplett auf die politische Haltung Othmans ein: Er distanziere sich nicht von PSDU, verbreite Kennzeichen terroristischer Organisationen und habe das Land »schwer beleidigt«, indem er öffentlich erklärt hatte, das Verbot von PSDU basiere »auf Schwachsinn und Lügen«. Er habe zudem NRW-Innenminister Herbert Reul verunglimpft, indem er öffentlich gemutmaßt hatte, das PSDU-Verbot diene der Ablenkung von einem tags zuvor bekanntgewordenen Korruptionsskandal. Othmans Rechtsanwalt Roland Meister warf dem Land vor, immer aggressiver zu argumentieren, »weil sie sonst nichts haben«. Das sah die Richterin offenbar ähnlich: Am Nachmittag erging das Urteil in Abwesenheit der Parteien. Die Kündigung sei rechtswidrig, das Land trage die Kosten des Verfahrens.
Mehrere Dutzend Prozessbeobachter zeigten ihre Solidarität mit Othman. Nach der Verhandlung demonstrierte allerdings auch die Polizei einmal mehr ihren Hass auf die Palästina-Solidarität: Als Othman auf der Solikundgebung vor dem Gebäude »Von Dortmund bis nach Gaza – Yalla Intifada« anstimmte, stürmten Polizisten heran, zerrten ihn ohne vorherige Ansprache aus der Versammlung und bedrohten die Umstehenden mit ihren Schlagstöcken. Die Begründung: Die Parole sei »möglicherweise strafbar«, und man wolle seine Personalien aufnehmen. Anwalt Meister kündigte an, Dienstaufsichtsbeschwerde einzulegen und ein juristisches Vorgehen gegen die Beamten zu prüfen.
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Onlineabonnent*in Thomas Z. aus D. 27. März 2026 um 22:57 UhrWirklich peinlich, was das Land NRW da beliefert. Ist das alles noch Zermürbungsstrategie mit Steuergeldern oder schon einfach nur noch totale Unfähigkeit? Man soll die herrschende Klasse ja nicht unterschätzen, aber sie macht es einem nicht leicht.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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