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14.04.2025
Nach Verbot Duisburger Gruppe

Palästina-Aktivist bleibt freigestellt

Arbeitsgericht erklärt Kündigung durch Land NRW aus formalen Gründen für ungültig

Von Henning von Stoltzenberg
Eine juristische Niederlage kann manchmal als Teilerfolg verbucht werden. So ist der palästinasolidarische Aktivist Ahmad Othman mit seiner Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Dortmund am 10. April gescheitert. Dafür wurde immerhin die Kündigung als solche vom Gericht für nicht rechtens gewertet. An seinen Arbeitsplatz in einer landeseigenen IT-Abteilung kann Othman dennoch nicht zurück. Er hatte gegen seine Entlassung durch das Land NRW Anfang November 202...

Artikel-Länge: 3101 Zeichen

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