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Aus: Ausgabe vom 20.03.2026, Seite 1 / Ansichten

Berlin rudert zurück

IGH-Verfahren gegen Israel
Von Matthias Rude
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Die BRD ist nicht etwa zur Vernunft gekommen, sondern hat schlicht kalte Füße gekriegt

Vor zwei Jahren kündigte die damalige Bundesregierung an, Deutschland wolle sich in dem von Südafrika vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) angestrengten Völkermordverfahren an die Seite Israels stellen. Man wollte als Drittpartei intervenieren – nicht zuletzt, weil man sich angesichts des Holocausts der Genozidkonvention besonders verpflichtet sehe. Der Vorwurf des Völkermords entbehre »jeder Grundlage«, hieß es damals aus dem Kanzleramt.

Kanzler Friedrich Merz meint weiterhin: »Deutschland steht fest an der Seite Israels.« Vor dem IGH aber zieht seine Regierung den Schwanz ein. Die Frist für Interventionen läuft in wenigen Tagen ab, doch Berlin bleibt untätig. Zur Begründung erklärte ein Sprecher des Auswärtigen Amts am Mittwoch, man sei inzwischen selbst Gegenstand eines Verfahrens vor dem IGH und habe entschieden, sich darauf zu konzentrieren. Nicaragua klagt gegen die BRD – wegen politischer und militärischer Unterstützung Israels. Ob die Bundesregierung die Genozidvorwürfe noch immer für absurd hält, wollte man »nicht weiter kommentieren«.

Mit der Klage Nicaraguas steht die deutsche Unterstützung Israels auf dem Prüfstand. Waffenlieferungen, politische Rückendeckung, die Weigerung, die Verpflichtungen aus der Genozidkonvention ernst zu nehmen – all das könnte Gegenstand gerichtlicher Bewertung werden. Wer unter diesen Bedingungen im Verfahren gegen Israel Stellung bezieht, muss die eigene Politik mitverhandeln. Genau das soll nun vermieden werden. Während sich immer mehr Staaten in das Verfahren einbringen und Position beziehen, kapituliert Berlin vor der eigenen Widersprüchlichkeit. Man hält am politischen Kurs fest, entzieht sich aber der rechtlichen Auseinandersetzung.

Doch so lässt sich die Lage nicht auf Dauer aussitzen. Die Genozidkonvention verpflichtet Staaten nicht nur zur Unterlassung, sondern zur Verhinderung – wer sich dem entzieht, stellt sich selbst außerhalb des Anspruchs, internationalem Recht zu genügen. Der Rückzug ist ein Eingeständnis und Ausdruck einer Politik, die sich in eine Sackgasse manövriert hat. Die demonstrativ zur Schau gestellte Unterstützung Israels beginnt zu bröckeln.

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