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15.04.20261 Leserbrief
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Antikommunismus zum 1. Mai
Papier des DGB Leipzig markiert kommunistische Organisationen als »Störgruppen«
Der Leipziger Verband des Deutschen Gewerkschaftsbunds zieht im Vorfeld des 1. Mai eine Trennlinie, die darüber entscheidet, wer auf seinen Kundgebungen noch als Teil der Arbeiterbewegung gilt und wer als Feind markiert und ausgeschlossen wird. Ein internes Papier zur Vorbereitung von Kundgebungen, das dieser Zeitung vorliegt, listet unter der Überschrift »Potentielle Störgruppen« nicht nur AfD-Anhänger und rechte Streamer, sondern auch Teile der politischen Linken auf.
Unter der Überschrift »Autoritäre / Antisemitische Linke« werden kommunistische Organisationen und Palästina-Solidarität pauschal als Problem markiert. Bereits das Tragen palästinensischer Fahnen oder einer Kufija gilt als »unpassend«, ebenso politische Positionen, welche die israelische Kriegführung scharf kritisieren. Auch bestimmte Parolen und politische Bewertungen – etwa die Aussage, Israel begehe einen Genozid oder töte »vorsätzlich« Menschen – werden als unzulässig markiert.
Das Papier unterscheidet dabei zwischen »vollkommen inakzeptablen« und lediglich »unpassenden« Positionen, für die jeweils abgestufte Maßnahmen vorgesehen sind. Als »unpassende, aber nicht strafbare Äußerungen« gelten auch solche, die den DGB als »Teil des Problems« oder »des Klassenstaats« darstellen. Gruppen wie die Kommunistische Organisation, »Young Struggle« oder der Kommunistische Aufbau werden als »höchstproblematisch« eingestuft, während SDAJ und DKP als »problematisch« gelten.
Die Maßnahmen lesen sich wie ein Handbuch politischer Säuberung. Ordner sollen entsprechende Gruppen aus dem vorderen Bereich von Demonstrationen entfernen. Je nach Einstufung sollen sie sich »hinten einreihen« oder die Kundgebung gleich ganz verlassen, gegebenenfalls unter Einschaltung der Polizei; dabei sollen »vollkommen inakzeptable Symbole« zur Anzeige gebracht werden. Wo deren Entfernung auf diesem Weg nicht gelingt, wird empfohlen, die Transparente mit größeren Gewerkschaftsbannern zu verdecken. Im Zweifel soll von der Bühne aus eine öffentliche Distanzierung erfolgen.
In dem Papier übernimmt der DGB-Verband Argumentationsmuster, die bislang vom Verfassungsschutz oder aus staatlich geförderten Programmen der »Extremismusprävention« bekannt sind und die internationalistische und antiimperialistische Positionen pauschal delegitimieren. Kritik an der Politik Israels, Solidarität mit den Palästinensern oder kommunistische Organisierung erscheinen als Sicherheitsproblem. Der Antisemitismusvorwurf fungiert dabei als moralisch aufgeladenes politisches Kampfmittel.
Kommunistische und palästinasolidarische Organisationen tauchen in dem Papier nicht nur im selben Abschnitt auf wie rechte Akteure, sondern werden an vorderster Stelle und weit ausführlicher behandelt. Zwar werden dann unter einem zweiten Punkt auch noch Rechte erwähnt, doch die eigentliche Stoßrichtung ist die Abgrenzung nach links. Damit reiht sich das Dokument ein in eine Folge neuer antikommunistischer Kampagnen, die in klassischer »Red Scare«-Manier vor einer angeblich »autoritären Linken« warnen. Während »autoritäre« Linke »unverzüglich ausgeschlossen« werden sollen, soll Rechten, die bei Kundgebungen auftauchen, laut dem Papier »freundlich aber bestimmt« begegnet werden – sie werden lediglich »gebeten«, sich »zurückzuziehen«.
Nicht mehr die Rechte steht also im Zentrum der Abgrenzung, sondern jener Teil der Linken, der sich nicht in die vorgegebenen Grenzen der deutschen Staatsräson fügt. Der DGB reproduziert damit eine Logik politischer Ausgrenzung, die historisch eng mit der Integration der Gewerkschaften in den Staat nach 1945 verbunden ist – inklusive der systematischen Marginalisierung kommunistischer Kräfte in Betrieb und Öffentlichkeit. Ausgerechnet am historischen Kampftag der Arbeiterbewegung erscheint kommunistische Organisierung nicht mehr als legitimer politischer Ausdruck, sondern als zu kontrollierendes Risiko. Das passt zu einem Staat, der nach außen militärisch aufrüstet und nach innen politische Disziplinierung betreibt.
Auf Nachfrage räumt Daniel Knorr, Geschäftsführer der DGB-Region Leipzig-Nordsachsen, ein, dass »über das Büro des DGB Leipzig ein fehlerhaftes Papier verschickt wurde«. Dieses stamme aber »nicht aus der Leitungsstruktur«. Zu internen Abläufen in seinem Büro wolle er sich nicht äußern.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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ihrer Meinungsäußerung eingeschränkt werden.
Am 1. Mai ist die wichtigste Gelegenheit, Klartext zu reden und keine sog. »antikommunistischen Äußerungen« der Redner zu fordern. Der 1. Mai muss ein Kampftag bleiben, gerade jetzt, wo durch fadenscheinige »Argumente« die Militarisierung der Gesellschaft vorangetrieben wird. Der Antisemitismusvorwurf bei gerechter Kritik an völkerrechtswidrigen Angriffen auf um ihre Rechte kämpfenden Völkern darf nicht in der Arbeiterbewegung, die es ja immer noch gibt, Einfluss gewinnen.
Redefreiheit, im GG verankert, ist ein hohes Gut, und die Gewerkschaften haben die Aufgabe, sich kritisch zu äußern gegenüber offensichtlichem Völkermord und Vertreibung von Menschen aus ihren angestammten Ländern. Die Arbeiterbewegung war einst entscheidend. Für die Entstehung sozialer Sicherungssysteme, aber ohne Kampf wäre eine soziale Demokratie nicht entstanden. Statt für Militarismus ist für gerechte Löhne, bezahlbaren Wohnraum und gerechte Gesundheitsversorgung zu kämpfen!
Ich hoffe, dass der DGB das große Forum des 1. Mai nutzt, ohne Ausschluss sogenannter »autoritärer Linker« zu kämpferischen Aktionen gegen Kriegstreiberei, für einen friedlichen Sozialstaat aufzutreten!