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Aus: Ausgabe vom 24.07.2025, Seite 6 / Ausland
IGH-Klage Nicaraguas

BRD wegen Gaza vor Gericht

Nicaragua reicht Begründung für IGH-Klage ein
Von Volker Hermsdorf
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Könnte der Reputation der BRD weiteren Schaden zufügen: IGH-Prozess wegen Beihilfe zum Völkermord (Den Haag, 26.1.2024)

Nicaragua hat am Montag die schriftliche Klagebegründung im Prozess gegen die BRD vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag eingereicht. Die Regierung in Managua wirft Berlin vor, Israel politisch, finanziell und militärisch bei dessen »Vernichtungskrieg in Gaza« zu unterstützen und sich damit mitschuldig an schweren Verstößen gegen das Völkerrecht zu machen – darunter Apartheid, illegale Besatzung und Völkermord am palästinensischen Volk. Im April 2024 hatte Nicaragua beim IGH bereits beantragt, Deutschland zur sofortigen Einstellung seiner Waffenlieferungen an Israel zu verpflichten. Zwar verweigerte das Gericht damals zunächst sofortige Maßnahmen, doch das Hauptverfahren läuft weiter.

Laut der Regierung von Präsident Daniel Ortega basiere die Klage auf jahrzehntelangen Beobachtungen deutscher Nahostpolitik und stütze sich auf internationale Rechtsgrundlagen wie die Genozidkonvention von 1948. Konkret wirft Managua der Bundesregierung vor, durch die Unterstützung Israels zu einem System rassischer Diskriminierung in den besetzten palästinensischen Gebieten beizutragen. Zudem kritisiert Nicaragua den Rückzug deutscher Finanzmittel aus dem UN-Hilfswerk für Palästinaflüchtlinge (UNRWA) – ein Schritt, der die humanitäre Lage in Gaza weiter verschärfe. In einem Appell an die Weltgemeinschaft forderte Ortega bei den Feiern zum 46. Jahrestag der Sandinistischen Revolution am Sonnabend ein Ende der Unterstützung Israels. Unter dem Applaus von Tausenden auf der Plaza de la Fe in Managua warf er der UNO Untätigkeit vor und prangerte die »Komplizenschaft« westlicher Staaten an.

Die Bundesregierung weist die Vorwürfe Nicaraguas und anderer Länder zurück. Man handle »im Rahmen des Völkerrechts«, die Sicherheit Israels sei »Staatsräson«, heißt es aus Berlin. Ein Urteil wird erst nach der Entscheidung in der Genozidklage Südafrikas gegen Israel – ebenfalls vor dem IGH – erwartet. Es könnte ein Präzedenzfall werden und weitreichende Folgen für die Unterstützung von Unterdrückung und kolonialer Gewalt durch andere Staaten haben.

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