Volksentscheid und Gegengesetz
Fünf Jahre nach dem Berliner Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne wird das Vorhaben noch immer verschleppt, die Bundesregierung plant gar ein Enteignungsverbot
Fünf Jahre nachdem die Einwohner Berlins mit einer eindeutigen Mehrheit für den Volksentscheid der Initiative »Deutsche Wohnen und Co. enteignen« (DWE) zur Enteignung großer Wohnungskonzerne gestimmt haben, macht sich die Bundesregierung daran, ebensolche Vergesellschaftungen per Gesetz zu verbieten. Darauf hatten sich Anfang Juli CDU/CSU und SPD im Koalitionsausschuss verständigt. Ausgelöst wurde der Vorstoß von den Bauministern der unionsgeführten Länder, nachdem der Berliner Senat die Umsetzung des Volksentscheids bereits seit der Abstimmung 2021 erfolgreich verschleppt hatte.
Doch DWE lässt nicht locker. Die Wohnungsaktivisten stützen sich bei ihrer Forderung auf Artikel 15 des Grundgesetzes, der die Möglichkeit gibt, »Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel in Gemeineigentum zu überführen«. Im Sommer vergangenen Jahres hatte die Initiative einen eigenen Gesetzentwurf vorgestellt. »Mit diesem Gesetz schreiben wir Geschichte: Es ermöglicht die erste Vergesellschaftung auf Basis von Artikel 15 des Grundgesetzes – ein historischer Moment für Berlin«, kommentierte Armin Rothemann, Jurist und Sprecher der Initiative, das Vorhaben damals in der zugehörigen Pressemitteilung. Die Initiative plant nun einen zweiten Volksentscheid. Bei diesem gäbe es für die Regierung dann keinerlei Spielraum, da über ein konkretes Gesetz abgestimmt würde. Haben die Aktivisten damit Erfolg, tritt das Gesetz unmittelbar in Kraft.
Davor haben die bürgerlichen Parteien, Berliner Wirtschaftsverbände und die Immobilienlobby, die die Initiative lange Zeit gar nicht erst ernstgenommen hatten, offenbar Angst. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) begründete das geplante Vergesellschaftungsverbot damit, dass schon die Debatte um solche Enteignungen international für Verunsicherung bei den Investoren sorgen würde. Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) sagte, man wolle bauen, nicht enteignen. Nach eigenen Angaben hatte er sich kurz zuvor mit Immobilienlobbyisten getroffen, die ihm eingeflüstert hätten, mögliche Investitionen in der Hauptstadt nicht tätigen zu wollen. Für die Mieterinnen und Mieter Berlins könnte dabei vermutlich gar nichts Besseres passieren – meint unter anderem Barbara Schöning, Professorin für Stadtplanung an der Bauhaus-Universität Weimar. Im Juli sagte sie gegenüber der Taz: »Wenn Investoren abgeschreckt werden, die nur an Spekulationsgewinnen interessiert sind, ist das wohl kaum bedauerlich – im Gegenteil.« Was Berlin brauche, seien »Investoren, die sich für Wohnqualität und lebendige Stadtquartiere interessieren«.
Der Angriff auf die Vergesellschaftung steht unmittelbar im Zusammenhang mit den Wahlen am 20. September 2026 in Berlin. Umfragen sehen ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen Die Linke und CDU. Linke-Spitzenkandidatin Elif Eralp hat bereits angekündigt, die Vergesellschaftung zur Chefsache zu machen, sollte ihre Partei tatsächlich als stärkste Fraktion ins Berliner Abgeordnetenhaus einziehen. Beim Wahlforum zur Berliner Wohnungspolitik Ende August versprach sie im Falle einer Regierungsbeteiligung, noch im ersten Jahr ein Vergesellschaftungsgesetz zu erarbeiten. Eralp stellte klar: »Wir werden die Vergesellschaftung umsetzen. Dieser Auftrag der Berlinerinnen und Berliner richtet sich an alle Parteien, die in Berlin regieren wollen.«
Gegner
Doch mit wem wäre eine Vergesellschaftung überhaupt möglich? Bündnis 90/Die Grünen zeigten sich zwischenzeitlich etwas verhalten. Auf demselben Wahlforum zur Wohnungspolitik bekannte sich Spitzenkandidat Werner Graf zwar zur Vergesellschaftung, haderte aber mit dem Vorhaben, ein entsprechendes Gesetz per Volksentscheid zu forcieren. »Wir wollen das Gesetz der Initiative aufnehmen und über einen regulären Gesetzesprozess auf den Weg bringen. Wir sind jetzt schon im Austausch mit der Initiative und wollen diese auch in den Gesetzesprozess eng einbinden«, sagte er. Allerdings nicht innerhalb der kommenden, fünfjährigen Wahlperiode, wie Graf dann im Gespräch mit der Taz erklärte.
Wenn es also nach Eralp und Graf geht, würde ein neuer Senat in Berlin das Anliegen des Volksentscheids im Abgeordnetenhaus einbringen – im Falle von Graf: irgendwann. Beide Parteien wären so oder so auf die Unterstützung der SPD angewiesen, und die hält weiterhin gar nichts von dem Vorhaben. Spitzenkandidat Steffen Krach verneinte auf dem Podium die Frage, ob die SPD die Vergesellschaftung nach der Wahl umsetzen werde. Den Hannoveraner stört es anscheinend nicht, dass seine Partei in Berlin auf Kreis- und Landesparteitagen mehrfach Beschlüsse für die Vergesellschaftung gefasst hatte. CDU und AfD sind ebenfalls strikt gegen Konzernenteignungen, obwohl auch ihre Wählerschaft beim Volksentscheid 2021 in Teilen für das Ansinnen der Initiative gestimmt haben muss. Die Zahl der Jastimmen lag über der Zahl der Stimmen, die SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Linkspartei (noch mit dem späteren BSW) damals erhielten.
Neben SPD und CDU positioniert sich auch die Berliner Wirtschaft gegen das demokratische Votum: Unter dem Titel »Berlin denkt weiter« haben sich unter anderem die IHK, die Handwerkskammer, der Verein Berliner Kaufleute und Industrieller und mit ihnen die UVB, die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg, zusammengefunden. Von seiten dieser im August gestarteten Kampagne heißt es: »Berlin braucht dringend neue Wohnungen. Es braucht Regeln, auf die man sich verlassen kann. Und es braucht ein gutes Miteinander von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Was uns nicht zum Ziel führt, ist eine Vergesellschaftung der Bestände großer Wohnungsunternehmen.«
Gegen Vergesellschaftung werden vom Kapital insbesondere zwei Argumente ins Spiel gebracht: Erstens entstehe keine einzige neue Wohnung, und die seien in Berlin bitter nötig; zweitens sei das Vorhaben viel zu teuer, das Geld fehle an anderer Stelle. »Jeder Euro für die Enteignung fehlt woanders«, heißt es bei »Berlin denkt weiter«. Zumindest der Einwand zur ausbleibenden Entstehung neuer Wohnungen wird von DWE auch gar nicht bestritten. Die Initiative argumentiert jedoch, eine Überführung von rund 240.000 Wohnungen in Gemeineigentum würde dort den starken Mietsteigerungsdruck senken und dauerhaft bezahlbaren Wohnraum sichern. Doch nicht nur für den Wohnraumpreis hat die Marktmacht der Immobilienkonzerne Folgen. So protestierten beispielsweise kürzlich 400 Mieter der Nahariyasiedlung im Berliner Stadtteil Lichtenrade mit einem Brandbrief gegen Schimmel, defekte Aufzüge, Ratten im Hof, verdreckte Hausflure, defekte Heizungen und Legionellen in den Wasserleitungen. Vermieter der Großsiedlung: das Immobilienunternehmen Adler-Group. Wenn Konzerne die Substanz verfallen lassen, hilft Neubau den Bestandsbewohnern wenig.
Beim zweiten Argument, den Finanzen, herrscht vor allem Unkenntnis über das vorliegende Gesetz. Dieses sieht eine haushaltsneutrale Entschädigung über sogenannte Schuldverschreibungen vor, vergleichbar mit einer Staatsanleihe. Die Entschädigung wird quasi über einen Teil der laufenden Mieten abgestottert. Laufzeit: 100 Jahre mit einem Zinssatz von 3,5 Prozent jährlich. Die Konzerne erhalten nicht unmittelbar Geld, können die Schuldverschreibungen aber sofort weiterverkaufen, etwa an Pensionsfonds oder Versicherungen, die sichere und langfristige Renditen suchen.
Unterstützer
Fürspruch für die Vergesellschaftung kommt von diversen Stellen. Prominent äußerte sich kürzlich Franziska Drohsel vom linken Flügel der SPD. Die ehemalige Bundesvorsitzende der Jusos sagte im Interview mit dem Magazin Luxemburg im Mai, sie wünsche sich, »dass Rot-Rot-Grün das erfolgreiche Volksbegehren in ein Gesetz gießt und umsetzt«. Berlin solle zum »Leuchtturm für die Vergesellschaftung werden«.
Indirekt unterstützt auch der öffentliche Wahlaufruf für Elif Eralp, den bis dato etwa 100 mehr oder weniger prominente parteilose Berliner unterzeichnet haben, die Position von DWE. Unter den Unterzeichnern sind der Schriftsteller Wladimir Kaminer, der langjährige Radiomoderator Jürgen Kuttner, die Autorin Luise Meier, die Schauspielerin Corinna Harfouch, die Musikerin Bettina Wegner und der Kabarettist Arnulf Rating. Im Aufruf heißt es: »Mit ihrer phantasielosen und rückwärtsgewandten Politik (Olympia, Olympia! Rettet die Autos!) ist die CDU-SPD-Regierung in Berlin samt ihrem politischen Personal auf einem Tiefpunkt angekommen. (…) Wohnen darf keine Ware sein wie jede andere.« Nur Die Linke wolle »entschlossen gegen den Mietenwahnsinn vorgehen und der verfehlten Wohnungspolitik ein Ende bereiten«.
Zu den vielleicht überraschendsten Befürwortern gehört Fabian Thiel, Professor für Immobilienbewertung an der Frankfurt University of Applied Sciences. In einem Kommentar für das Branchenmagazin Immobilien-Zeitung schrieb er im August: »Die Vergesellschaftung von Grund und Boden verbindet die Generierung von öffentlichem Grundstückseigentum mit innovativen Verfahren für Art und Ausmaß der Entschädigung und einer Fortentwicklung von Wertermittlungsansätzen. Das Vorhaben ist insgesamt zu begrüßen.« Kritiker hätten völlig aus dem Blick verloren, »dass durch die Vergesellschaftung ein Vermögensbestand aufgebaut wird, mithin ein für die Zukunft unschätzbares Plus an einem strategischen öffentlichen Grundstückseigentum, das zur Steuerung der Innenentwicklung eingesetzt wird und um Boden für die öffentliche Hand zurückzugewinnen.«
Florian Osuch ist regelmäßiger Autor der jungen Welt
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