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Lauter Zufälle …
Vor 15 Jahren enttarnte sich der »Nationalsozialistische Untergrund« (NSU) selbst. Dessen Mord- und Anschlagserie wirft immer noch Fragen auf, besonders nach der Rolle staatlicher Behörden
Die Recherchegruppe Forensic Architecture¹ rekonstruiert die Ereignisse vom 6. April 2006 wie folgt: Um 17.01 Uhr und 40 Sekunden loggt sich der Besucher des Internetcafés im Kasseler Stadtteil Nord-Holland aus seinem Benutzerkonto aus, nimmt eine mitgebrachte Plastiktüte und verlässt den Laden. Er hört, so gibt er es später gegenüber der Polizei an, die drei Knallgeräusche, die zwischen dem Ausloggen und dem Verlassen des Ladens von allen fünf weiteren Besuchern vernommen werden, nicht. Er riecht auch nicht das Schießpulver, das noch in der Luft hängt. Während er ein 50-Cent-Stück auf den Tresen legt, sieht er auch nicht Halit Yozgat, den 21jährigen Besitzer des Internetcafés, hinter dem Tresen liegen und verbluten. Und auch die Blutstropfen direkt auf dem Tresen, neben die er das Geldstück legt, nimmt er laut eigener Aussage nicht wahr. Auf den mehrfachen Fahndungsaufruf im Nachgang der Ereignisse im Internetcafé meldet er sich als einziger der Zeugen nicht bei der Polizei, aber die kann ihn schließlich doch identifizieren: Andreas Temme, zu dieser Zeit V-Mann-Führer des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV).
Warum er wenige Stunden vor und nach der Tat mit dem extrem rechten V-Mann Benjamin Gärtner alias »Gemüse«, dem Mitgliedschaften in und Kontakte zu militanten Neonazigruppierungen und auch zum Umfeld des »Nationalsozialistischen Untergrunds« (NSU) nachgesagt werden, ungewöhnlich lange telefoniert hat, ist bis heute nicht geklärt. Dass in Temmes Wohnung Abschriften extrem rechter Texte gefunden wurden und sein früherer Spitzname laut Nachbar »Klein Adolf« lautete, bleiben unappetitliche Details, die nicht weiter verfolgt wurden. Das Landesamt für Verfassungsschutz und die hessische Landesregierung (nicht ohne Beteiligung des damaligen Ministerpräsidenten Volker Bouffier, der das Parlament wissentlich über Temme belog und die Aufklärung bewusst verschleierte) erschwerten die Ermittlungen gegen ihn – der Quellenschutz der V-Leute habe allerhöchste Priorität, hieß es immer wieder –, und das Verfahren gegen Temme wurde wegen fehlenden Tatverdachts Anfang 2007 eingestellt.
120 Jahre Sperrfrist
Im November 2011, nach der Veröffentlichung des NSU-Bekennervideos, erhärtete sich dann der intern schon lange bestehende, aber nach außen hin mit dem rassistischen und irreführenden Label »Dönermorde« verschleierte Verdacht, der Mord an Halit Yozgat könnte Teil einer neonazistischen Mordserie sein. Temmes Rolle als V-Mann-Führer und Zeuge wurde also wieder interessant. Vor dem Bundestagsuntersuchungsausschuss zum NSU im Jahr 2012 gab er an, zum Tatzeitpunkt 2006 keine Kenntnis über diese Mordserie gehabt zu haben. Spätestens mit der 2016 aufgetauchten, von ihm unterzeichneten Dienstanweisung vom März 2006, in der er und seine Kollegen aufgefordert wurden, ihre V-Leute zu der Mordserie zu befragen, wurde diese Aussage jedoch widerlegt. Aber wieder hielten LfV Hessen und Landesregierung ihre schützende Hand über Temme. Das Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde im Mai 2018 endgültig eingestellt, die internen Akten des LfV Hessen unterliegen einer Sperrfrist von 120 Jahren. Temme wurde vom LfV Hessen entlassen, blieb aber als Sachbearbeiter beim Regierungspräsidium Kassel weiter im Staatsdienst – und es wurde vorerst wieder ruhig um ihn.
Am 1. Juni 2019 wurde dann Walter Lübcke (CDU) von dem Neonazi Stephan Ernst ermordet, da dieser den Kasseler Regierungspräsidenten für dessen liberale Haltung in der Flüchtlingspolitik »bestrafen« wollte. Mit dabei am Tatort: Markus Hartmann, ebenfalls ein bekanntes Gesicht der Kasseler Neonaziszene und 2006 nur 30 Meter von Halit Yozgats Internetcafé entfernt wohnhaft. Sein Name stand auf einer Liste von Kontaktpersonen, die V-Mann »Gemüse« 2006 für Andreas Temme erstellt hatte; er wurde jedoch weder in den NSU-Ermittlungsakten noch im NSU-Prozess erwähnt. Auch Lübckes Mörder Stephan Ernst (ebenfalls mit Kontakten zum NSU-Umfeld) war für Temme kein Unbekannter, was spätestens durch die Befragung des V-Manns »Gemüse« vor dem NSU-Untersuchungsausschuss Hessen 2016 bekannt wurde. Aber sowohl Ernst als auch Hartmann galten für den LfV Hessen ab 2015 und 2016 als »abgekühlte« Neonazis, deren Akten aufgrund ihrer »unauffälligen Vita« aus dem Polizeidatensystem ausgesondert worden waren.
Die Ereignisse um Temme samt dem Vorgehen der Behörden könnten wie eine unglaubliche Verkettung unglücklicher Zufälle wirken. Sie fügen sich bei genauerem Hinsehen jedoch beinahe nahtlos in die Geschehnisse um den NSU und die diesbezügliche Arbeit des Verfassungsschutzes (VS) ein – soweit bislang bekannt. Daran soll hier, 15 Jahre nach der Selbstenttarnung des NSU, erinnert werden.
Nur drei …
Dem aus Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe bestehenden »Nationalsozialistischen Untergrund« werden für den Zeitraum zwischen 2000 und 2007 neun Morde an Männern mit Migrationshintergrund, der Mord an einer Polizistin, 43 Mordversuche, drei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle zur Last gelegt.
Bereits Anfang der 1990er Jahre freundete sich das spätere »Trio« bei Jugendclubbesuchen und Demonstrationen in SS-Uniform in Jena an, wenig später trat es der militanten Neonaziorganisation »Thüringer Heimatschutz« (THS) bei, die 1998 etwa 120 Mitglieder zählte. Nachdem die drei über Jahre hinweg immer wieder mit antisemitischen, den Hitlerfaschismus verherrlichenden, rassistischen und militant-nazistischen Aktionen in Verbindung gebracht worden waren, durchsuchte die Polizei im Januar 1998 nach Hinweisen des LfV Thüringen drei von dem »Trio« angemietete Garagen und stellte funktionsfähige Rohrbomben und 1,4 Kilogramm Sprengstoff sicher. Noch bevor das Amtsgericht Jena einen Haftbefehl gegen Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe erlassen konnte, waren sie bereits abgetaucht. Erst am 4. November 2011 enttarnte sich der NSU schließlich selbst, als die beiden Männer nach einem Banküberfall tot in ihrem ausgebrannten Wohnmobil gefunden wurden und Beate Zschäpe die gemeinsame Wohnung in Zwickau anzündete, flüchtete und ein 15minütiges Video, in dem sich die Täter auf höhnische, menschenverachtende Art zu ihren Morden und Anschlägen bekennen, versandte. Vier Tage später stellte sie sich der Polizei in Jena.
Genau 13 Jahre, neun Monate und neun Tage konnte der NSU ungestört seine rassistisch motivierte Mordserie über ganz Deutschland hinweg begehen. Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık und Halit Yozgat, alles Mitarbeiter oder Betreiber von kleinen Läden oder Verkaufsständen, wurden ermordet, weil sie einen Migrationshintergrund hatten. Da sie alle mit derselben Waffe, einer Česká 83, erschossen worden waren, kamen die Ermittler zu dem Schluss, dass es sich um eine Mordserie handeln müsse, allerdings im kriminellen, migrantischen Milieu. Das anschließend medial verbreitete Narrativ der »Dönermorde« war geboren.
Neben den neun Morden bekannte sich der NSU auch zu dem Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter am 25. April 2007 in Heilbronn, der jedoch nicht mit der Česká-Pistole ausgeführt worden war. Auf sie und ihren Kollegen, der nur knapp überlebte, wurde aus nächster Nähe geschossen. Das Leben im Untergrund finanzierten sich die drei Nazis mit Raubüberfällen, an denen Zschäpe, ebenso wie an den Morden, zumindest nicht unmittelbar beteiligt war. Insgesamt erbeuteten sie bei mindestens 15 Überfällen, alle davon in Ostdeutschland, rund 600.000 Euro. Dabei gingen sie gegen die Angestellten und Kunden der überfallenen Post- und Sparkassenfilialen mit äußerster Brutalität vor.
… oder doch mehr?
Nach der Enttarnung des NSU hielt sich, nicht zuletzt durch die von Behörden und in der medialen Berichterstattung verwendete Fremdzuschreibung »Trio«, zunächst die Behauptung, Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe hätten ihr Unwesen isoliert getrieben und alle Kontakte zur Neonaziszene mit dem Gang in den Untergrund abgebrochen. Im NSU-Prozess wurde dann aber doch auch über das Strafmaß vier sogenannter Mitwisser entschieden: Der Neonazi Ralf Wohlleben, enger Bekannter des »Trios« und ebenfalls THS-Mitglied, unterstützte den NSU beim Untertauchen, versorgte ihn mit Geld und beschaffte die Česká-Pistole samt Schalldämpfer und Munition. Carsten Schultze, ein junger Neonazi, half bei der Beschaffung und Übergabe der Tatwaffe. Holger Gerlach, ebenfalls aus der Jenaer Neonaziszene, war vom Untertauchen bis zur Selbstenttarnung des »Trios« eine enge Kontaktperson, versorgte es mit Pässen, Führerschein und Krankenversichertenkarte – und das Wohnmobil, in dem Mundlos und Böhnhardt 2011 tot aufgefunden wurden, war auf seinen Namen gemietet worden. Der tief in der Skinheadszene verankerte SS-Fan André Eminger lernte die Drei 1998 kennen und besorgte ihnen nach dem Untertauchen eine Wohnung, Bahncards und gefälschte Papiere. Er war bestens in ihre Pläne eingeweiht und verhalf Beate Zschäpe nach der Selbstenttarnung zur Flucht. Es gab also nicht nur Mundlos, Zschäpe und Böhnhardt, sondern auch noch vier Unterstützer. Ein gefährlicher Zusammenschluss, aber doch immer noch ein überschaubarer Kreis. Könnte man meinen.
Das »Kulturbüro Sachsen« kommt in einer 2017 veröffentlichten Broschüre jedoch zu einem anderen Ergebnis und wendet sich damit, wie auch alle NSU-Untersuchungsausschüsse auf Bundes- und Landesebene, gegen die Aussage der Bundesanwaltschaft, man habe keine Hinweise, die auf weitere Täter deuten. Das »Kulturbüro« ist sich sicher, dass »die Organisation ihres Untergrundlebens, die Planung der Mordserie, die Durchführung der Raubstraftaten« nur durch »die Nutzung einer Vielzahl von Hilfstätigkeiten anderer Neonazis« über dreizehn Jahre hinweg ungestört umgesetzt werden konnte. »Die Untergetauchten kamen in ein gemachtes Nest, in welchem sie ausreichend Kamerad:innen fanden, die bereit waren, ihre Identitäten zu verleihen, ihre Wohnungen zu teilen, Wohnungen anzumieten, Fahrdienste zu leisten, Krankenkassenkarten zu verleihen, Waffen zu beschaffen und die ›Blood-&-Honour‹-Struktur für Spendensammlungen für die Untergetauchten, zur Szenevernetzung und zur ideologischen Unterstützung zu nutzen«, so der Verein weiter.
Hermann S. und Pierre J., die dem »Trio« in Zwickau eine Schusswaffe besorgt haben sollen, Jan Botho W., der das untergetauchte »Trio« gekannt und mit Waffen versorgt haben soll, Jörg W., ein mutmaßlicher Sprengstofflieferant, Gunter F., der ebenso wie Mandy S. und ihr Freund Max-Florin B. im Auftrag des »Trios« eine Wohnung besorgt haben sollen, Antje P., die Zschäpe ihren Pass habe zur Verfügung stellen wollen, Susann E., die Frau des Angeklagten André Eminger und enge Vertraute Zschäpes, Hendrik L., mutmaßlich ein regelmäßiger Besucher und finanzieller Unterstützer des untergetauchten »Trios«, Thomas S., der Sprengstoff besorgt haben soll, Ralf M., der möglicherweise Tatfahrzeuge bereitgestellt und Mundlos in seiner Baufirma angestellt haben könnte, usw. usf. Die Liste gerichtlich nicht belangter Unterstützer, denen allen die tiefe Verwurzelung in rechten Netzwerken und Neonazistrukturen wie den Gruppen »Blood & Honour«, »Hammerskins«, »Weiße Bruderschaft Erzgebirge« etc. gemein ist, ist lang. BKA und BfV gingen im Jahr 2013 von rund 129 möglichen Unterstützern des NSU aus. Das zeigt, wie sehr sich das »Trio«, das eben keines war, bei seiner rassistischen Mordserie auf Unterstützung aus dem neonazistischen Umfeld verlassen konnte.
Darüber, dass die Arbeit des deutschen Inlandsgeheimdienstes vor, während und nach der rechtsterroristischen Anschlagsserie des NSU weder auf Landes- noch auf Bundesebene dem offiziellen Auftrag der Behörde, als Frühwarnsystem die »freiheitliche demokratische Grundordnung« vor extremistischen Bestrebungen zu schützen, gerecht geworden ist, herrscht auch im Diskurs in bürgerlichen Kreisen Einigkeit – wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung: Clemens Binninger, CDU-Politiker und ehemals Vorsitzender des 2. NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestags, sprach 2018 gegenüber dem Deutschlandfunk von schweren Fehlern, behördenübergreifenden Versäumnissen und Fehleinschätzungen; einen strukturellen oder gar bewussten Schutz rechter Netzwerke durch den VS wollte er aber nicht erkennen. Katharina König-Preuss (Die Linke), die den Thüringer NSU-Untersuchungsausschüssen angehörte, sieht den VS dagegen als mitverantwortlich für die Entstehung und das Agieren des NSU. Sie geht von einem Versagen der Staatsorgane und von systemimmanentem Rassismus aus.
Überall V-Leute
Daher gilt es, einen genaueren Blick auf die Verbindungen des VS zur extrem rechten Szene zu werfen, die noch weit umfangreicher sind als der zu Beginn beschriebene Fall um Andreas Temme. Der »Thüringer Heimatschutz« samt »Kameradschaft Jena«, wo sich das »Trio« politisch radikalisiert hat, wurden indirekt durch das LfV Thüringen aufgebaut und finanziell unterstützt: Tino Brandt, Vorsitzender der Gruppierungen und Kontaktperson des VS, soll durch seine V- Mann-Tätigkeiten zwischen 1995 und 2000 rund 200.000 D-Mark vom deutschen Staat erhalten haben (vgl. junge Welt vom 4.11.2021). Die Mittel flossen größtenteils in die politischen Netzwerke. Zwar gab er an, von seinem V-Mann-Führer nicht auf das »Trio« angesetzt worden zu sein, er habe zu diesem jedoch Kontakte gepflegt (zumindest vor dessen Untertauchen) und Spenden für es gesammelt.
Ralf M. – wir kennen ihn schon als Inhaber einer Baufirma, bei der Mundlos während seiner Zeit im Untergrund angestellt gewesen sein soll – war von 1992 bis 2002 V-Mann des BfV und soll in dieser Zeit Mundlos und möglicherweise auch Zschäpe sowohl Arbeit verschafft als auch in persönlichem Kontakt zu ihnen gestanden haben. Thomas R., von 1994 bis 2007 Informant des BfV, wofür er rund 180.000 Euro erhalten haben soll, war bei Mundlos als persönlicher Kontakt verzeichnet. Er konnte jedoch keine Aussage bezüglich des Verhältnisses mehr abgeben, da er 2014 kurz vor der geplanten Vernehmung verstarb. Auch der enge Bekannte Wohlleben soll 1999 vom LfV Thüringen nicht nur observiert, sondern auch erfolglos als Kontaktperson angefragt worden sein; allerdings war seine damalige Partnerin 1999 eine V-Person. 2003 habe der VS versucht, auch André Eminger, den Vertrauten des »Trios«, anzuwerben, jedoch ebenfalls erfolglos. Der Versuch legt aber nahe, dass eine Überwachung seiner Person stattgefunden hat.
Der V-Mann Carsten S. soll im September 1998, also im Jahr des Untertauchens des »Trios«, dem LfV Brandenburg mitgeteilt haben, dass Jan Botho W. in Kontakt zu untergetauchten Skinheads stehe und versuche, Waffen für diese zu besorgen. Diesem Hinweis wurde ebenso wenig nachgegangen wie der Mitteilung des V-Manns Thomas S., der 2002 seinen V-Mann-Führer beim LKA Berlin informiert haben soll, dass Jan Botho W. Kontakte zu »drei Personen aus Thüringen« habe und »dass die wegen Waffen- und Sprengstoffdelikten gesucht werden« (Spiegel, 19.9.2012). Das Magazin Der rechte Rand (H. 150/2014) geht davon aus, dass sich etwa 20 V-Leute im direkten Umfeld des »Trios« und rund 30 im Umkreis des »Thüringer Heimatschutzes« befunden haben sollen. Auch diese Liste könnte noch lange weitergeführt werden.
Zutiefst vom Wohlwollen staatlicher Behörden Überzeugte könnten auch nach diesen Ausführungen noch zu dem unwahrscheinlichen, aber dennoch nicht auszuschließenden Schluss kommen, dass die finanzielle Unterstützung rechter Netzwerke zwar unerfreulich, aber eben eine hinzunehmende Begleiterscheinung demokratiestabilisierender Geheimdienstarbeit sei und dass die Aktivitäten des »Trios« dem VS tatsächlich bis November 2011 absolut unbekannt geblieben seien. Spätestens die »Aufarbeitung« der Geschehnisse nach der Selbstenttarnung des NSU lässt die Bezeichnung »Behördenversagen« jedoch kaum mehr plausibel erscheinen und an einer aufklärerischen Absicht staatlicher Stellen zweifeln.
Akten zu Konfetti
Nachdem Böhnhardt und Mundlos am 4. November 2011 auf der Flucht nach einem Raubüberfall auf eine Bankfiliale in Eisenach entdeckt worden waren und die Polizei eine Ringfahndung eingeleitet hatte, näherten sich Beamte einem geparkten Wohnmobil, in dem die Täter vermutet wurden. Sie vernahmen mehrere Schüsse aus dem Inneren und beobachteten kurz darauf, wie das Fahrzeug in Brand geriet. Später fand man darin die Leichen der beiden. Viele Fragen, die im Nachgang über das Auffinden sowohl vor dem NSU-Untersuchungsausschuss als auch in der medialen Berichterstattung aufkamen, blieben unbeantwortet. Noch im August 2016, nach dem 306. Verhandlungstag des NSU-Prozesses, wurden im Spiegel folgende Fragen aufgeworfen: Warum wurde im Wohnmobil, das nur für wenige Tage gemietet worden war, die Waffe der 2007 erschossenen Polizistin Michèle Kiesewetter gefunden? Warum gaben die zwei bewaffneten, für ihr aggressives Auftreten bekannten Täter auf, ohne einen Flucht- oder Verteidigungsversuch zu unternehmen? Warum befanden sich Kinderspielzeug und nicht nur die 71.000 in Eisenach erbeuteten, sondern 110.000 Euro im Wagen? Und warum befanden sich dort noch zahlreiche weitere Waffen sowie das NSU-Bekennervideo?
Auch zahlreiche Fragen zu den Ermittlungen samt Spurensicherung blieben offen. Die Frankfurter Rundschau verwies 2019 auf die Leerstellen der offiziellen Berichte: Warum hat die Polizei den Feuerwehrleuten das Löschen des Fahrzeugs untersagt, wo doch möglicherweise Menschenleben in Gefahr gewesen wären? Warum wurde der Feuerwehr der Zutritt zum ausgebrannten Fahrzeug verwehrt? Warum beschlagnahmte die Polizei die Kamera, mit der der Einsatzleiter der Feuerwehr Fotos vom Inneren des Fahrzeugs gemacht hatte? Und warum wurden die Fotos gelöscht und kamen nicht in den Akten vor? Warum wurde das Wohnmobil vor der Spurensicherung unsachgemäß abtransportiert, was zu einer veränderten Spurenlage führte? Durch wen erfuhr Zschäpe, die daraufhin die Wohnung anzündete, von dem Tod ihrer Freunde? Warum wurde ihr Handy kurz nach ihrer Flucht von einer Nummer, die auf das sächsische Innenministerium zugelassen war, angerufen?
Am 11. November 2011, also sieben Tage nach der Selbstenttarnung des »Trios«, kam es im BfV zur »Operation Konfetti«. Dabei wurden die Akten zu sieben V-Leuten, die zwischen 1997 und 2003 unter anderem in der extrem rechten Szene Thüringens aktiv gewesen waren, vernichtet. Die angegebenen Gründe für die Schredderaktion reichten von haltlosen datenschutzrechtlichen Erklärungen über Fehlverhalten aufgrund von Überlastung bis zur Erklärung, dass die ausbleibende Enttarnung des NSU vor dem Hintergrund der Aktenmenge zu neonazistischen Bestrebungen den BfV hätte unfähig erscheinen lassen können.
Die sogenannten NSU-Akten, der Abschlussbericht der internen Aktenprüfung des LfV Hessen, wurden für 120 Jahre als geheim eingestuft. Die Namen der von BKA und BfV 2013 genannten 129 möglichen NSU-Unterstützer wurden nicht veröffentlicht. Die Aussagegenehmigungen von V-Leuten wurden mit der Begründung »Quellenschutz« stark beschränkt. Ermittlern wurde die Akteneinsicht verweigert, oder die Aktenübermittlung verlief langsam und schwerfällig. Und auch hier könnte die Liste an Versäumnissen, Ungereimtheiten und gezielt erscheinenden Erschwerungen sehr lange weitergeführt werden.
Kritik am Verfassungsschutz kam nach dem Bekanntwerden dieser Ereignisse von allen Seiten. In bürgerlichen Kreisen wurde sich schnell auf den Begriff »Behördenversagen« geeinigt. Gefordert wurde eine effizientere Überprüfung staatlicher Stellen durch – wie soll es anders sein – den Staat. Einzelne Führungspersonen (»Schuldige«) müssten entlassen, der Dienst reformiert und mehr Gelder in LfV und BfV gesteckt werden. Dann könnte man einen solchen »Fauxpas« zukünftig ausschließen. Fragen, die nach dem Verfahren und nach der Arbeit der Untersuchungsausschüsse weiterhin ungeklärt blieben, wurden ad acta gelegt, Journalisten, die auf diese weiter hinwiesen, als verschwörungsgläubige Störenfriede adressiert.
Linksliberale Stimmen attestierten dem VS, auf dem rechten Auge blind zu sein, und forderten sowohl von den Amtsträgern als auch von den Ermittlern der »Dönermorde« eine Aufarbeitung ihrer persönlichen, sich auf staatliche Strukturen auswirkenden rassistischen Vorurteile. Die Behörden seien von Rechten unterwandert worden. Auch für diese Stimmen schien eine weitreichende Reform der Behörden vonnöten – zugleich wurde damit jedoch die Notwendigkeit eines »gut funktionierenden« Inlandsgeheimdienstes verteidigt. Bürgerliche Antifaschisten machten – möglicherweise in bester Absicht – die Neonazinetzwerke in Ostdeutschland zum Dreh- und Angelpunkt der Auseinandersetzung mit dem NSU, womit sie das Narrativ vom »rechten Osten« bestärkten, ohne die gesellschaftlichen und materiellen Bedingungen der vorausgegangenen Jahre näher zu betrachten.
Klassenstaat geschützt
Aber wie soll eine Behörde reformiert werden, in welcher in der noch jungen BRD Dutzende hohe Posten mit ehemaligen SS-Mitgliedern und NSDAP-Funktionären besetzt wurden? Eine Behörde, die seit ihrer Gründung 1950 ihre Aufgabe vor allem darin sieht, die BRD gegen »linksextremistischen Terror« – gemeint waren etwa die RAF oder auch nur Gegner des Vietnamkriegs – und gegen das »Vordringen totalitärer und auf Gewaltherrschaft beruhender Staaten«² – die Sowjetunion und die DDR – zu schützen?
Und wie soll eine Behörde im Sinne aller Menschen in der BRD agieren, wenn sie dafür da ist, den Staat – der durch die Produktions-, Eigentums- und Klassenverhältnisse bestimmt ist – zu schützen? Ein Staat, dessen Apparate die Herrschaft der Bourgeoisie organisiert und reproduzieren, und in dem zwar Zugeständnisse an die Beherrschten gemacht oder Kompromisse mit ihnen geschlossen werden können, um diese zu befrieden, aber doch nur so weit, dass die Aufrechterhaltung der Verhältnisse gewährleistet bleibt.
Diese »befriedenden« Zugeständnisse, also Reformvorschläge, die nicht an der Verfasstheit des Apparats rütteln, sehen in Reaktion auf den NSU dann wie folgt aus: »eine bessere parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste, die Neuregelung des Einsatzes von V-Leuten, eine intensivere Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden, eine Stärkung der ›interkulturellen Kompetenz‹ bei Verfassungsschutz und Polizei, die Schaffung einer ›zentralen ermittlungsführenden Dienststelle‹ bei Fällen von länderübergreifender Bedeutung oder der Ausbau gesellschaftlicher Präventionsbemühungen«³.
Vor dem Hintergrund der jüngsten Reformen, die dem VS umfangreiche »Kompetenzerweiterungen« ermöglichen (vgl. junge Welt vom 25.9.2026) und das sogenannte Trennungsverbot zwischen polizeilicher Strafverfolgung und geheimdienstlicher Aufklärung aufweichen, wird klar, was diese »Konsequenzen« aus dem NSU wirklich sind: Nebelkerzen.
Anmerkungen
1 https://forensic-architecture.org/investigation/the-murder-of-halit-yozgat
3 https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2014/49603231_kw08_de_nsu-215824
→ Linde Maier ist Schlussredakteurin der Tageszeitung junge Welt.
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Bernd Kulawik aus Rostock 6. Nov. 2026 um 09:18 UhrEs gibt noch einige »Seltsamkeiten« am Fall »NSU«, die man vielleicht erwähnen sollte – evtl. in einem zweiten Teil? M. E. hat Wolfgang Schorlau in seinem Krimi »Dengler: Die schützende Hand« die beste »Aufarbeitung« dazu geliefert. 1. Von keinem der Täter wurden an irgendeinem Tatort Spuren gefunden: keine Haare, keine Finger- oder Fußabdrücke, keine Genspuren. Nichts. Jeder »Ninja« wäre neidisch! (Islamistische Terroristen, die regelmäßig ihre Ausweise vergessen, sowieso …) Es wurde m. W. nie überprüft, ob die »Täter« für die Tatzeiten Alibis haben … Aber vermutlich konnten die auch an zwei Orten gleichzeitig sein … 2. Ein Uwe soll im Wohnmobil in Eisenach ja den anderen und dann sich selbst mit einer Pumpgun erschossen haben … Wie hat er die dann aber nachgeladen? Durch angebliches Fallenlassen, wie offiziell behauptet, ist das nicht möglich. 3. Soweit ich weiß, wurden keine Projektile gefunden, die angeblich aus dem Wohnmobil auf die Polizisten abgefeuert wurden. 4. Trotz der absichtlichen Verwüstung des Wohnmobils beim Abtransport wurde darin weniger Gehirnmasse gefunden, als nach dem Kopfschuss einer Person vorhanden sein müsste. Es waren aber zwei … Und hinter dem zweiten, der an einer Wand lehnte, gab es keine Blutspuren … 5. In dem »Bekennervideo« beschreibt »Paulchen Panther« die Tatorte – niemand sagt: »Ich war's!« – unter Verwendung von Polizeifotos, die nicht öffentlich zugänglich waren … Wie kam der Hersteller des Videos da ran? 6. In dem Video wird eine Schriftart verwendet, die auf dem Computer des Trios überhaupt nicht installiert war … 7. Die wichtigste Tatwaffe wurde im Schutt der Wohnung des Trios gefunden – hätte dort also leicht platziert werden können … ebenso wie die ungewaschene Jogginghose mit dem Blut Kiesewetters. Mit den erwähnten massiven Vertuschungsversuchen der (nicht nur hessischen) Behörden ergibt sich das Bild, dass die Uwes als »Patsies« installiert und ermordet wurden, um Aussagen vor Gericht zu verhindern.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
