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31.08.2017
Neonaziterror und Geheimdienste

Staatlich betreute Morde

Im NSU-Prozess wird heute das Plädoyer der Bundesanwälte fortgesetzt. Schon in der Anklageschrift war festgelegt, was nicht herauskommen soll

Von Wolf Wetzel
Für ein Zwischenfazit zu fünf Jahren NSU-»Aufklärung« gibt es keine bessere Einleitung als das Plädoyer der Bundesanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht (OLG) München. Bevor Bundesanwalt Herbert Diemer am 25. Juli die Beweiserhebung im dortigen Prozess würdigte, ging er auf die Vorwürfe gegen die Anklagebehörde und andere staatliche Stellen ein: »Eine Beweisaufnahme, die das politische und mediale Interesse nicht immer befriedigen konnte, weil die Strafprozessord...

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