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Polen

Verfassungsgericht bleibt blockiert

Polen: Jüngste Eskalation um Richterbesetzung offenbart erneut politische Instrumentalisierung der obersten Judikative. Rechte spielt auf Zeit

Foto: Beata Zawrzel/AP/dpa
Demonstranten fordern am Sonnabend in Warschau die Wiedereinsetzung des PiS-nahen Vorsitzenden Bogdan Święczkowski

Nach den turbulenten Ereignissen vom Freitag und frühen Sonnabend morgen hat sich die Situation um das polnische Verfassungsgericht am Sonntag äußerlich beruhigt. Die Polizei meldete keine besonderen Vorfälle; nach wie vor harren einige hundert PiS-nahe Demonstranten vor dem Gerichtsgebäude aus.

Von einer politischen Lösung ist der Konflikt allerdings weiterhin weit entfernt. Getrennte Beratungen von Staatspräsident Karol Nawrocki mit den im Parlament vertretenen Parteien am Sonnabend brachten keine Annäherung der politischen Standpunkte. Die regierende »Bürgerkoalition« von Donald Tusk und die »Neue Linke« waren der Einladung Nawrockis ohnehin nicht gefolgt. Die Sprecherin der Linkspartei, Anna Maria Żukowska, schrieb auf X, man könne nicht mit jemandem über eine Lösung der Krise beraten, der selbst dafür mitverantwortlich sei. Im Unterschied zur Regierungslinken nahm der Vorsitzende der sozial­demokratischen Partei »Razem«, ­Adrian Zandberg, die Einladung Nawrockis an und schlug ihm vor, das Verfassungsgericht komplett neu zu wählen, um einen »Neustart« zu ermöglichen.

In der Nacht zum Sonnabend hatte sich Nawrocki in Begleitung seines Personenschutzes und etlicher Beamter seiner Kanzlei Zugang zum Gebäude des Verfassungsgerichts verschafft und erfolglos versucht, den Hauptschlüssel des Gebäudes an sich zu nehmen. Dabei schubste er Richter, die zwar vom Sejm gewählt, aber nicht von ihm vereidigt worden sind, beiseite und sprach ihnen die Eigenschaft als Richter ab. Am Sonntag scheiterte ein Versuch des am Freitag von der neuen Richterin Anna Korwin-Piotrowska suspendierten Vorsitzenden Bogdan Święczkowski, das Gerichtsgebäude zu betreten: Seine elektronische Zugangskarte war abgeschaltet. Święczkowskis Sprecherin stellte die Rechtmäßigkeit der Suspendierung in Frage: Die Vorschrift über die Arbeitsweise allgemeiner Gerichte, auf die Korwin-Piotrowska sich berufen hatte, gelte nicht für Verfassungsrichter.

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Mit den Vorgängen vom Wochenende hat der Streit um das polnische Verfassungsgericht seine ungebrochene Virulenz bewiesen. Seine Wurzeln gehen bis in den Herbst 2015 zurück. Damals regierte noch die liberalkonservative »Bürgerplattform« von Donald Tusk (der allerdings persönlich damals in Brüssel Vorsitzender des EU-Rats war). Ihr drohte eine Wahlniederlage gegen die PiS und so wurde nicht nur beschlossen, drei vor dem Ende ihrer Legislaturperiode freiwerdende Richterstellen mit Kandidaten ihrer Wahl neu zu besetzen, sondern auch gleich noch zwei weitere – deren Amtszeit endete erst in den ersten Wochen nach dem Machtwechsel. Der zwischenzeitlich ins Amt gekommene neue Staatspräsident Andrzej Duda von der PiS revanchierte sich für diesen Sündenfall, indem er die neugewählten Richter sämtlich nicht vereidigte – obwohl er das im Falle der ersten drei hätte tun müssen.

Statt dessen wählte nun der neue, von der PiS dominierte Sejm seinerseits fünf eigene Leute als Verfassungsrichter – die sogenannten Doppelgänger, die aber nur von der PiS-Regierung, nicht jedoch vom Europäischen Gerichtshof anerkannt wurden. Abwehrversuche der alten Besetzung des Verfassungsgerichts blockierte die PiS-Regierung, indem sie entsprechende Urteile und Beschlüsse nicht publizierte und damit ihr Inkrafttreten verhinderte. Genau dasselbe tut aktuell die Tusk-Regierung mit Urteilen und Beschlüssen des mit PiS-treuen Richtern besetzten Verfassungsgerichtes unter Święczkowski.

Der auf den ersten Blick ziemlich abgehobene Streit hat für die beiden politischen Lager trotzdem große praktische Bedeutung. Für die Regierung hängt von der Überwindung der Blockade des Verfassungsgerichts ab, ob sie überhaupt noch größere Vorhaben umsetzen und im letzten Jahr ihrer Amtszeit noch irgendwelche Ergebnisse vorzeigen kann. Für die auf einen Wahlsieg 2027 hoffende Rechte dagegen reicht es, die herrschende Blockade noch um ein Jahr zu verlängern und dann mit gleichgerichteten Mehrheiten in Justiz und Exekutive »durchzuregieren«.

Überlagert wird dieser Konflikt durch die politischen Ambitionen von Staatspräsident Nawrocki. Er legt seine Kompetenzen immer extensiver aus und beansprucht Vetorechte, etwa auch gegen die Wahl neuer Verfassungsrichter. Das erklärt die Verfassung klar zur Kompetenz der Parlamentsmehrheit. Deshalb warten mindestens fünf von der aktuellen Mehrheit gewählte Verfassungsrichter – darunter die eingangs erwähnte Korwin-Piotrowska – teilweise seit Monaten auf ihre Vereidigung und damit die Möglichkeit, ihr Amt aufnehmen zu können. Das führt dazu, dass das Verfassungsgericht derzeit nicht handlungsfähig ist. Ein schnelles Ende der Krise ist nach Überzeugung aller politischen Beobachter in Polen nicht in Sicht.

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Erschienen in der Ausgabe vom 02.11.2026, Seite 7, Ausland

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→ Leserbriefe
  • Fred Buttkewitz aus Ulan - Ude 2. Nov. 2026 um 03:31 Uhr
    Es darf nicht sein, dass nicht nur die Texte des Völkerrechts, sondern auch die von Verfassungen nach Belieben je nach eigener politischer Einstellung einfach ignoriert oder umgedeutet werden. Man wird allergisch dagegen, dass unaufhörlich alles mit zweierlei Maß gemessen wird, je nach eigener politischer Position. Ob es einem passt oder nicht. Man muss sich schon daran halten, was in einer Verfassung klar schriftlich niedergelegt ist, auch wenn es sich um einen rechts gerichteten Präsidenten handelt, falls man das nächste Mal aufschreien möchte, wenn die verfassungsmäßigen Rechte eines links gerichteten Präsidenten oder Grundgesetzartikel ignoriert werden. »Dabei schubste er Richter, die zwar vom Sejm gewählt, aber nicht von ihm vereidigt worden sind beiseite und sprach ihnen die Eigenschaft als Richter ab.« Nicht Nawrocki spricht ihnen die Eigenschaft ab, sondern die polnische Verfassung. Laut dieser sind es erst dann Richter, wenn der Präsident sie vereidigt hat, nicht dann, wenn R. Lauterbach das schreibt oder Tusk es sagt. Da kann der Sejm beschließen, was er will. Er möge dann zuvor die Verfassung ändern. »Am Sonntag scheiterte ein Versuch des am Freitag von der neuen Richterin Anna Korwin-Piotrowska suspendierten Vorsitzenden Bogdan Święczkowski, das Gerichtsgebäude zu betreten« Schon wieder: R. Lauterbach macht zur Richterin. Sie ist das nicht und hat dort auch niemanden zu suspendieren. Sie ist vor Vereidigung durch den Präsidenten ebenso wenig Richterin wie Gesetze der BRD vor (!) der Unterschrift der jeweiligen Bundespräsidenten Gesetze sind. Dass die Bundespräsidenten der BRD nahezu alles unterschreiben, muss nicht automatisch in Polen ebenso sein. Aber Widerstand zu leisten ist wohl eher eine polnische Eigenschaft als eine deutsche. Im Hintergrund des Ganzen steht die Frage, ob immer mehr nationale Kompetenzen an eine EU mit schwachem Parlament und anmaßender Kommission delegiert werden sollen, die ihre Sanktionen über nationales Recht stellen.
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