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Recht und Gewalt

Streit um Polens Verfassungsgericht

Foto: Michal Borowczyk/Agencja Wyborcza.pl/via REUTERS
Die Würde des Gerichts interessiert hier niemanden: Demonstranten versuchen sich am Freitag gewaltsam Zugang zu verschaffen

Jede juristische Entscheidung ist im Kern ein Gewaltakt. In Polen wird das Verhältnis von Recht und Gewalt gerade auf symbolischer Ebene durchdekliniert. Der Staatspräsident verschafft sich in Begleitung seines Personenschutzes mitten in der Nacht Zugang zum Verfassungsgericht, schubst sich mit Richtern herum, lässt seinen Kanzleichef in der Pförtnerloge nach dem Hauptschlüssel suchen: Es war der Versuch der feindlichen Übernahme einer der höchsten Institutionen des Staates durch Karol Nawrocki, der eine andere dieser obersten Institutionen zu verkörpern glaubt. Der Clinch ist perfekt. Laut Hegel entscheidet zwischen gleichen Rechten die Gewalt – einstweilen, dass Nawrockis Gorillas sich eine Nacht lang aufführen, als gehörte das Verfassungsgericht ihnen, was juristisch genau nicht der Fall ist.

Jede der streitenden Parteien hat Rechtstitel auf ihrer Seite. Nawrocki hat den Buchstaben des Gesetzes, wie ihn die PiS in den acht Jahren ihrer Regierung zurechtgeschnitzt hat: die Kontrolle über das Verfassungsgericht durch eigene Parteigänger, die dessen theoretische Unabhängigkeit zur faktischen Farce macht. Die Bataillone von Ministerpräsident Donald Tusk sind schwächer: Sie berufen sich auf den »Geist des Gesetzes«, aber der ist Interpretationssache und davon abhängig, wer sich tatsächlich durchsetzt. Die von Tusk postulierte Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts ist so nur um den Preis einer Abhängigkeit von Entscheidungen der Exekutive durchzusetzen.

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Denn praktisch geht es in dem ganzen Streit um die Frage des Primats der Politik. Was ist wichtiger? Die Wahl der neuen Verfassungsrichter durch das Parlament – aus der Anna Korwin-Piotrowska ableitet, geschäftsführend den amtierenden Gerichtspräsidenten Bogdan Święczkowski zu ersetzen – oder die formale Bestätigung dieser Wahl, die der Staatspräsident seit Wochen und Monaten verweigert, als sei er König Karol und nicht an das Legalitätsprinzip gebunden?

Aber Nawrocki leistet sich seine Selbstherrlichkeiten, weil es niemanden gibt, der ihn faktisch daran hindern kann. Und Tusk, der sich das Konzept der »kämpfenden Demokratie« zurechtgelegt hat, hofft, seinerseits mit vollendeten Tatsachen auch an der Grenze der Legalität durchzukommen. Ob die immer dem entsprechen, was man in den Lehrbüchern zur Gewaltenteilung lesen kann, ist zweitrangig, solange das Ergebnis passt. In genau diesem Prinzip unterscheiden sich Tusk und Nawrocki nicht.

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Erschienen in der Ausgabe vom 02.11.2026, Seite 1, Ansichten

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