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Zum Scheitern verurteilt

Liberalisiertes Abtreibungsrecht in Polen

Foto: Albertox Sibaja/IMAGO
Auch in Spanien demonstrieren Polinnen für das Recht auf Schwangerschaftsabbruch (Madrid, 13.12.2020)

Drei Jahre regiert in Polen Donald Tusk mit seiner Koalition von Regierungslinken bis zu Light-Katholiken und einer konservativen Bauernpartei. Und drei Jahre hat sich in Sachen der Liberalisierung des Abtreibungsrechts – von der rechten PiS auf ein repressives Rekordniveau geschraubt – nichts getan. Keine Mehrheit, weder im Parlament noch in der eigenen Koalition, und die Annahme, der Präsident werde jedes Projekt sowieso mit seinem Veto versenken, waren immer die Argumente dafür, dass eines der wichtigsten Wahlversprechen Tusks bisher liegengeblieben ist.

Und jetzt plötzlich gleich zwei Gesetze zur Liberalisierung verschiedener Aspekte der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch: das eine, von Tusks »Bürgerkoalition« und der »Neuen Linken« getragene, betrifft die Entkriminalisierung von »Beihilfehandlungen« bei Abbrüchen, worunter notfalls sogar das Heraussuchen einer Telefonnummer in Berlin oder Prag gefasst werden konnte. Es wurde am Dienstag mit knapper relativer Mehrheit verabschiedet, weil sich der konservative Teil der Koalition während der Abstimmung in die Kantine oder auf die Toilette verdrückt hatte. Und das andere, von der ganzen Koalition unterstützte Projekt soll den sogenannten Abtreibungskompromiss von 1993 wiederherstellen: eine damals unter dem Druck der katholischen Kirche erlassene Revision der Fristenregelung aus sozialistischer Zeit zugunsten einer restriktiven Indikationslösung. Die PiS und das von ihr mit rechten Richtern möblierte Verfassungsgericht hatten aus diesem »Kompromiss« 2020 diejenige Voraussetzung gestrichen, die für 96 Prozent der legalen Abbrüche herangezogen wurde: die Befürchtung schwerer und lebensbedrohlicher Schädigungen des Embryos. Jetzt also soll diese Indikation wieder gelten. Ein zum Scheitern verurteilter Vorstoß, weil der Inhalt der Vorlage die Revision eines Urteils des Verfassungsgerichts darstellt, und diese Urteile sind per Definition endgültig und unumstößlich.

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Warum dieser plötzliche Sinneswandel? Am nächsten kommt man der Erklärung wohl, wenn man die beiden Gesetze als »Wahlbeteiligungsförderungspaket« bezeichnet. Denn die Tusk-Koalition verdankte ihren Wahlsieg 2023 einer überdurchschnittlich hohen Wahlbeteiligung, und dies vor allem bei Frauen. Jetzt Gesetze zu verabschieden, die zwar keine Chance auf Verwirklichung haben, aber guten Willen demonstrieren sollen, ist ein soziotechnischer Trick, mit dem Tusk und seine Wahlkampfstrategen offenbar planen, das linksliberale Lager bei der Stange zu halten und sich selbst als kleineres Übel in Erinnerung zu rufen. Ein Argument, das in der Anhängerschaft der Koalition immer weniger verfängt. Sie ist von drei Jahren Taktieren Tusks mit dem konservativen Zeitgeist – den er selbst teilt – frustriert und demotiviert. Am Donnerstag begann eine Neuauflage des »Schwarzen Protests«, jener Frauendemons­trationen der Jahre 2020 und 2022. Aber diesmal richtet er sich nicht gegen die PiS, sondern konkret gegen Tusk.

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.10.2026, Seite 3, Ansichten

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