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Migrationspolitik

»Es wird Infrastruktur für Deportationen geschaffen«

GEAS greift: Ausbau von Abschiebezentren und Streichung von Geldern für Beratung in Asylverfahren. Ein Gespräch mit Lea Hehnen

Foto: IMAGO/Richie Sanders Presse
Bundesweit gegen Abschiebewahn: Protest am Frankfurter Flughafen (Frankfurt am Main, 24.10.2026)

In München hat am Sonnabend eine Demonstration gegen den Bau des neuen Abschiebeterminals am Flughafen stattgefunden. Auch in anderen Städten, wie Berlin, Leipzig und Frankfurt am Main wurde gegen Deportationen von Asylsuchenden protestiert.

Das Abschiebeterminal in München bereitet uns aus mehreren Gründen Sorge. Nach den vorliegenden Planungen soll das Terminal Kapazitäten für bis zu 100 Einzelabschiebungen täglich sowie zwei Chartermaschinen bieten, also insgesamt maximal 200 Personen pro Tag. Bei gut 3.500 Abschiebungen aus Bayern im Jahr 2025 wäre das eine absurde Kapazitätssteigerung. Hier wird also Infrastruktur geschaffen für massenhafte Deportationen. Außerdem bedeutet ein eigenes Abschiebeterminal den vollkommenen Ausschluss der Öffentlichkeit. Schon jetzt fehlt eine unabhängige Abschiebebeobachtung in München, aber nun soll eine komplette Blackbox geschaffen werden. Die Folge sind möglicherweise häufige Menschenrechtsverletzungen.

Der Münchner Flüchtlingsrat kritisiert zudem die drohende Streichung von Geldern für die Asylverfahrensberatung, AVB. Was hat es damit auf sich?

Im Rahmen der vielen Gesetzesänderungen bei der Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems, GEAS, hat Deutschland die rechtlichen Rahmenbedingungen für die unabhängige Asylverfahrensberatung (AVB) geändert. In diesem Zuge wurde eine unentgeltliche Rechtsauskunft des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF, eingeführt – also jener Behörde, die auch über die Asylanträge entscheidet. Dieses Angebot soll die unabhängige AVB langfristig ersetzen. Allerdings handelt es sich bei der Auskunft des BAMF vor allem um Informationsveranstaltungen für Gruppen. Individuelle Auskünfte müssen gesondert beantragt werden und eine unabhängige, persönliche Beratung ersetzt das nicht.

Wie wurde dieser Schritt begründet?

Das Innenministerium verwies auf eine Evaluation der AVB und begründete die geplanten Änderungen unter anderem mit deren angeblich mangelnder Effektivität, ohne die Ergebnisse zunächst zu veröffentlichen. Die später veröffentlichte Evaluation kam jedoch zu dem Schluss, dass die AVB grundsätzlich gute Arbeit leistet, sich mittlerweile bundesweit etabliert hat und viele Menschen erreicht. Das Ministerium kritisierte daraufhin, dass die Beratung häufig zu spät ansetze, während das BAMF früher informieren könne. Es stimmt, dass eine Beratung zu Beginn des Verfahrens besonders wirksam ist. Allerdings ist diese Aussage aus dem Kontext gerissen. Die Evaluation betont nämlich, dass das BAMF gerade aus diesem Grund enger mit den aktuell bestehenden Beratungsstellen zusammenarbeiten müsse und die unabhängige Beratung weiterhin notwendig sei.

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Welchen Umfang haben die Kürzungen, gerade auch mit Blick auf weitere Träger?

Neben uns sind weitere Asylverfahrensberatungsstellen in München und Bayern betroffen, deren Förderung vollständig wegfallen soll. Gefördert werden sollen künftig vor allem Rechtsberatungsstellen für besonders schutzbedürftige Personen – mit insgesamt fünf Millionen Euro. Das entspricht nach unseren Berechnungen einer Kürzung von rund 80 Prozent. Bundesweit droht damit ein erheblicher Abbau der AVB, die durch die Auskunft des BAMF ersetzt werden soll.

Ist realistisch, dass das Bundesamt diesen Wegfall auffangen kann?

Nein. Das Bundesamt ist die Behörde, die über Asylanträge entscheidet, gerade deshalb ist es regelrecht absurd, dass dieselbe Behörde die Betroffenen auch informieren soll. Hinzu kommen Erfahrungen mit staatlicher Repression in den Herkunftsländern, die Menschen grundsätzlich misstrauisch gegenüber Behörden machen. Gerade um besondere Schutzbedarfe zu erkennen und Vertrauen aufzubauen, braucht es Zeit und eine unabhängige Anlaufstelle.

Wie dürfte sich das auf den Ausgang von Asylverfahren auswirken?

Schon aufgrund der GEAS-Reform und der aktuellen politischen Vorgaben sind die Schutzquoten stark gesunken. Verfahren laufen sehr schnell ab, die Menschen bekommen unzählige Dokumente, die sie nicht verstehen. Auch die Anhörung der Fluchtgründe, der wichtigste Termin für Menschen im Asylverfahren, findet aktuell zu schnell statt, ohne Zeit für ausreichende Vorbereitung. Bereits jetzt sind viele Personen auf sich allein gestellt und haben beispielsweise bei Behördenfehlern keine Unterstützung. Durch den Wegfall der AVB wird sich dieses Problem weiter verschärfen. Das Ergebnis sind schlechtere Asylentscheidungen – meist zum Nachteil der Geflüchteten. Die Menschen verlieren den Zugang zu ihrem Recht, weil kein Zugang zu Rechtsberatung mehr besteht.

Wie können Sie die Beratung aufrechterhalten?

Wir bieten auch im Rahmen anderer Projekte Beratung an. Allerdings reichen unsere Ressourcen bereits jetzt kaum aus, um den bestehenden Beratungsbedarf zu decken. Durch die geplanten Kürzungen rechnen wir mit deutlich mehr Anfragen bei gleichzeitig geringeren Kapazitäten. Absehbar werden wir vermutlich nicht mehr alle Unterstützungsanfragen bearbeiten können. Um unsere Beratungsangebote dennoch möglichst aufrechterhalten zu können, sind wir zunehmend auf Spenden angewiesen.

Lea Hehnen leitet die Asylverfahrensberatung beim Münchner Flüchtlingsrat.

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Erschienen in der Ausgabe vom 26.10.2026, Seite 2, Inland

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