Zum Inhalt der Seite

Schutzwall fürs Betongold

Dobrindt legt Verfassung aus

Foto: IMAGO/Wolfgang Maria Weber
Der CSU-Innenminister tönt. Als exklusives Sprachrohr dient am Sonntag einmal mehr die Bild

Alexander Dobrindt nennt es »Investitionsschutzgesetz«. Der Name klingt nach Rechtssicherheit. Tatsächlich geht es darum, einen Verfassungsartikel zu entschärfen, kaltzustellen.

Der CSU-Innenminister tönt. Als exklusives Sprachrohr dient am Sonntag einmal mehr die Bild. Mit dem Gesetz wolle die »schwarz-rote« Bundesregierung »deutlich machen, dass willkürlicher linker Vergesellschaftungsfetisch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist«. Der Adressat ist klar: Ein mögliches »Berliner Linksbündnis«. Im jüngst vorgelegten Sondierungspapier haben sich Linkspartei, Grüne und SPD auf die Rekommunalisierung großer Wohnungsbestände einschließlich milliardenschwerer Entschädigungen verständigt. Das will Dobrindt durchkreuzen.

Denn: Künftig soll dafür nicht nur die angebliche Notwendigkeit einer Vergesellschaftung nachgewiesen werden. Die Entschädigung soll auch zwingend zum Verkehrswert und unmittelbar in Geld erfolgen. Das Ergebnis ist absehbar: Vergesellschaftungen würden so teuer und aufwendig, dass sie praktisch ausscheiden.

Anzeige

Dobrindts Chuzpe ist bemerkenswert: Das Kabinettsmitglied gibt Eigentumsinteressen als Verfassungsvernunft aus. Dabei ist die Möglichkeit der Vergesellschaftung keine linke Phantasie und kein Betriebsunfall des Grundgesetzes. Sie steht ausdrücklich in Artikel 15. Die Verfassung räumt dem Gesetzgeber damit die Möglichkeit ein, Eigentum in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft zu überführen. Eine Konsequenz aus Krieg, Faschismus und der Macht großer Konzerne. Nur: Von diesem Recht wurde bislang nie Gebrauch gemacht. Und das soll so bleiben. Genau deshalb steht dieses Recht unter Beschuss.

Dobrindt präsentiert sich als Verteidiger des Eigentums. Das ist konsequent. Was ihn treibt, ist die Sorge vor einem Präzedenzfall auf dem Wohnungsmarkt. Denn dort wird die Eigentumsfrage wieder politisch: Millionen Mieter erleben explodierende Mieten, während milliardenschwere Immobilienkonzerne Rekordrenditen einstreichen.

Wer Zehntausende Wohnungen besitzt, soll sich künftig noch sicherer sein können, dass selbst demokratische Mehrheiten und Volksentscheide an den Grenzen seines Eigentumstitels abprallen. Hinter dem Dobrindtschen Etikett des Investitionsschutzes verbirgt sich ein alter Grundsatz: Eigentum ja, Demokratie nur, solange sie den bestehenden Eigentumsverhältnissen nicht gefährlich wird. Kurzum: ein Schutzwall fürs Betongold.

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 26.10.2026, Seite 1, Ansichten

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
→ Leserbriefe
  • Reinhard Hopp aus Berlin 26. Okt. 2026 um 10:38 Uhr
    »Verteilung«, das hinreichende Kriterium für Teilhabe, Chancengleicheiheit, Gerechtigkeit, Gemeinwohl, Frieden und Demokratie.
  • Onlineabonnent*in Ulf G. aus H. 26. Okt. 2026 um 10:36 Uhr
    Ich halte die Vorschläge von Dobrindt für nicht so ganz verkehrt. Im Jahr nach dem erfolgreichen Berliner Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen sind die Aktienkurse von Vonovia oder Deutsche Wohnen rasant in den Keller gerauscht. Das dürfte kaum Mut gemacht haben, neue Aktien auszugeben, um neuen Wohnungsbau zu finanzieren. Insofern ist der Volksentscheid vielleicht ein klassisches Eigentor. Angesichts des durch den Ukraine-Krieg bedingten Zustroms von Flüchtlingen hätte man ja durchaus auch mit einer durch den Anstieg der Nachfrage bedingten Verbesserung der Ertragslage und damit mit einem Anstieg der Aktienkurse rechnen können. Zudem weiß keiner, wen so ein Aktienwertverlust bei einer Enteignung mit Entschädigung unter Wert am Ende wirklich trifft, vor allem, wenn Beteiligungen tief verschachtelt sind. Wenn ein Multimillionär ein paar tausend Euro Wertverlust durch eine Enteignung erfährt, wird ihn das nicht umhauen. Wenn aber ein kleiner Rentner seine mühsam ersparte Altersrücklage im vermeintlich sicheren Betongold geparkt hat, dann sieht eine Unter-Wert-Enteignung ethisch doch etwas problematischer aus. In Hannover hat vor ein paar Jahren die Stadt einen heruntergekommenen Hochhauskomplex am Canarisweg aufgekauft, ganz ohne Unter-Wert-Enteignung. So etwas geht also durchaus.
    • Onlineabonnent*in Joachim S. aus B. 26. Okt. 2026 um 14:22 Uhr
      Habe ich das richtig verstanden: Wir alle sollen die Ertragslage der Wohnungskonzerne verbessern, damit sie die Wohnungen noch schneller verkommen lassen und wir sie dann verkommen wie sie sind (die Wohnungen natürlich) teuer (wegen der Ertragslage!) zurückkaufen dürfen?
  • Rudi Eifert aus Langenhagen 26. Okt. 2026 um 10:20 Uhr
    Ein Innenminister, der in der AfD offenbar keine Gefahr sieht und ein Verbot ablehnt, hat statt dessen die Linken in Berlin als große Gefahr ausgemacht, erdreistet sie sich doch, kapitalistische Interessen von Immobilienkonzernen beschneiden zu wollen – zum Wohle von Menschen, die sich die horrenden Mieten nicht mehr leisten können. Herrn Dobrindt scheinen hingegen historische Fakten seiner Partei nicht mehr erinnerlich zu sein. Da kann ich nachhelfen. Das Ahlener Parteiprogramm der CDU lehnte 1947 – man höre und staune – das Profitstreben einzelner ab und strebte ein Gemeinwohl an. Es kommt noch dicker: Monopole sollten entflochten und Teile der Schwerindustrie verstaatlicht werden. Wüsste ich nicht, dass diese Partei ein solches Programm ersonnen hat, hätte ich die KPD in Verdacht gehabt.
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!