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Finanzberater des Tages: Igor Kolomojskij

Von Reinhard Lauterbach
Foto: Vladyslav Musiienko/Reuters
Der Oligarch Igor Kolomojskij war auch führend an der Aufrüstung der Ultrarechten beteiligt (Kiew, 2.9.2023)

Versuchen Sie mal, mit einem roten Stern am Revers durch Kiew zu laufen. Dann sind Sie schneller im Knast, als Sie brauchen, um das Emblem in die Tasche zu stecken. Und es hilft Ihnen gar nichts, von Ihrem Großvater zu erzählen, der bei der Befreiung der Stadt gefallen ist. Mit solchen »sachfremden Äußerungen« brauchen Sie bei Wehrkraftzersetzung gar nicht erst zu kommen.

Etwas anders ist es, wenn Sie Oligarch und selbst erklärter »jüdischer Banderist« sind. Dann können Sie zwar vor Gericht stehen, weil Sie durch den betrügerischen Bankrott Ihrer »Privat-Bank« die Zentralbank des Landes, dessen Patriot Sie angeblich sind, um anderthalb Milliarden US-Dollar erleichtert haben. Doch Sie können sich auch zu Themen äußern, die mit dem Prozessgegenstand nichts zu tun haben. Oder vielleicht doch?

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Am Freitag holte Igor Kolomojskij bei einem Gerichtstermin weit aus: Frieden zu schließen lohne sich für die Ukraine nicht, weil niemand wisse, ob die westlichen Sponsoren das Land dann weiter finanzieren würden. Blieben aber die westlichen Subventionen aus, würde das Haushaltsdefizit ins Unermessliche steigen, der Außenwert der Griwnja sich dritteln und dergleichen mehr. Der Denkfehler auf den ersten Blick ist klar: Der Krieg ist schließlich die Hauptquelle des Budgetdefizits. Wäre er also zu Ende, könnte man diesen Faktor doch herauskürzen, oder?

Eben nicht. Der Krieg ist für Kolomojskij kein Unglück und kein Problem, sondern eine Gelegenheit zur Bereicherung. Solange mit dem Krieg jeder Mehrbedarf begründet werden kann, ist alles Geld aus dem Westen schneller in den Taschen von Politikern und Beamten verschwunden, als es überwiesen ist. Und die Geldgeber in Brüssel und Berlin können nur mit den Schultern zucken. Auf diese gemeinsame Geschäftsgrundlage der herrschenden Klasse in Kiew hat sich Kolomojskij hinzuweisen erlaubt.

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Erschienen in der Ausgabe vom 27.10.2026, Seite 3, Ansichten

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