- → Ausland
Dann waren es nur noch vier
Nicaragua tritt aus: Zentralamerikanisches Parlament verliert weiteres Mitglied. Zukunft der Einrichtung ungewiss
Nicaragua hat angekündigt, das Zentralamerikanische Parlament (Parlacen) »unverzüglich zu verlassen«. Kopräsidentin Rosario Murillo von der regierenden Sandinistischen Nationalen Befreiungsfront (FSLN) erklärte in einem Interview mit der parteinahen Zeitung El 19 Digital am Montag: »Wir haben dem Präsidium des Zentralamerikanischen Parlaments bei allem Respekt die sofortige Beendigung unserer Mitgliedschaft in diesem Gremium mitgeteilt. Leider sind wir der Ansicht, dass es sein Ziel und seine Aufgaben zum Wohle der Familien in der gesamten Region nicht erfüllt hat.« Nach Ansicht von Murillo würden im Parlacen lediglich »Briefe hin- und hergeschickt«. Nötig wären aber statt dessen »Vereinbarungen zur Verbesserung des Lebens unserer Völker, unserer Familien vor Ort und unserer Länder«.
Wie die anderen zentralamerikanischen Länder hat auch Nicaragua – Gründungsmitglied des 1991 eröffneten Parlacen – 20 Abgeordnete. Ebenfalls am Montag übergab die Fraktion Nicaraguas im Parlacen der Regierung eine von 38 Abgeordneten sowie Stellvertretern unterschriebene Deklaration. In dieser wurde die Entscheidung ausdrücklich unterstützt.
In den Medien wird darüber spekuliert, was genau hinter der Entscheidung Managuas steht. Vermutet wird, sie könnte mit einer wenige Tage vor der Entscheidung veröffentlichten Erklärung der in Washington ansässigen Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) zusammenhängen. In dieser wurde angekündigt, eine Arbeitsgruppe zu gründen, um mit Managua über den »Demokratieabbau« in dem Land zu sprechen, schrieb der deutsche Auslandsrundfunk Deutsche Welle in seiner spanischen Ausgabe. Allerdings hatte Nicaragua bereits 2021 seinen Austritt aus der OAS angekündigt (der zwei Jahre darauf auch erfolgte) und die Organisation als »Instrument der Einmischung und Intervention« der Vereinigten Staaten verurteilt.
Strittig ist, ob der Austritt Nicaraguas rechtlich möglich ist. Nach Medienberichten sieht die Gründungscharta keine Austrittsklausel vor. Im Juli 2025 hatte El Salvador nach einem entsprechenden Parlamentsbeschluss ebenfalls angekündigt, das Parlacen zu verlassen. In dieser Woche hieß es in den Medien, die 20 Abgeordneten und ihre Stellvertreter aus El Salvador verlören für die kommende Legislaturperiode des Parlacen »ihre gültigen Mandatsbescheinigungen«. Das Parlament tritt am 28. Oktober zur konstituierenden Sitzung der Periode 2026 bis 2031 zusammen.
In verschiedenen Medien der Region wird jetzt über Zweck und Zukunft des Parlacen diskutiert. Der guatemaltekische Sender Canal Antigua schrieb am Montag: »Befragte Experten weisen darauf hin, dass das Gremium kaum in der Lage ist, verbindliche Entscheidungen zu treffen, während seine Mitglieder weiterhin Immunität und Privilegien genießen.« Kritisch wird von der Bevölkerung in Guatemala, wo das Parlacen seinen Hauptsitz hat, vor allem der Umstand gesehen, dass Präsidenten und Vizepräsidenten nach Ablauf ihrer Amtszeit in der kommenden Legislaturperiode automatisch in das regionale Organ einziehen. Da sie dadurch Immunität genießen, verhindert dies mögliche Strafverfolgung wegen Korruptionsfällen und anderer Straftaten aus ihrer Regierungszeit. Mit den angekündigten Austritten von Nicaragua und El Salvador verbleiben in dem Parlament, das 1991 erstmals zusammentrat, nur noch Guatemala, Honduras, Panama und die Dominikanische Republik. Die VR China hat seit 2023 einen Beobachterstatus, 2024 folgte Russland, in beiden Fällen auf Antrag Managuas.
Nicaragua ist in den vergangenen Jahren aus einer Reihe von internationalen Institutionen ausgetreten. 2023 verließ das Land die OAS, im Frühjahr 2025 folgten unter anderem Austritte aus dem UN-Menschenrechtsrat, der Internationalen Arbeitsorganisation ILO und der Welternährungsorganisation. Kritiker sehen dies als Ausdruck einer zunehmend autokratischen Entwicklung der Regierung von Daniel Ortega und seiner Ehefrau Rosario Murillo. Managua begründet die Schritte mit der Wahrung seiner Souveränität gegen ausländische Einmischung. Angesichts der Kampagne von US-Außenminister Marco Rubio gegen die sandinistische Regierung ist die Bedrohung real.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
