Manche sind gleicher
Ein Thema für Stimmungsmache. Die Bundesregierung hat einen Aktionsplan gegen Sozialbetrug vorgelegt. Der richtet sich gegen billige Arbeitskräfte aus dem Ausland
Die Bundesregierung hat einen Zehn-Punkte-Aktionsplan gegen den Missbrauch des Rechts auf Freizügigkeit verabschiedet, der sich vorwiegend gegen Migranten aus Bulgarien und Rumänien richtet. Dabei lässt einen schon das Wort Missbrauch aufhorchen, geht es doch offenbar nicht um Gesetzesverstöße, sondern darum, dass Gesetze nicht die Wirkungen zeigen, die die Politik von ihnen erwartet hat.
Lauter Freiheitsrechte
Bekanntlich präsentiert sich die EU als Wertegemeinschaft, wozu speziell die Freizügigkeit der Bürger gehört, innerhalb der EU zu reisen und ihren Wohnsitz zu wählen. Diese Staatengemeinschaft betont zwar das Prinzip der Reisefreiheit, doch schon mit dem Schengen-Abkommen, dem sich nicht alle Staaten angeschlossen haben, ist deutlich gemacht: Reisen unterliegt nach wie vor staatlicher Kontrolle. Das gilt erst recht, wenn man von der EU sanktioniert wird. Dann ist endgültig Schluss mit dieser Freiheit, wie am Journalisten Hüseyin Doğru vorexerziert.
Dass es für das Reisen in ein anderes Land einer besonderen Erlaubnis von Staaten bedarf, ist überhaupt bezeichnend für diese Art von Freiheiten. Sie sind nicht selbstverständlich, sondern werden gewährt, bei Bedarf auch wieder entzogen. Damit ist zugleich festgelegt, wer bestimmt und wer sich zu fügen hat, wer herrscht und wer Untertan ist. Die Freizügigkeit der Bürger beschränkt sich aber nicht allein auf das Reisen.
Zu ihr gehört auch die Niederlassungsfreiheit, eine der vier Grundfreiheiten der EU. Sie gewährleistet zusammen mit der Dienstleistungsfreiheit die wirtschaftliche Mobilität von natürlichen und juristischen Personen, heißt es. Demnach kann jeder in jedem Land der EU ein Geschäft betreiben oder dort arbeiten. Allerdings gestaltet sich dies für die EU-Bürger ganz unterschiedlich, wobei in diesem Fall die Grenze zwischen ihnen nicht national, sondern finanziell definiert ist.
Um ein Geschäft zu eröffnen oder zu betreiben, muss man über entsprechende finanzielle Möglichkeiten verfügen. So nutzen große Unternehmen selbstverständlich die gesamte EU als Markt und Produktionsstätte. Menschen, die vom Verkauf ihrer Arbeitskraft leben, stoßen da auf Hindernisse. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) teilt über die Arbeitnehmerfreizügigkeit mit: Sie »gibt Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten das Recht, ihren Arbeitsplatz innerhalb der EU frei zu wählen. Sie benötigen keine Arbeitserlaubnis und haben in jedem anderen Mitgliedstaat den gleichen Zugang zu Beschäftigung wie die Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats.« Diese Erlaubnis findet aber durch die begrenzten Mittel eines Arbeitssuchenden ihre Grenze. Einfach in ein anderes Land zu reisen, um dort Arbeit zu suchen, kostet Geld, gelingt zuhause nur mit staatlicher Unterstützung. Zudem trifft dies auf einschlägige Vorschriften.
Während ein deutscher Bürger diese Zeit der Suche durch Arbeitslosengeld oder Grundsicherung überbrücken kann, ist das für einen ausländischen Menschen, der von seiner Arbeit leben muss, keine Selbstverständlichkeit, auch wenn in den EU-Bestimmungen zunächst das Gegenteil behauptet wird: »Die Arbeitnehmerfreizügigkeit verbietet gemäß Artikel 45 Absatz 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die Diskriminierung von EU-Arbeitnehmer/innen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit: Dies erstreckt sich auch auf die Gewährung aller sozialen und steuerlichen Vergünstigungen.« (BMAS) Dies bedeutet jedoch nicht, dass damit zum Beispiel auch Bürger aus Rumänien oder Bulgarien während der Arbeitssuche in Deutschland Anspruch auf Grundsicherung haben.
Denn: Ein gemeinsames europäisches Sozialrecht gibt es nicht. Sozialpolitik ist nach wie vor Sache der Nationalstaaten. Sie sind weiterhin Konkurrenten um die Ansiedlung von Unternehmen und tragen diese Konkurrenz auch mit der Billigkeit ihrer Bürger aus. Wann wer welchen Anspruch auf Sozialleistungen hat, fällt in den Staaten sehr unterschiedlich aus. Wie die einzelnen Ansprüche ins Verhältnis zu setzen sind, ist das Ergebnis der EU-Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit. So hat Deutschland bei der Aufnahme von Bulgarien und Rumänien darauf gedrängt, dass Bürger dieser Länder auch während der Arbeitssuche in Deutschland auf die existenzsichernden Leistungen ihres Heimatlandes angewiesen sind und während dieser Zeit keinen Anspruch auf Grundsicherung haben.
Zwar darf das Kapital die Elendsfiguren in diesen Ländern im Rahmen der Niederlassungsfreiheit erfolgreich als Billiglöhner benutzen. Sie sollen aber nicht nach Deutschland strömen und dann auch noch dem deutschen Staat auf der Tasche liegen: »Als Unionsbürger*in darf man auch in einen anderen Mitgliedstaat einreisen und sich dort zur Arbeitssuche aufhalten. Jedoch besteht dieses Recht zunächst nur für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten, darüber hinaus nur, solange der Betroffene nachweisen kann, dass er weiterhin Arbeit sucht und begründete Aussicht hat, eingestellt zu werden. (…) Grundsätzlich besteht während dieses Aufenthalts zur Arbeitssuche kein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II.« (BMAS)
Für Arbeiter aus Rumänien und Bulgarien, die auf Unterstützung angewiesen sind, ist eine Arbeitssuche in Deutschland damit ein Ding der Unmöglichkeit. Dass aus diesen EU-Armenhäusern trotzdem viele nach Deutschland streben, ist übrigens ein Werk der EU-Politik. Hat doch die Marktwirtschaft nach dem Abdanken des Sozialismus vielen die Lebensgrundlage entzogen. So ist Bulgarien das ärmste Land der EU. Tagesschau.de schrieb am 1. Januar dieses Jahres: »Über ein Fünftel der Bevölkerung lebt schon jetzt unter der nationalen Armutsgrenze und hat Probleme, regelmäßig ein Essen auf den Tisch zu bringen.« Doch auch wenn Deutschlands Politiker einiges dafür getan haben, damit diese Armutsfiguren der Staatskasse nicht zur Last fallen, gibt es immer noch Probleme.
Das Geschäft mit der Armut
Arbeitssuchende haben nur ein begrenztes Aufenthaltsrecht und keinen Anspruch auf Grundsicherung, sehr wohl aber auf Sozialleistungen wie Kindergeld und aufstockende Leistungen durch die Grundsicherung – wenn ein Arbeitsverhältnis (auch in Teilzeit) besteht und der Lohn zum Leben nicht ausreicht; den Maßstab setzt dabei die Grundsicherung. Aus diesen verschiedenen Rechtsansprüchen haben gewiefte Geschäftsleute ein Modell entwickelt, um das zu machen, worauf es in dieser Gesellschaft ankommt: sich zu bereichern. Sie versprechen Menschen aus den EU-Elendsgegenden ein besseres Leben, helfen ihnen bei der Beantragung von Sozialleistungen und statten sie mit einem Teilzeitarbeitsvertrag aus, der zum Erhalt von Grundsicherungsleistungen berechtigt. Außerdem sorgen sie für Unterkünfte, durch deren Mieten sie den so Angeheuerten einen großen Teil ihres Einkommens wieder abnehmen. Die Unterbringung erfolgt meist in maroden Altbauten, in denen keine Wohnungen, sondern oft nur Betten vermietet werden.
Dies alles basiert auf einer von der EU und den nationalen Parlamenten abgesegneten Gesetzgebung. Aber hier setzt jetzt der nationale Aktionsplan gegen Sozialbetrug an. Besagte Geschäfte gefallen der Regierung gar nicht. Vom Bundesarbeitsministerium heißt es dazu: »Deutschland braucht ausländische Fachkräfte. Millionen ausländischer Beschäftigter arbeiten bei uns, bringen sich in unsere Gesellschaft ein, zahlen Steuern und stärken unser Land. Viele kommen aus anderen Mitgliedstaaten der EU zu uns. Diese Möglichkeit, grenzüberschreitend in der EU unbürokratisch eine Arbeit aufzunehmen, ist für uns sehr wichtig. Was aber nicht geht, ist die Freizügigkeit auszunutzen, um Menschen auszubeuten und ihre Not für organisierten Missbrauch auszunutzen.« (BMAS)
Unter Ausbeutung versteht die Regierung nicht den von Marx kritisierten Sachverhalt, dass Menschen für ihre bezahlte Arbeit einen geringeren Lohn erhalten, als ihre Leistung an Geld erbringt. Denn um diesen Überschuss dreht sich ja alles in dieser Gesellschaft. Und dafür will die Regierung durch ihre Reformen einen Beitrag leisten. In der Einreise von Menschen, die nicht durch das »Zahlen von Steuern« unser Land stärken, sondern den staatlichen Haushalten auf der Tasche liegen, entdeckt die Regierung dagegen gleich den Missbrauch: »Die Bundesregierung verschärft den Kampf gegen Sozialleistungsmissbrauch. Ein neuer Aktionsplan setzt auf mehr Datenabgleich, mehr Kontrollen und strengere Regeln. Auch KI soll helfen«, heißt es auf tagesschau.de am 16. September. Kein leichtes Unterfangen. Schließlich wurde es seinerzeit als Durchbruch für den Erfolg der deutschen Wirtschaft gefeiert, dass die »rot-grüne« Regierung den Niedriglohnsektor mit den Hartz-Gesetzen einführte und damit die Figur des Aufstockers – eine konsequente Entscheidung, wurden doch die Löhne unter das Existenzminimum gedrückt. Wie will man da Sozialbetrug nachweisen? Da müssten sich diejenigen, die mit dem Elend ein Geschäft bestreiten, schon sehr dämlich anstellen, um ihren »Angestellten« keine passende Tätigkeit zu vermitteln. Was die Politik mit ihrer Ankündigung also bekämpft, sind die Resultate ihrer eigenen Politik in Form von Massenarmut durch Eroberung fremder Märkte.
Vertreter der Partei Die Linke kritisierten den Aktionsplan sofort. Janine Wissler bezeichnete ihn als »nicht zielgerichtet«. Anstatt Menschen, die von Ausbeutung betroffen sind, zu bekämpfen, müsse man die Ursachen ins Visier nehmen. Wissler forderte schärfere Kontrollen beim Mindestlohn und mehr Einsatz bei der Bekämpfung von Menschenhandel und organisierter Kriminalität. Eine seltsame Kritik, tritt das ganze Projekt doch gerade im Gestus der Kriminalitätsbekämpfung mit mehr Kontrollen an. Seinen Machern vorzuhalten, es sei nicht »zielgerichtet«, hat etwas Absurdes. Mit Kontrollen lassen sich zudem schwer Ursachen bekämpfen – es sei denn, diese sieht man gar nicht in der Ausbeutung, sondern im Rechtsverstoß beim Ausbeuten.
Dass der Staat mehr Geld einnehmen würde, wenn er konsequenter gegen Steuersünder vorginge, statt durch die Verfolgung des sogenannten Sozialbetrugs Kleckerbeträge einzusammeln, ist eine weitverbreitete Meinung, wie sie die frühere Staatsanwältin Anne Brorhilker vorträgt. Deren Klagen, dass man die Großen laufen lässt (verantwortlich für »jährlich 100 Milliarden Euro Verlust durch Wirtschaftskriminalität«), dürften wohl alle zutreffen, aber damit wird der entscheidende Unterschied verpasst. Sozialleistungen belasten die staatlichen Haushalte, ohne dass dadurch zusätzliches Wachstum entsteht, das die Nation stärkt. Sie gelten als konsumtive Ausgaben, man könnte auch sagen, sie werden schlicht aufgegessen.
Anders als bei den Sündern aus der Steuervermeidungsbranche. Dort handelt es sich meist um Menschen, die über viel Einkommen oder Vermögen verfügen, das sie gar nicht verkonsumieren können. Wenn deren Geld nicht in die Staatskasse wandert, weiß die Politik es im Prinzip in den richtigen Händen. Es wird mit großer Wahrscheinlichkeit wieder neue Geschäfte anstoßen, an denen sich der Staat dann in der Folge bedienen kann.
Da mag eine Staatsanwältin bei der unterschiedlichen Behandlung von Steuerzahlern die mangelnde Gerechtigkeit beklagen und damit Punkte machen. Aber so viel Realismus ist im braven Volk dann doch wieder vorhanden, dass dem Aufschwung der Geschäfte alle Hindernisse aus dem Weg geräumt werden müssen. Und der Volksmund weiß auch, dass zwar alle Menschen gleich sind, manche aber gleicher. Schließlich wird diese Gesellschaft nicht durch die Moral bestimmt, sondern durch ihr erfolgreiches Bemühen um Wirtschaftswachstum: Das wollen »wir« doch zur Zeit alle, dass endlich wieder richtiges Wachstum zustande kommt, also aus Geld mehr Geld wird.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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