»Deutliche Parallelen zur Gegenwart«
Der Rechtshistoriker Sebastián Martín über die Rolle konservativer Juristen beim Niedergang der Weimarer Republik und die Gefahren einer schleichenden Entleerung demokratischer Verfassungen
In Ihrem Buch »Vísperas de Behemoth« haben Sie die Verantwortung von Juristen beim Untergang der Weimarer Republik untersucht. Zu welchen Schlüssen sind Sie gelangt?
Die Juristen waren ganz eindeutig politische Akteure. Ihr Weg, in den politischen Prozess einzugreifen, bestand in der Interpretation des Rechts, die sich vom ursprünglichen verfassungsgebenden Zweck der Weimarer Verfassung entfernte. Diese Auslegung führte im Laufe der Jahre zu einer Entleerung der Verfassung – sogar in der gerichtlichen Praxis. Der eindrucksvollste Fall ist, wie Carl Schmitt den Artikel 48 der Weimarer Verfassung interpretierte. Dieser Artikel regelte die außergewöhnlichen Befugnisse des Reichspräsidenten zur Wahrung der Sicherheit des Staates. Es handelte sich um eine Bestimmung, die die präsidentielle Seite der Verfassung stärkte. Aber sie unterwarf die Macht des Präsidenten zugleich bestimmten Grenzen. Schmitts Interpretation lief dagegen darauf hinaus, dass der Artikel praktisch als offene Tür für nahezu jede Art von Ausnahme- und Notstandsmaßnahme verstanden werden konnte. Als diese Auslegung 1925 innerhalb der Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer diskutiert wurde, löste sie einen Skandal aus. Aber später, in der Zeit von Heinrich Brüning, war es dann bereits zu einer etablierten Praxis geworden, dass während der Anwendung des Artikels 48 nahezu jede Art von Maßnahme möglich erschien, selbst wenn sie Rechte und Freiheiten verletzte. Es gibt andere Beispiele, wie die Idee, dass Eigentum verpflichtet. Heute denken wir an die Anerkennung der sozialen Funktion des Eigentums, wonach Parlamente die Rechte von Eigentümern einschränken konnten und sogar Enteignungen beschließen konnten, wenn dies demokratisch beschlossen wurde. Doch diese Vorstellung wurde durch die Interpretation vieler Juristen entleert und zu einer moralischen Erklärung degradiert. Viele auf soziale Gleichheit gerichtete Elemente der Verfassung wurden aus liberal-konservativer Perspektive geschleift, gar in ihr Gegenteil verkehrt.
Wäre die Geschichte möglicherweise anders verlaufen, wenn sich die Juristen nicht so verhalten hätten?
Ich kann nicht sagen: Wenn dies nicht geschehen wäre, wäre jenes geschehen. Eine solche Gleichung entzieht sich jeder wissenschaftlich belastbaren Bestimmung. Was offensichtlich erscheint, ist die Angst und teilweise sogar der Hass gegenüber dem Volk und der Demokratie. Die Vorstellung, dass Angelegenheiten, die als Teil der Tradition oder der nationalen Identität betrachtet wurden, öffentlich diskutiert und durch kollektive Beteiligung verändert werden könnten, löste bei vielen einen enormen Widerstand aus. Ein Teil der deutschen Universitätswelt übernahm zunehmend antidemokratische Ideen. Und indem die Erwartungen von Demokratisierung und sozialer Gleichheit sich nicht erfüllten, wurde der Boden dafür bereitet, dass viele Menschen die Sache der Nazis unterstützten. Die Tatsache, dass diese konservativen Kräfte an der Entleerung der Demokratie mitwirkten, führte zu einem verhängnisvollen Ergebnis, dessen Opfer letztlich auch sie wurden. Viele dieser nationalkonservativen Autoren, die den Machtwechsel von 1933 zunächst begrüßt hatten, wurden sehr schnell von der nationalsozialistischen Dynamik überrollt. Viele wurden marginalisiert, verfolgt oder ins Exil gedrängt. Und hier wird es interessant: Einige dieser bedeutenden Verfassungsrechtler und juristischen Autoritäten der zwanziger Jahre, die damals ausgesprochen antidemokratisch gewesen waren, kehrten nach Ende des Naziregimes zurück und erfanden sich und ihre Biographie gewissermaßen neu. Sie präsentierten sich nun als Menschen, die der Republik und den demokratischen Werten verpflichtet gewesen seien und sich gegen die Extremisten gestellt hätten. Daraus entstand zum Teil die Legende, die Weimarer Republik sei von zwei antidemokratischen und antiparlamentarischen Strömungen zugrunde gerichtet worden, eine von links und eine von rechts. Wenn wir die Republik mit den Bestimmungen der Verfassung von 1919 vergleichen, dann befand sie sich bereits lange vor 1933 in einem äußerst kritischen Zustand. Zu dem Zeitpunkt, als es praktisch keine parlamentarische Regierung mehr gab, war die Republik in diesem Sinne bereits ein wandelnder Leichnam.
Sehen Sie Parallelen zwischen dem nationalkonservativen Diskurs der 1920er Jahre und dem heutigen Aufstieg der extremen Rechten, insbesondere der AfD?
Ich glaube, dass es tatsächlich ziemlich offensichtliche Parallelen gibt. Wenn der demokratische Konservatismus Parteien und politische Formationen in das institutionelle Spiel integriert, deren Agenda eindeutig diskriminierend ist und sich gegen verfassungsrechtliche Prinzipien und Grundfreiheiten richtet, dann normalisiert er damit eine politische Präsenz, deren Ziel letztlich zur Zersetzung des bestehenden Systems führen kann. Die Verantwortungslosigkeit der nationalkonservativen juristischen Elite öffnete den Nazis Tür und Tor. Heute ist eine ähnliche Form von Verantwortungslosigkeit durchaus wieder erkennbar. Im vergangenen Jahr erschien ein Buch des französischen Historikers Johann Chapoutot, in dem diese Frage ebenfalls aufgegriffen wird. Chapoutot beschäftigt sich intensiv mit dem Verhältnis von Nationalsozialismus, Kultur, Recht und Ideologie. Der entscheidende Punkt für ihn ist: Wenn demokratische Kräfte beginnen, die Sprache, die Themen und Teile der politischen Agenda antidemokratischer Kräfte zu übernehmen, dann tragen sie dazu bei, diese zu normalisieren. Ich kenne die deutsche Geschichte des ersten Drittels des 20. Jahrhunderts, aber über die spätere deutsche Entwicklung möchte ich nicht urteilen.
Einverstanden, aber was ist mit Spanien?
Was ich in Spanien sehr deutlich sehe, ist ein ähnlicher Prozess der Entleerung einer Verfassung. Gemeint ist die schrittweise Abschwächung jener Elemente, die auf eine gerechtere und wirtschaftlich gleichere Gesellschaft gerichtet sind. Nehmen wir den Artikel 9 Absatz 2 der spanischen Verfassung. Er verpflichtet dazu, die Bedingungen dafür zu schaffen, dass Freiheit und Gleichheit tatsächlich verwirklicht werden. Wenn ein Richter oder ein Beamter eine Norm anwenden muss und diese Norm verschiedene Interpretationen zulässt, dann sollte die Verfassung dazu verpflichten, diejenige zu wählen, die zu größerer sozialer Gleichheit führt. Denn wirtschaftliche Ungleichheit ist auch eine Form von Privilegierung. Sie führt notwendigerweise zu kranken Gesellschaften, zu Ressentiments und zu Konflikten. Was 1978 noch sehr klar formuliert worden ist, ist im Laufe der Zeit zusehends verwischt und aufgehoben worden, bis es heute in vielen Bereichen kaum noch Auswirkungen auf die institutionelle Praxis des spanischen Staates hat. Und diese Entwicklung ist durch juristische Interpretation und gerichtliche Praxis erfolgt. Auch darin sehe ich eine deutliche Parallele. Das Wachstum nationalistischer, aggressiver und extremistischer Positionen, die sich gegen verfassungsrechtliche Prinzipien und Grundfreiheiten richten, führt zu einem Prozess: Die etablierten demokratischen Kräfte übernehmen bestimmte Elemente der Agenda der extremen Rechten. Und damit werden diese Positionen normalisiert.
Wie sind die fortschreitende Aufrüstung Europas, Deutschlands neue militärische Rolle und die wachsende Ablehnung von Pluralismus und politischer Differenz rechtlich zu bewerten?
Jede Perspektive einer massiven Aufrüstung führt zu einer größeren Konfrontation. Alles, was über die Prinzipien des Völkerrechts und die Grundsätze der Vereinten Nationen hinausgeht, bringt uns näher an die Gefahr, frühere Katastrophen zu wiederholen. Das ist etwas, das vergessen wird. Wenn man die Präambeln großer und bedeutender Menschenrechtserklärungen liest, wie von 1789, 1793 oder 1948, findet man immer wieder denselben Gedanken. Diese Texte richten sich an zukünftige Generationen und sagen im Grunde: Wenn ihr diese Prinzipien nicht respektiert, dann werden Barbarei und Schrecken zurückkehren. Das Völkerrecht formuliert Regeln und Prinzipien, die uns sagen: Wenn wir in Sicherheit, Wohlstand und Frieden leben wollen und nicht erneut in die Katastrophe stürzen möchten, dann müssen wir diese Vorschriften respektieren. Und doch scheint die Menschheit, oder zumindest ein Teil von ihr, regelmäßig das Bedürfnis zu verspüren, erneut in denselben Abgrund zu blicken.
Befürworter der deutschen Aufrüstung argumentieren, sie sei wegen der Bedrohung durch Russland notwendig.
Ich sehe keine unmittelbare Gefahr, die eine derart massive Aufrüstung Europas rechtfertigen würde. Was Russland in der Ukraine getan hat, ist zweifellos ein Angriff und verstößt gegen die Grundsätze des Völkerrechts. Dem muss man mit dem Völkerrecht begegnen. Aber wenn man gleichzeitig den Maßstab von Freund und Feind anlegt und Russland zu einem existentiellen Feind für ganz Westeuropa erklärt, und zwar teilweise sogar mit einer Terminologie, die an Carl Schmitt erinnert, dann schafft man eine gefährliche Dynamik. Das kann zu einer Art selbsterfüllender Prophezeiung werden. Die einzige Möglichkeit, eine solche Dynamik zu entschärfen, falls die militärische Aufrüstung tatsächlich nicht mehr aufzuhalten ist, wäre, sie zumindest nicht als ein deutsches, ein rein nationales Projekt zu gestalten. Sie müsste europäisch sein und auf einer Verständigung zwischen europäischen Staaten beruhen, die zumindest weiterhin gemeinsame demokratische und verfassungsrechtliche Grundprinzipien anerkennen.
Sebastián Martín ist Professor für Rechts- und Institutionengeschichte an der Universität Sevilla. In seinem Buch »Vísperas de Behemoth«, erschienen 2024, untersucht er, wie nationalkonservative Juristen die Weimarer Republik durch ihre Rechtsauslegung ausgehöhlt haben.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 2,5
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
